# taz.de -- Neuer AfD-Verbotsantrag?: Ein Verfahren mit eigenem Wert
       
       > Ja, ein Verbotsantrag gegen die AfD wird im neuen Bundestag schwerer.
       > Aber selbst ein Nein des Verfassungsgerichts hätte positive Effekte.
       
 (IMG) Bild: In der Bevölkerung beliebt und gefordert doch von der Politik härter ignoriert als Sozialreformen
       
       Der Antrag auf ein AfD-Verbot wird erst wieder im neuen Bundestag ein
       Thema, [1][das haben die Initiatoren angekündigt]. Aber ist es nach dem
       Wahlerfolg der Rechtsextremen nicht zu spät? Sicher, die AfD wird in der
       nächsten Legislaturperiode die zweitstärkste Fraktion bilden, sie hat
       fast alle Direktmandate in Ostdeutschland gewonnen und liegt bundesweit
       stabil über 20 Prozent. Damit darf aber nicht gelten: too big to be
       verfassungsfeindlich.
       
       Im Gegenteil: Das Bundesverfassungsgericht hat 2017 im erfolglosen
       NPD-Verbotsverfahren verlangt, dass eine Partei nicht nur
       verfassungsfeindliche Ziele verfolgen, sondern auch durch ihre Größe und
       Bedeutung eine Chance haben muss, sie umzusetzen. Das ist bei der AfD der
       Fall, die kurz davor steht, gerade dort Regierungsverantwortung zu
       bekommen, wo sie vom Verfassungsschutz bereits als gesichert rechtsextrem
       eingestuft wird, in Sachsen-Anhalt zum Beispiel. Parteienverbote stehen ja
       gerade deshalb im Grundgesetz, weil in Deutschland [2][mit der NSDAP 1933
       schon einmal eine Partei auf legalem Wege an die Macht] gekommen ist, um
       die Verfassung abzuschaffen.
       
       Ein Verbotsverfahren würde sicher für Empörung ihrer Anhänger sorgen. Aber
       soll man es deshalb bleiben lassen? Nein, denn schon ein – sicher
       langwieriges – Verfahren könnte die Partei verändern und die wenigen,
       vergleichsweise gemäßigten Kräfte stärken. Dann wäre sie immer noch nicht
       ideologisch besenrein, aber zumindest könnten Hass und Hetze aus ihren
       Reihen gebändigt werden.
       
       Und selbst wenn das Verfahren beim Verfassungsgericht am Ende nicht mit
       einem Verbot endet, so könnten ihre verfassungsfeindlichen Ziele
       höchstrichterlich festgestellt werden. Etwa weil die Partei à la Trump
       Politik über das Recht stellen will. Dann wäre es möglich, die AfD von der
       Parteienfinanzierung auszuschließen. Es ist nicht ohne Risiko. Deshalb ist
       es klug, mit einem neuen Antrag zu warten, bis der Verfassungsschutz sein
       lange angekündigtes Gutachten veröffentlicht. Man darf aber nicht damit
       warten, bis die AfD in ersten Ländern an der Macht ist. Dann ist es
       wirklich zu spät.
       
       28 Feb 2025
       
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