# taz.de -- IStGH erlässt Haftbefehl gegen Netanjahu: Wanted wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen
       
       > Der Internationale Strafgerichtshof hat Haftbefehl gegen Israels
       > Regierungschef Benjamin Netanjahu erlassen. Er steht seit Monaten unter
       > Kritik.
       
 (IMG) Bild: Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und der Ex-Verteidigungsminster Yoav Gallant. Es bleibt abzuwarten, ob sie in Deutschland einreisen dürfen
       
       Berlin taz | Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat Haftbefehle
       für die Akteure einiger Konfliktparteien im Gazakrieg ausgestellt.
       [1][Gegen Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu, den
       Ex-Verteidigungsminister Joav Galant] sowie den militärischen
       Hamas-Anführer Mohammed Deif wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen
       die Menschlichkeit. Netanjahu und Galant werden auch Aushungern als Mittel
       der Kriegsführung, Mord und Verfolgung vorgeworfen. Das teilte das Gericht
       in Den Haag am Donnerstag mit.
       
       Netanjahu und Galant seien als zivile Vorgesetzte für das Kriegsverbrechen
       des vorsätzlichen Angriffs auf die Zivilbevölkerung in Gaza strafrechtlich
       verantwortlich. Das Büro von Netanjahu nannte die Haftbefehle
       antisemitisch. Israel erkennt den IStGH nicht an. Die Hamas wiederum
       verkündete, die Befehle sollten auf alle israelischen Anführer ausgeweitet
       werden.
       
       Der Chefankläger, [2][Anwalt Karim Khan], hatte die Haftbefehle im Mai
       beantragt. Gegen mehrere Hamas-Anführer wegen des Überfalls und der Tötung
       von Zivilist*innen und des Kriegsverbrechens der Geiselnahme am 7.
       Oktober 2023 in Israel und wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die
       Menschlichkeit von Israels Regierung in Gaza.
       
       Khan hatte ursprünglich auch Haftbefehle für den Hamas-Anführer in Gaza,
       Jahia Sinwar und den politischen Hamas-Chef Ismail Hanijeh beantragt. Beide
       wurden vom israelischen Militär und Geheimdienst getötet. Ob al-Masri noch
       lebt, ist fraglich. [3][Israel hatte erklärt, ihn bei einem Luftangriff
       getötet zu haben]. Die Hamas hat das weder bestätigt noch dementiert.
       Vorsorglich erließ der Strafgerichtshof den Haftbefehl.
       
       ## Amnesty kritisiert die Bundesregierung
       
       Menschenrechtsverteidiger*innen sehen in dem Erlass den Versuch,
       die Glaubwürdigkeit des internationalen Rechtssystems wiederherzustellen.
       „Niemand steht über dem Völkerrecht: keine Anführer bewaffneter Gruppen,
       keine Regierungsangehörigen, seien sie gewählt oder nicht, keine
       Militärangehörigen“, sagte Agnès Callamard, Generalsekretärin von Amnesty
       International, im Mai. Amnesty hatte die Bundesregierung kritisiert,
       völkerrechtswidrige Handlungen der israelischen Regierung nicht als solche
       zu benennen und so die Arbeit des Strafgerichtshofs zu beschädigen. Die
       Ermittlungen leitete die US-Anwältin Brenda J. Hollis. Sie war bereits Teil
       des Ermittlungsverfahrens gegen Russlands Präsidenten Wladimir Putin. Das
       Gericht hatte im März 2023 einen Haftbefehl gegen Putin erlassen.
       
       Das Beispiel Putin zeigt, dass ein vorliegender Haftbefehl nicht unbedingt
       dafür sorgt, dass Kriegsverbrecher hinter Gitter kommen. Putin reiste
       Anfang September in die Mongolei. Ein Land, das den Strafgerichtshof
       anerkennt. Trotzdem nahm die Mongolei Putin nicht fest. Der Haftbefehl
       wurde bisher nicht vollstreckt.
       
       Die 124 Staaten, die den Strafgerichtshof rechtlich tragen, sind nun
       verpflichtet, Netanjahu, Galant und Deif festzunehmen und an den
       Gerichtshof in Den Haag auszuliefern. Diese Pflicht gilt auch für
       Deutschland. Unter Völkerrechtler:innen ist allerdings umstritten, ob
       die völkerrechtliche Immunität eines Präsidenten oder Regierungschefs eine
       Verhaftung ausschließt. Der IStGH hat entschieden, dass die Immunität nicht
       bei seinen Haftbefehlen gelte. Er hat aber keine Möglichkeit, einen Staat
       zur Verhaftung Netanjahus zu zwingen.
       
       Die Niederlande seien bereit, den Haftbefehl gegen Netanjahu zu
       vollstrecken, berichteten niederländische Medien. Von der Bundesregierung
       kam zunächst keine Stellungnahme. Im Mai hatte der Sprecher der
       Bundesregierung [4][gesagt], wenn die Entscheidung über einen Haftbefehl
       gegen Netanjahu ergangen sei, „müssen wir damit umgehen.“
       
       Mitarbeit: Christian Rath
       
       21 Nov 2024
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /-Nachrichten-im-Nahost-Krieg-/!6050842
 (DIR) [2] /Portraet-ueber-Chefanklaeger-Karim-Khan/!6009840
 (DIR) [3] /Berichterstattung-ueber-Nahostkonflikt/!6031066
 (DIR) [4] https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/regierungspressekonferenz/2658162
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Julia Neumann
       
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