# taz.de -- Privatjet auf Sylt besprüht: Haftstrafen für Letzte Generation – ohne Bewährung
       
       > Klimaaktivist:innen hatten 2023 auf Sylt mit Protest gegen
       > Klima-Fußabdruck Superreicher für Aufsehen gesorgt. Nun sind die Urteile
       > gefallen.
       
 (IMG) Bild: Besprühter Privatjet auf Sylt: Auf diese Aktion folgen Haftstrafen
       
       Rendsburg taz | Zwei Aktivistinnen der Klimaschutzgruppe Letzte Generation
       sind wegen der Farbattacke auf ein Privatflugzeug auf der Insel Sylt
       [1][vor dem Amtsgericht Niebüll] zu Haftstrafen verurteilt worden. Eine
       24-Jährige muss wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung und
       Hausfriedensbruchs sieben Monate ins Gefängnis, eine 22-Jährige sechs
       Monate, beide ohne Bewährung. Zwei weitere Aktivisten müssen Geldstrafen in
       Höhe von 2.100 Euro beziehungsweise 1.400 Euro zahlen.
       
       Richterin Larissa Herzog folgte damit den Forderungen der
       Staatsanwaltschaft. Diese hatte für die zwei Mitglieder der Gruppe acht
       beziehungsweise fünf Monate Gefängnis ohne Bewährung gefordert.
       
       „Die Beschädigungen an dem Flugzeug sind billigend in Kauf genommen
       worden“, begründete Richterin Herzog die vergleichsweise harten Strafen.
       Die Aktivist:innen hatten von dem zufällig ausgewählten Flugzeug eine
       Abdeckung entfernt und darum lief die Farbe in die Triebwerke.
       
       Für die übrigen Aktivist:innen, die an der [2][Aktion] beteiligt waren,
       forderte die Staatsanwaltschaft Geldstrafen. In die Bemessung flossen teils
       Strafen aus früheren Verfahren ein, da fast alle Beteiligten für ähnliche
       Taten bereits vor Gericht gestanden hatten.
       
       Im Sylter Fall wurde ein fünfter Angeklagter freigesprochen, weil er als
       Fotojournalist vor Ort gewesen und nicht an der Tat beteiligt war. Einem
       sechsten Angeklagten konnte nichts nachgewiesen werden.
       
       ## Protest gegen Klima-Fußabdruck Superreicher
       
       Den sechs Angeklagten wurde vorgeworfen, im Juni 2023 auf dem Sylter
       Inselflughafen ein Privatflugzeug mit orangener Farbe besprüht und einige
       Tage später auf einem Golfplatz einen Baum gepflanzt zu haben. Mit den
       Aktionen wollte die Gruppe auf den großen Klima-Fußabdruck der Superreichen
       hinweisen.
       
       Die Anklage lautete zum einen auf Sachbeschädigung. Der Besitzer des
       Flugzeugs bezifferte den Schaden auf rund eine Million Euro und will auch
       zivilrechtlich gegen die Aktivist:innen vorgehen.
       
       Der zweite Vorwurf: Hausfriedensbruch. Ursprünglich hatte die
       Staatsanwaltschaft auch die „Störung öffentlicher Betriebe“ als weitere Tat
       gesehen. Diesen Punkt hatte das Gericht aber frühzeitig verworfen, da die
       Aktion „allenfalls geringfügige Auswirkungen auf den Betrieb des Flughafens
       gehabt“ habe, hieß es in einer Pressemitteilung.
       
       Das Urteil erging nun wegen der Aktion auf dem Flugplatz. Das Verfahren um
       die Protestpflanzung auf dem Golfplatz wurde eingestellt, weil die dort zu
       erwartenden Sanktionen im Vergleich zur Besprühung des Flugzeuges nicht
       erheblich ins Gewicht gefallen wären.
       
       Der Prozess fand nicht im nordfriesischen Ort Niebüll, sondern in einer
       Gewerbe-Immobilie in Itzehoe statt. Vor dem Eintritt mussten sich
       Beteiligte und Zuschauer:innen strengen Sicherheitskontrollen
       unterziehen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig – innerhalb einer Woche
       kann Berufung eingelegt werden. (mit dpa)
       
       6 Dec 2024
       
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 (DIR) Esther Geißlinger
       
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