# taz.de -- Juristin zu gescheiterter §218-Reform: „Wir können nicht weiter wegschauen“
       
       > In dieser Legislatur wird es keine Reform des Abtreibungsrechts mehr
       > geben. Dabei sei dies dringend notwendig, kritisiert die Juristin Liane
       > Wörner.
       
 (IMG) Bild: Protestaktion vor dem Reichstag im Februar 2025
       
       taz: Frau Wörner, Sie waren Teil der Kommission, die der Bundesregierung
       die Legalisierung früher Abbrüche empfohlen hat, und haben am Montag dazu
       als Sachverständige im Rechtsausschuss gesprochen. Dort wurde eine
       Abstimmung über den Gesetzentwurf von Union und FDP blockiert. Was sagen
       Sie? 
       
       Liane Wörner: Die Reform ist gescheitert. Diese Legislatur hat es nicht
       geschafft, die für dieses Land dringend notwendige Gesetzesreform auf den
       Weg zu bringen. Sie hat es nicht geschafft, Frauen gleichzustellen und ihre
       Rechte zu achten. Besonders schade ist, dass Union und FDP gar nicht
       wirklich bereit waren, zu diskutieren. Sie haben sich auf die Argumente der
       Sachverständigen überhaupt nicht eingelassen. Dabei hat [1][der
       Gesetzentwurf wirklich auf Kompromiss abgezielt] und die Rechte von
       Ungeborenen und Schwangeren sehr genau abgewogen. Die Lösung war eigentlich
       auf dem Tablett serviert worden.
       
       taz: Der überfraktionelle Gesetzentwurf von SPD, Grünen und Linken sah
       legale Abbrüche bis zur 12. Woche mit Beratungspflicht vor. Er hat sich
       sehr eng an den [2][Mindest-Empfehlungen der Kommission] orientiert. Die
       Union hat ihn als verfassungswidrig bezeichnet. Was entgegnen Sie? 
       
       Wörner: Das Einzige, was Union und FDP dafür vorgetragen haben, ist die
       Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1993. Nun hat eine
       [3][neunköpfige Kommission aus Expertinnen über zwölf Monate regelmäßig
       getagt] und auch genau die Frage nach dem Verfassungsrecht intensiv
       geprüft. Wir sind ja davon ausgegangen, dass eine neue Gesetzesvorlage sich
       in Karlsruhe wiederfinden würde. Der Entwurf legt all das dar. Es gibt
       heute andere Sachumstände.
       
       taz: Und zwar? 
       
       Wörner: Es ist nicht mehr das Jahr 1993, sondern 2025. Überlegen Sie, aus
       welcher Zeit das Urteil stammt: Homosexualität war damals strafbar,
       Vergewaltigung in der Ehe straffrei. [4][Reproduktive Rechte haben heute
       einen ganz anderen Stellenwert.] Gesetzliche Grundlagen haben sich
       geändert, auch internationale Vorgaben haben sich geändert. Und es hat sich
       gezeigt, dass das bestehende Modell schlicht nicht funktioniert.
       
       taz: Inwiefern? 
       
       Wörner: Vor 30 Jahren ging es darum, eine einheitliche Regelung zu finden.
       Es gab die vorgeblich strenge, aber inhaltlich unbestimmte und von
       Ärzt:innen ganz unterschiedlich genutzte Indikationsregelung der BRD und
       die liberalere Fristenregelung der DDR. Die Idee war, einen Kompromiss
       dazwischen zu finden. So entstand das Beratungsmodell: rechtswidrig, aber
       nach Beratung und Wartefrist in den ersten 12 Wochen straffrei. Nun zeigt
       sich, dass die Lage seither nicht besser geworden ist, sondern noch
       schlechter.
       
       taz: Woran machen Sie das fest? 
       
       Wörner: Die Schwangere muss jetzt eine Ärzt:in finden, die überhaupt zur
       Teilnahme am Verfahren und zu einem rechtswidrigen Eingriff bereit ist, das
       alles in sehr kurzer Zeit und mit Pflichtberatung und Wartezeit, und sie
       muss es grundsätzlich selbst finanzieren. [5][Die Elsa-Studie hat gezeigt,
       dass die Versorgungslage in vielen Regionen völlig unzureichend ist], 85
       von 400 Landkreisen sind unterversorgt, die Wegstrecken in Bayern und
       Baden-Württemberg sind lang. Die Beratungsregelung schafft es nicht, die
       Anzahl an Abbrüchen zu reduzieren. Sie schafft es nicht, Frauen dem
       Gesundheitssystem zuzuführen. Sie schafft es nicht, Notlagen zu verhindern,
       sondern nur mit Beratung in ungewollte Zustände zu verpflichten. Wir können
       nicht weiter wegschauen.
       
       taz: Das Bundesverfassungsgericht hat damals argumentiert, die Rechte des
       Ungeborenen müssten gegen die der Frau abgewogen werden. 
       
       Wörner: Dem liegt vereinfacht die Vorstellung eines Konflikts zugrunde, den
       die Frau notwendig fast immer verliert. Denn es geht immer um das Leben des
       Fetus und „nur“ um die Selbstbestimmung der Frau. Doch ein Kind auszutragen
       und aufzuziehen ist ein gravierender Einschnitt in ihrem gesamten Leben,
       der sich auch nicht wieder umkehren lässt. Das wirkt sich gerade zu Beginn
       einer ungewollten Schwangerschaft als unerträgliche Last aus, vor allem in
       unserer kinderunfreundlichen Gesellschaft.
       
