# taz.de -- Paragraf 218 im Rechtsausschuss: CDU gegen Selbstbestimmung von Frauen
       
       > Die CDU will eine Abstimmung über die Liberalisierung des
       > Abtreibungsrechts verhindern. Sie ist dabei auf Stimmen von FDP und AfD
       > angewiesen.
       
 (IMG) Bild: Protest für die Abschaffung des Paragraphen 218 in Berlin
       
       [1][Ein Gesetzentwurf von 328 Abgeordneten aus SPD, Grünen und Linken sieht
       eine Legalisierung von frühen Schwangerschaftsabbrüchen vor.] Im Bundestag
       ist eine Mehrheit möglich. Doch zunächst wurde der Antrag in den
       Rechtsausschuss verwiesen. Wird er je wieder ins Plenum zurückkommen?
       
       Der Gruppenantrag sieht vor, dass Paragraf 218 im Strafgesetzbuch
       entschärft wird. Schwangerschaftsabbrüche sollen künftig rechtmäßig sein,
       wenn sie in den ersten zwölf Wochen nach einer Pflichtberatung durchgeführt
       werden. Bisher gelten sie als rechtswidrig, aber straflos. Bei rechtmäßigen
       Abtreibungen könnte die Krankenkasse künftig die Kosten übernehmen.
       Außerdem besteht die Hoffnung, dass sich mehr Arztpraxen und Krankenhäuser
       bereit erklären, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen.
       
       Am Donnerstag letzter Woche fand im Bundestag die erste Beratung des
       Gesetzentwurfs statt. Danach wurde er wie üblich in die Ausschüsse
       überwiesen. Federführend ist der Rechtsausschuss. Die Schlussabstimmung
       über den Gesetzentwurf müsste dann wieder im Plenum des Bundestags
       stattfinden.
       
       Eine Mehrheit im Plenum ist gut möglich. [2][SPD, Grüne, Linke und SSW
       haben gemeinsam 353 Sitze]. Es ist also denkbar, dass neben den 328
       Unterzeichner:innen noch mehr Stimmen aus diesem Lager kommen. Die
       zehn Abgeordneten der BSW-Gruppe wollen ebenfalls zustimmen, obwohl sie
       nicht unterzeichnen durften. Mindestens 15 FDP-Abgeordnete sind zwar für
       den Antrag, wollen darüber aber erst nach der Wahl abstimmen (wenn sie dem
       Bundestag voraussichtlich nicht mehr angehören). Sie stehen aber unter
       massivem Druck von Jungen Liberalen und FDP-Frauen, die eine sofortige
       Zustimmung fordern.
       
       ## CDU will Abstimmung verhindern
       
       Damit der 218-Gesetzentwurf beschlossen wird, genügt eine einfache Mehrheit
       im Bundestag. Es muss also nicht die absolute Mehrheit – 367 Abgeordnete –
       zustimmen. Vielmehr reicht es aus, dass es mehr Ja- als Nein-Stimmen gibt.
       Jede FDP- oder Unions-Abgeordnete, die sich enthält oder der Abstimmung
       fernbleibt, erhöht die Chancen auf die Annahme des Gesetzentwurfs.
       
       [3][Die CDU/CSU will daher verhindern], dass es zu einer Abstimmung im
       Plenum des Bundestags kommt. Der Parlamentarische Geschäftsführer der
       Unionsfraktion, Thorsten Frei, stellte bereits offensiv infrage, ob der
       Antrag „jemals wieder aus dem Ausschuss rauskommt.“ Auch die
       Initiator:innen fürchten, dass der Antrag im Rechtsausschuss „versenkt“
       wird. „Keine Schlussabstimmung ist auch eine Entscheidung – für den Status
       Quo“, warnt der Grünen-Rechtspolitiker Helge Limburg.
       
       Vorsitzende des Rechtsausschusses ist die CDU-Abgeordnete Elisabeth
       Winkelmeier-Becker. Sie kann eine Abstimmung im Ausschuss aber nicht
       verhindern. Wenn eine Fraktion die Rücküberweisung des Gesetzentwurfs ins
       Plenum beantragt, muss sie den Antrag auf die Tagesordnung nehmen.
       
       Die CDU/CSU könnte dann aber beantragen, die Überweisungs-Abstimmung zu
       vertagen. Unter den 39 Mitgliedern des Rechtsausschusses sind die 19
       Mitglieder von SPD, Grünen und Linken für den Gesetzentwurf. Die CDU/CSU
       hat im Rechtsausschuss 11 Abgeordnete. Um die Abstimmung im Ausschuss zu
       verhindern, ist sie also auf die vollzählige Unterstützung ihres Antrags
       durch FDP (fünf Stimmen) und AfD (vier Stimmen) angewiesen. Wenn nur eine
       FDP-Abgeordnete sich enthält, ist der Vertagungsantrag abgelehnt. Damit die
       Rücküberweisung beschlossen wird, müssten sich zwei FDP-Abgeordnete
       enthalten.
       
       ## Abstimmung im Ausschuss?
       
       Die SPD-Frau Carmen Wegge weist darauf hin, dass es bei
       fraktionsübergreifenden Gruppenanträgen zu ethischen Fragen – etwa zur
       Suizidhilfe oder zur Impfpflicht – normalerweise gar keine
       Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses gibt. „Solche Gruppenanträge
       werden nach einer Sachverständigen-Anhörung im Ausschuss einfach wieder ins
       Plenum zurücküberwiesen“, argumentiert Wegge. Dieses Verfahren ist
       allerdings nur eine parlamentarische Gepflogenheit und nicht rechtlich
       verbindlich.
       
       Auch die Einschaltung des Bundesverfassungsgerichts dürfte nicht in
       Betracht kommen. 2017 entschied Karlsruhe, dass es eine politische Frage
       sei, wann ein Antrag abstimmungsreif ist, dies entscheide der Bundestag. Es
       gebe keine Pflicht, über alle vorliegenden Gesetzentwürfe innerhalb einer
       Wahlperiode zu entscheiden. Damals ging es um Gesetzentwürfe zur „Ehe für
       alle“, die mehrere Jahre nicht aus dem Ausschuss herauskamen, weil die (in
       dieser Frage uneinige) große Koalition eine Abstimmung im Plenum verhindern
       wollte.
       
       Sollte der 218-Gesetzentwurf ins Plenum zurücküberwiesen werden, müsste er
       noch auf die Tagesordnung gesetzt werden. Diese wird im Ältestenrat des
       Bundestags vorbereitet. Normalerweise schlagen die Fraktionen Themen vor,
       die ihnen wichtig sind und die anderen Fraktionen akzeptieren dies. Im
       Streitfall müsste jedoch im Plenum des Bundestags über die Tagesordnung
       abgestimmt werden.
       
       Bei der Abstimmung über die Bundestags-Tagesordnung entscheidet eine
       einfache Mehrheit. Wenn es im Plenum also eine Mehrheit für die
       Liberalisierung des Abtreibungsrechts gibt, dann dürfte diese Mehrheit auch
       das Thema auf die Tagesordnung setzen. Es kommt also auch hier darauf an,
       dass sich einige FDP-Abgeordnete zumindest enthalten.
       
       8 Dec 2024
       
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