# taz.de -- Berliner Haushaltsmisere: Eltern dürfen nicht für Lehrer zahlen
       
       > Zwei Alternativen zur Rettung von Klassenfahrten sind nicht erlaubt.
       > Möglich sind sind nur Freiplätze oder Geld von Schulfördervereinen.
       
 (IMG) Bild: Jugendherbergen sind oft Ziele von Klassenfahrten. Die Reisekosten für die Lehrkräfte bereiten derzeit manchen Schulen Probleme
       
       Berlin taz | Eltern dürfen nicht die Reisekosten von Lehrern übernehmen, um
       eine sonst auszufallen drohende Klassenfahrt zu retten. Das hat
       Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) am Dienstag in der
       Pressekonferenz nach der Senatssitzung klar gemacht. Damit scheidet eine
       Alternative zur Finanzierung aus, wenn der Topf für Lehrer-Reisen im
       Landeshaushalt aufgebraucht ist. Erlaubt ist es hingegen laut
       Günther-Wünsch, dass Schulfördervereine die Kosten übernehmen.
       
       Hintergrund solcher Überlegungen sind die Milliardenkürzungen im
       Landeshaushalt für 2025. Nach Zahlen von Günther-Wünsch muss ihre
       Senatsverwaltung für Bildung 370 Millionen Euro einsparen. Zwar gebe es
       weiterhin einen mit 1,5 Millionen Euro gefüllten Haushaltstopf für die
       Lehrer-Reisekosten bei Klassenfahrten, die als Dienstreisen gelten. Doch
       angesichts der Sparvorgaben gibt es der Senatorin zufolge „keine
       Möglichkeit mehr, das nach oben zu korrigieren“.
       
       In den vergangenen Jahren sei das so üblich gewesen und nachfinanziert
       worden – teilweise auf das Doppelte. In einigen Bezirken ist das für die
       dortigen Schulen vorgesehene Geld offenbar schon komplett verplant – wer
       nun noch buchen will, ist auf Alternativen angewiesen.
       
       Doch auch eine weitere Möglichkeit, über die Schulen in Hamburg verfügen,
       scheidet als eine solche Alternative aus: Die können Geld, das eigentlich
       für andere Dinge vorgesehen ist, selbst umschichten und für die
       Dienstreisekosten nutzen. „Momentan ist das in Berlin nicht möglich“, sagte
       Günther-Wünsch.
       
       ## Compliance-Regel im öffentlichen Dienst
       
       Grund dafür, dass die Eltern die Klassenfahrtkosten nicht nötigenfalls
       selbst übernehmen und untereinander umlegen oder vermögende einzelne Eltern
       alles zahlen, sind die Compliance-Regeln im öffentlichen Dienst. Sie
       schränken die Möglichkeit ein, Geschenke anzunehmen.
       
       In der „Verwaltungsvorschrift zu den Ausführungsvorschriften über das
       Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen“
       sind nur Gemeinschaftsgeschenke zu einem besonderen Anlass erlaubt, deren
       Wert 50 Euro nicht übersteigt. Einzelgeschenke, beispielsweise ein
       Blumenstrauß, dürfen nicht teurer als 10 Euro sein. Die Kosten für eine
       ganze Klassenfahrt einer Lehrkraft zu übernehmen, schließt das aus.
       
       Neben der Unterstützung durch Schulfördervereine nannte Günther-Wünsch eine
       weitere Alternative. Die besteht darin, bei den gewünschten Unterkünften,
       etwa einer Jugendherberge, nach Freiplätzen für Lehrer nachzufragen. Das
       erlaubt auch die erwähnte Verwaltungsvorschaft. Dort heißt es: „Zur
       Minderung der Dienstreisekosten ist die Annahme von Freifahrten,
       Freiflügen, Freiplätzen, sowie die Inanspruchnahme der jeweils günstigsten
       Sondertarife und kostenloser Unterbringungs- und Verpflegungsmöglichkeiten
       zulässig.“
       
       Diese Variante setzt allerdings mutmaßlich voraus, dass die jeweilige
       Klasse bei ihrer Buchungsanfrage etwa nicht mit einer anderen Klasse um
       letzte verfügbare Zimmer konkurriert, die wegen Reisekostenübernahme keinen
       Freiplatz braucht und damit mehr zahlen kann.
       
       3 Dec 2024
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Stefan Alberti
       
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