# taz.de -- Krankenkassen-Infos zur E-Patientenakte: Vorteile? Ja. Nachteile? Schweigen…
       
       > Wer nicht widerspricht, bekommt bald die elektronische Patientenakte.
       > Verbraucherschützer:innen kritisieren die Infos der Krankenkassen
       > als einseitig.
       
 (IMG) Bild: Elektronische Versichertenkarte
       
       Berlin taz | Die Krankenkassen informieren nach Ansicht von
       Verbraucherschützer:innen nur unzureichend über die Nachteile der
       [1][elektronischen Patientenakte]. In 14 Schreiben der gesetzlichen Kassen
       an die Versicherten, die der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzvb)
       untersucht hat, seien die Informationen zu dürftig und zu einseitig, um den
       Patient:innen eine informierte Entscheidung zu ermöglichen, so die
       Kritik des Verbandes.
       
       Die elektronische Patientenakte (ePA) speichere hochsensible
       Gesundheitsdaten der Patient:innen, so Thomas Moormann, Gesundheitsexperte
       beim vzbv: „Deshalb müssen die Krankenkassen ihre Versicherten umfassend
       und neutral zur ePA aufklären.“ Das sei aber nicht immer der Fall.
       
       Die elektronische Patientenakte wird Anfang kommenden Jahres für alle
       gesetzlich Versicherten eingerichtet, die nicht explizit widersprechen.
       Alle Ärzt:innen sollen sie standardmäßig mit den jeweiligen Befunden und
       sonstigen medizinischen Daten ihrer Patient:innen befüllen. Das soll
       parallel oder später behandelnden Kolleg:innen sowie den
       Patient:innen selbst eine bessere Informationsgrundlage bieten.
       
       Widersprechen die Patient:innen nicht, sollen außerdem die Daten aus
       der Akte pseudonymisiert für Forschungszwecke verwendet werden können. Zum
       Start sind allerdings noch nicht alle Funktionen aktiv. So soll etwa die
       Möglichkeit, den Impfpass digital zu verwalten, erst zu einem späteren
       Zeitpunkt dazukommen.
       
       ## „Patient:innen müssen Risiken kennen“
       
       Die gesetzlichen Krankenkassen versenden in diesen Wochen Schreiben zur ePA
       an die Versicherten. Darin sollen sie über die Neuerung informieren – und
       auf die Widerspruchsmöglichkeit hinweisen.
       
       Die Verbraucherschützer:innen kritisieren nun, dass in diesen
       Schreiben vor allem positive Aspekte der ePA hervorgehoben würden.
       [2][Umstrittene Aspekte] würden dagegen ausgeklammert, etwa was
       Datenschutzrisiken angeht. Manche Kasse stelle es auch so dar, dass
       Patient:innen, die der ePA widersprechen, eine schlechtere medizinische
       Versorgung befürchten müssten.
       
       „Damit Patient:innen eine informierte Entscheidung für oder gegen die
       ePA treffen können, müssen sie auch die möglichen Risiken kennen“,
       kritisiert Moormann. Zudem seien die Wege, auf denen Versicherte ihren
       Widerspruch übermitteln können, zu restriktiv.
       
       In den Schreiben seien hier in der Regel der Postweg und die Nutzung eines
       Online-Formulars erwähnt. Dass ein Widerspruch auch telefonisch möglich
       sein muss, fehle. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen ließ
       eine Anfrage zu der Kritik bis Redaktionsschluss offen.
       
       6 Dec 2024
       
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