       Wer den Fetus von Beginn an gleichberechtigt neben die Schwangere hält,
       verpflichtet sie in diese vollständige Lebensumwälzung und übergeht, dass
       jedenfalls bis zur extrauterinen Lebensfähigkeit der Fetus nicht einfach
       von der Schwangeren gelöst werden kann, sie sind eine Einheit. Das ist
       zentral und das hat Karlsruhe damals versäumt.
       
       taz: Im kommenden Bundestag werden die Mehrheitsverhältnisse wohl anders
       aussehen. Hat eine Reform überhaupt noch eine Chance? 
       
       Wörner: Ich gehe davon aus, dass der Bundestag sich unabhängig von den
       Mehrheiten weiter mit dem Thema befassen wird und muss. Die progressiven
       Parteien werden, in egal welcher Rolle sie sind, weiter auf eine Reform des
       Schwangerschaftsabbruchs hinarbeiten. Diese Initiative ist gescheitert,
       trotzdem stehen wir an einem ganz anderen Punkt als noch vor einigen
       Jahren. [6][80 Prozent der Menschen im Land wollen eine Legalisierung.] Die
       evangelische Kirche, der Frauenrat, viele Akteure der Zivilgesellschaft:
       Diese Kräfte werden nicht ruhen.
       
       taz: Der aktuelle Entwurf ist eine Minimallösung. Denken Sie, künftige
       Initiativen würden weiter gehen? 
       
       Wörner: Unbedingt. Mit diesem Entwurf ist man der konservativen Seite sehr
       weit entgegengekommen. Dieses Geschenk bekommt man nicht zweimal.
       
       taz: Wenn nicht durch den Gesetzgeber, gibt es andere Wege? 
       
       Wörner: Die progressiven Kräfte könnten über eine eigene abstrakte
       Normenkontrolle an das Bundesverfassungsgericht nachdenken, durch ein
       Bundesland oder aus der Mitte des Bundestags. Darin ließen sich Mängel der
       aktuellen Rechtslage aufzeigen, denen man sich heute ja auch nicht mehr
       verschließen kann. Aber das bedarf umfassender Prüfung ebenso wie eine
       Reihe weiterer denkbar möglicher Maßnahmen.
       
       Es wäre jedenfalls ein mutiger Schritt für Deutschland: Bislang gab es
       Normenkontrollanträge immer nur zum Lebensschutz, noch nie für die Rechte
       der Frau. Anders als in den USA, wo die großen Grundsatzentscheidungen ja
       immer in Fällen getroffen wurden, in denen Frauen gegen die Einschränkungen
       ihrer Rechte geklagt haben.
       
       taz: Könnte in Deutschland nicht auch eine Betroffene Verfassungsbeschwerde
       einlegen? 
       
       Wörner: Das ist bei der bestehenden Rechtslage schwierig. Die Betroffene
       müsste den vollen Rechtsweg ausschöpfen und beschwert sein. Die Schwangere
       handelt zwar rechtswidrig, aber bestraft wird sie nicht. Also kann sie
       dagegen auch nicht klagen. Das eigentliche Problem ist, dass der Staat sie
       ohne Gesundheitsleistung mit einem rechtswidrigen Abbruch allein lässt,
       umfassend verpflichtet und weitgehend schutzlos stellt. Und zwar gleich, ob
       sie sich für oder gegen den Abbruch entscheidet.
       
       taz: Sie haben die internationale Rechtslage angesprochen. Könnte das ein
       Weg sein? 
       
       Wörner: Es gibt internationale Verträge, nach deren heutiger Auslegung das
       Einschränken des Zugangs zu Schwangerschaftsabbrüchen nicht mit den
       Menschenrechten von Frauen vereinbar ist. Daraus kann man keine
       Individualrechte ableiten, aber Deutschland hat sich vertraglich
       verpflichtet, sie zu achten. [7][Deshalb wird es für die aktuellen
       Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch gerügt.] Das
       Bundesverfassungsgericht hat in den letzten Jahren gezeigt, dass es sich in
       all seinen Entscheidungen gezielt völkerrechtsfreundlich verhält. Auch dazu
       führt der Kommissionsbericht umfassend aus. Wenn also auf welchem Weg auch
       immer die Frage in Karlsruhe landet, wird es schwerlich anders zu bewerten
       sein, als dass die aktuelle Rechtslage den völkerrechtlichen
       Verpflichtungen Deutschlands nicht gerecht wird. Dazu kommt noch die
       europäische Entwicklung.
       
       taz: Und zwar? 
       
       Wörner: Eine Mehrheit des EU-Parlaments hat dafür gestimmt, reproduktive
       Rechte und das Recht auf Schwangerschaftsabbruch in die
       EU-Grundrechte-Charta aufzunehmen. Wenn das eines Tages wirklich kommt,
       wäre die deutsche Regelung europarechtswidrig.
       
       taz: Und was erwarten Sie nun? 
       
       Wörner: In unserem Kommissionsbericht haben wir dem Gesetzgeber einen
       weiten Gestaltungsspielraum aufgezeigt, den er nutzen kann. Es ist wirklich
       traurig, dass ein Gesetzentwurf, den schon 328 Abgeordnete unterzeichnet
       haben, nicht einmal abgestimmt wird. Das widerspricht nach meinem
       Dafürhalten jedem demokratischen Verständnis. Und dass das [8][mit der FDP
       ausgerechnet eine Fraktion verantwortet], die sich liberal nennt und die
       sich 1992 gerade für die Rechtmäßigkeit des Schwangerschaftsabbruchs
       eingesetzt hat, ist mehr als bedauerlich. Es wäre wirklich peinlich, erneut
       auf Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus Karlsruhe zu warten.
       
       14 Feb 2025
       
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