# taz.de -- Polizeigewalt bei AfD-Parteitag 2021: Einsatz offiziell rechtswidrig
       
       > Am Rande des Landesparteitags vor drei Jahren lösten Beamten einen
       > Gegenprotest auf. Rechtswidrig, urteilte nun das Verwaltungsgericht.
       
 (IMG) Bild: Warum nicht mit einer Hunderschaft reinrocken? Proteste gegen den AfD-Parteitag im März 2021
       
       Der Polizeieinsatz gegen eine antifaschistische Kundgebung am 6. Juni 2021
       war teilweise rechtswidrig. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht am
       vergangenen Donnerstag entschieden, [1][nachdem der Anmelder der Demo
       geklagt hatte]. [2][Der Landesparteitag der Berliner AfD im
       Marzahn-Hellersdorfer Ortsteil Biesdorf vor drei Jahren war begleitet von
       Protesten] antifaschistischer und zivilgesellschaftlicher Gruppen.
       
       Rund 40 Antifaschist*innen hatten sich in der Nähe des Konferenzorts
       versammelt. In den ersten Stunden gab es keine Probleme mit der Polizei,
       die die Szenerie absicherte. Das änderte sich am Nachmittag, nachdem es zu
       einem Schichtwechsel bei der Polizei gekommen war.
       
       Als Hospitant mit dabei war der SPD-Politiker und damalige Abgeordnete Tom
       Schreiber, der wegen seiner ablehnenden Äußerungen gegen alternative
       Hausprojekte in linken Kreisen unbeliebt war. Das Auftauchen Schreibers
       sorgte bei den Antifaschist*innen für Unmut und führte zu einigen
       despektierlichen Äußerungen.
       
       Schreiber erstattete Anzeige und zeigte auf Menschen, von denen er sich
       beleidigt fühlte. Was dann folgte, bezeichnete der Klägeranwalt Peer Stolle
       als „Störung der Kundgebung“ durch „anlassloses Filmen, unverhältnismäßigen
       körperlichen Zwang sowie Schubsen und Schlagen von unbeteiligten
       Versammlungsteilnehmer*innen durch die Polizei.
       
       ## Anlassloses Filmen rechtswidrig
       
       Mindestens zehn Menschen wurden festgenommen, mehrere dabei verletzt.
       Darauf löste der Anmelder die Kundgebung vorzeitig auf, um zu verhindern,
       dass weitere Teilnehmer*innen der friedlichen Kundgebung festgenommen
       werden.
       
       Der Anmelder wollte mit der Klage den Polizeieinsatz nachträglich für
       rechtswidrig erklären lassen. Das ist teilweise gelungen. Das Gericht
       erklärte die Videoaufzeichnung der Kundgebung und das Betreten des
       Versammlungsgeländes in Gruppenstärke durch die Polizei für rechtswidrig.
       
       Nach dem aktuellen Versammlungsfreiheitsgesetz ist die Anfertigung dieser
       Aufnahmen nur legitim, wenn eine erhebliche Gefahr für die öffentliche
       Sicherheit und Ordnung vorliegt. Aus Sicht der Klägeranwält*innen Peer
       Stolle und Anna Gilsbach ging von der Kundgebung keine Gefahr aus.
       
       Der Polizeieinsatz gegen den AfD-Protest wird die Justiz weiter
       beschäftigten. Denn das Verwaltungsgericht wies die Klärung der Frage, ob
       auch die Festnahme der Antifaschist*innen rechtswidrig war, an das
       Amtsgericht zurück. „Aus unserer Sicht ist es wichtig, solche Verfahren zu
       führen, weil das für die Polizei als Ganzes bewirken muss, dass sie solche
       Dinge bei zukünftigen Einsätzen nicht mehr macht“, betont Anwältin
       Gilsbach.
       
       Es ist nicht der erste Prozess im Zusammenhang mit der Kundgebung. Bereits
       2022 klagte Antifaschist wegen Polizeigewalt bei seiner Festnahme. [3][Mit
       Videoaufnahmen konnte er nachweisen, dass er von der Polizei zu Unrecht der
       Körperverletzung beschuldigt worden war]. Ruhig geworden ist es indes um
       den Mann, der den Polizeieinsatz ausgelöst hatte. Tom Schreiber ist seit
       der Wiederholungswahl nicht mehr im Berliner Abgeordnetenhaus vertreten und
       hat sich aus der Politik zurückgezogen.
       
       26 Nov 2024
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Peter Nowak
       
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