# taz.de -- Entscheid zum Antisemitismusbeauftragten: Hamburg darf liberale Juden nicht ignorieren
       
       > Das Verwaltungsgericht hat die Bestellung des Antisemitismusbeauftragten
       > Stefan Hensel für rechtswidrig erklärt. Im Amt darf er vorerst trotzdem
       > bleiben.
       
 (IMG) Bild: Weitere Amtszeit: Senatorin Fegebank spricht mit Stefan Hensel (M) und David Rubinstein (l) von der Jüdischen Gemeinde
       
       Hamburg taz | Der Hamburger Senat muss die Bestellung des
       Antisemitismusbeauftragten für den Stadtstaat wohl neu aufrollen. Grund
       dafür ist, dass der Senat einen Bewerber im Verfahren links liegen ließ,
       wie das Verwaltungsgericht Hamburg jetzt moniert hat.
       
       Hinter der Auseinandersetzung vor Gericht steht der Streit der beiden
       jüdischen Gemeinden in Hamburg. Die Einheitsgemeinde hatte den Amtsinhaber
       Stefan Hensel für eine weitere Amtszeit vorgeschlagen. Die Israelitische
       Tempelgemeinde – die Liberale Jüdische Gemeinde Hamburg – dagegen war mit
       Hensels Amtsführung unzufrieden und machte in Gestalt ihres zweiten
       Vorsitzenden Eike Steinig im Sommer vergangenen Jahres einen Gegenvorschlag
       für die Besetzung des Ehrenamtes. Im November bestellte der Senat jedoch
       Hensel für eine zweite Amtszeit von drei Jahren.
       
       Steinig hatte beim Verwaltungsgericht beantragt, dass über seine Bewerbung
       für das Amt erneut entschieden werde – dem gab das Gericht statt. Die
       Forderung, den aktuellen Beauftragten sofort seines Amtes zu entheben, wies
       das Gericht dagegen ab.
       
       ## Der Senat hält das Amt für politisch
       
       Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts müssen öffentliche Ämter wie das
       des Antisemitismusbeauftragten laut dem Grundgesetz „nach Eignung, Leistung
       und Befähigung vergeben werden“. Damit habe jeder Bewerber ein Recht
       darauf, in das Auswahlverfahren einbezogen zu werden. Dass sich Steinig
       beworben habe, sei durch dessen öffentliche Nominierung durch den
       Israelitischen Tempelverband offensichtlich gewesen.
       
       Dem hatte der rot-grüne Senat entgegengehalten, beim
       Antisemitsmusbeauftragten handele es sich um ein politisches Amt. Eignung
       und Leistung hätten als Auswahlkriterien hinter eine politische Erwägung
       zurückzutreten. Der Senat als demokratisch legitimiertes Gremium könne
       daher freihändig entscheiden, ohne dass er sich dafür vor Gericht
       rechtfertigen müsse.
       
       Im Übrigen nimmt der Senat laut der paraphrasierenden Wiedergabe des
       Gerichts für sich in Anspruch, „sachorientiert und unter Einhaltung des
       hierfür vorgesehenen Verfahrens“ gehandelt zu haben. Das vorgesehene
       Vorschlagsrecht der jüdischen Gemeinden sei beachtet worden. Hensels
       Leistungen im Amt könnten den Mitteilungen des Senats an die Bürgerschaft
       entnommen werden.
       
       ## Das Gericht hält das Amt für ein Dienstverältnis
       
       Das Gericht hält dem entgegen, dass es sich beim Antisemitismusbeauftragten
       eben nicht um ein politisches Wahlamt handele, sondern um ein normales,
       öffentliches Dienstverhältnis. Denn der Senat, der den Beauftragten
       bestimmt habe, sei nur indirekt demokratisch legitimiert. Selbst wenn es
       sich um ein Wahlamt handeln sollte, so das Gericht, müsse bei der Auswahl
       der Bewerber das Prinzip der Bestenauslese berücksichtigt werden.
       
       Dass sich der rot-grüne Senat unter Federführung der grünen Senatorin
       Katharina Fegebank einfach für eine erneute Amtszeit Hensels entschieden
       hat, erstaunt, weil er damit einen Teil des organisierten Judentums in der
       Stadt ausgebootet hat, wenn auch den weitaus kleineren. 340 Mitglieder hat
       der [1][Israelitische Tempelverband], 2.400 die Jüdische Gemeinde, die sich
       als Einheitsgemeinde versteht, in der auch Reformierte ihren Platz haben
       sollen.
       
       Hensel war für seine erste Amtszeit von der [2][Jüdischen Gemeinde] und der
       [3][Liberalen Gemeinde] gemeinsam nominiert worden und am 1. Juli 2021 ins
       Amt gekommen. Vom [4][Kredit bei den Liberalen scheint aber nicht mehr viel
       übrig] zu sein. „Es ist so, dass wir schon kurz nach der offiziellen
       Benennung von Stefan Hensel im Amt des Antisemitismusbeauftragten
       verwundert waren über seine Haltung“, sagte Steinig im vergangenen Sommer
       der taz. Hensel fühle sich der größeren, orthodox dominierten Gemeinde
       zugehörig, sagte Steinig. Daraus folge eine Befangenheit zuungunsten der
       Liberalen.
       
       ## Liberale Gemeinde fordert Ämtertrennung
       
       Das aktuelle Urteil bezeichnete Steinig als Weckruf, endlich die
       Ungleichbehandlung der Gemeinden zu beenden. Als Beispiele nennt er, dass
       seine Gemeinde bei der Dunkelfeldstudie zum Antisemitismus ignoriert
       worden sei.
       
       Das Amt des Antisemitismusbeauftragten zu schaffen, hatten SPD, Grün, CDU,
       Linke und FDP 2019 unter dem Eindruck des [5][Anschlags auf die Synagoge in
       Halle] beschlossen. Aus Steinigs Sicht wäre die von ihm wahrgenommene
       Parteilichkeit Hensels kein Problem, wenn dieser nur
       Antisemitismusbeauftragter und nicht zugleich auch Beauftragter für
       jüdisches Leben wäre. Damit müsse er allen Juden in der Stadt gerecht
       werden. Steinig plädiert deshalb dafür, die Ämter zu trennen. Der Senat und
       die Jüdische Gemeinde kommentierten den Vorgang bis Redaktionsschluss
       nicht.
       
       20 Mar 2025
       
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 (DIR) Gernot Knödler
       
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