# taz.de -- Klage gegen Polizeigewalt
       
       > Ein Antifa-Bündnis klagt gegen einen wohl rechtswidrigen Polizeieinsatz.
       > Mittendrin: Tom Schreiber (SPD)
       
       Von Gareth Joswig
       
       Ein eskalierter Einsatz bei einer Antifa-Demo im Juni 2021 hat ein
       Nachspiel für die Polizei Berlin. Betroffene von aus ihrer Sicht
       überzogener Polizeigewalt haben am Mittwoch Klage beim Verwaltungsgericht
       eingereicht. Mit der Feststellungsklage will der Versammlungsleiter die
       Rechtswidrigkeit des Einsatzes feststellen lassen.
       
       Die Kundgebung in Berlin-Biesdorf veranstaltete das Bündnis „Kein Raum der
       AfD“ als Gegendemo zum dortigen Parteitag der extrem rechten AfD. Es sollen
       rund 30 bis 50 Personen vor Ort gewesen sein, eine eher übersichtliche Lage
       im eingegitterten Demo-Areal. Dennoch habe die Polizei nach einer
       Beleidigung mehrfach in Gruppenstärke die friedliche Versammlung gestürmt,
       Unbeteiligte angegriffen und Festgenommene misshandelt, die anschließend im
       Krankenhaus hätten versorgt werden müssen, wie es vom Bündnis heißt. Die
       Versammlung sei danach vom Anmelder abgebrochen worden.
       
       Besonders bemerkenswert: Der SPD-Abgeordnete und Sicherheitspolitiker Tom
       Schreiber begleitete nicht nur den Polizeieinsatz, sondern war auch
       gewissermaßen Auslöser. Der wegen seiner Haltung zur teilbesetzten Rigaer
       Straße 94 in der linken Szene eher unbeliebte Sicherheitspolitiker
       hospitierte an diesem Tag bei der 11. Einsatzhundertschaft. Während der
       Demo kam es Beteiligten zufolge zu Beleidigungen gegen Schreiber.
       Überliefert ist „Tom du Lauch“. Schreiber schrieb in seinem Blog
       demgegenüber auch von „lautstarken, persönlichen“ und „nicht zitierfähigen“
       Beleidigungen, die er auf Nachfrage der Polizei zur Anzeige gebracht hätte.
       
       Was folgte, beschreibt ein Teilnehmer so: „Wir saßen friedlich auf der
       Kundgebung, als auf einmal mehrere Gruppen Polizist*innen auf uns
       zugerannt kamen. Ohne Kommentar stießen sie uns um und schleiften Menschen
       brutal mit. Eine Person verlor unter den Schlägen der Polizei das
       Bewusstsein.“ Tatsächlich ging die Polizei nicht gerade deeskalativ vor:
       Das belegen der taz vorliegende Videos, auf denen Unbeteiligte grundlos
       geschubst, zu Boden gebracht, festgenommen und geschlagen werden. Eine Frau
       schlägt beim Hinfallen mit dem Kopf auf der Straße auf, eine andere wird im
       Würgegriff barfuß über den Asphalt geschleift.
       
       Eingereicht haben die Klage die Rechtsanwält*innen Anna Gilsbach und
       Peer Stolle. Die Polizei hätte Identitätsfeststellungen auch beim Verlassen
       der Kundgebung durchführen können, schließlich sei das Versammlungsgelände
       abgesperrt und Zugänge von der Polizei kontrolliert gewesen, sagen beide.
       „Für die Feststellung der Identität hätte es ausgereicht, sich den
       Personalausweis zeigen zu lassen“, so Stolle. Der Fall zeige, dass die
       Versprechungen aus dem neuen Versammlungsgesetz nicht eingelöst würden.
       Gilsbach sagte: „Wir werten den Polizeieinsatz in seiner Gesamtheit als
       rechtswidrigen Eingriff in die Versammlungsfreiheit.“ Die Polizei und
       Schreiber antworteten bislang nicht auf taz-Anfrage.
       
       28 Apr 2022
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Gareth Joswig
       
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