# taz.de -- Abschaffung des Paragrafen 218: Abgeordnete wollen Abtreibung legalisieren
       
       > SPD, Grüne und Linke legen einen Gesetzentwurf zur Legalisierung von
       > Abbrüchen vor. Nun müssen noch CDU und FDP mitmachen – viel Zeit ist
       > nicht mehr.
       
 (IMG) Bild: Paragraf 218 überstreichen: Aktivist*innen demonstrieren im April in Berlin
       
       Berlin taz | Abbrüche sollen in den ersten drei Monaten einer
       Schwangerschaft nach dem Wunsch von Abgeordneten mehrerer Fraktionen
       künftig grundsätzlich rechtmäßig sein. Zudem sollen Regelungen für Abbrüche
       nach den ersten drei Monaten im Schwangerschaftskonfliktgesetz, aber nicht
       mehr im Strafgesetzbuch stehen. So steht es in einem Gesetzentwurf, den
       Parlamentarier*innen aus mehreren Fraktionen am Donnerstag in den
       Bundestag eingebracht haben.
       
       Die bisher geltende Rechtslage, in der Abbrüche auch in den ersten drei
       Monaten grundsätzlich rechtswidrig sind, [1][aber unter bestimmten
       Voraussetzungen straffrei sein können,] stelle „eine erhebliche
       Einschränkung der Selbstbestimmung, der persönlichen Integrität und der
       körperlichen Autonomie Schwangerer dar und kann ihrer körperlichen und
       seelischen Gesundheit Schaden zufügen“, heißt es in dem Gesetzentwurf, der
       der taz vorliegt.
       
       Demnach soll zwar die Pflicht zur Beratung bestehen bleiben, allerdings
       ohne die derzeit geltende Wartepflicht von drei Tagen zwischen Beratung und
       Abtreibung. Wenn eine Abtreibung ohne Beratungsschein vorgenommen werde,
       soll sich künftig nur die Ärzt*in strafbar machen, nicht aber die
       ungewollt Schwangere. Der Paragraf 218 selbst soll neu gefasst werden und
       nur noch den Schutz Schwangerer vor nicht selbstbestimmten Abbrüchen
       enthalten.
       
       236 Abgeordnete aus den Fraktionen von SPD, Grünen und Linken hätten den
       Antrag bisher unterschrieben, sagte Carmen Wegge (SPD) am Donnerstag im
       Bundestag. Unter den Unterzeichnenden sind Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD),
       Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Außenministerin Annalena
       Baerbock (Grüne). Laut der Geschäftsordnung des Bundestags kann der
       Entwurf ab dem 6. Dezember im Bundestag debattiert werden, sodass die
       zweite und dritte Lesung im Januar stattfinden könnte. Der Bundestag kann
       noch bis zu der für den 23. Februar geplanten Neuwahl Gesetze beschließen.
       
       ## Die FDP blockierte
       
       „Heute ist ein guter Tag für Frauen in Deutschland“, sagte Ulle Schauws
       (Grüne) am Donnerstag. Der Gesetzentwurf sei „ein Meilenstein für die
       körperliche Selbstbestimmung in Deutschland“. Der Bruch der Koalition habe
       den Zeitplan der Abgeordneten, den Gesetzentwurf einzubringen, zwar
       durcheinandergebracht. Abgeordnete von Union und FDP hätten bislang noch
       nicht unterschrieben, man führe aber „vertrauensvolle und kollegiale
       Gespräche“. Es gebe bereits die Botschaft, dass sich „einige“ die
       Zustimmung vorstellen können.
       
       Zwar hatten mit SPD und Grünen zwei von drei Koalitionspartnern der Ampel
       die Abschaffung des Paragrafen 218 in ihren Wahlprogrammen gefordert. Im
       Koalitionsvertrag war zudem eine Kommission vereinbart worden, die
       Möglichkeiten zur Regelung von Abbrüchen außerhalb des Strafgesetzbuchs
       prüfen sollte. Die Empfehlungen dieser Kommission sind für die Frühphase
       einer Schwangerschaft eindeutig: Deren grundsätzliche Strafbarkeit sei aus
       „völker-, verfassungs- und europarechtlicher Perspektive“ nicht haltbar.
       [2][Doch die Ampel machte schnell klar, dass von ihrer Seite nichts kommen
       würde.] Vor allem die FDP blockierte.
       
       Mit dem Gesetzentwurf der Abgeordneten nun, der eine Legalisierung in den
       ersten drei Monaten als Ziel setzt, bringe man eine „Minimalversion“ dessen
       ein, was vorstellbar sei, sagte Leni Breymaier (SPD). Die Kommission habe
       deutlich mehr Spielraum für eine Legalisierung von Abbrüchen bis zur 24.
       Woche gelassen, ab der der Fötus außerhalb des Uterus als eigenständig
       lebensfähig gilt. So wie der Entwurf nun formuliert sei, gebe es eine
       reelle Chance für ausreichend Unterstützung für das Gesetz, sagte
       Breymaier.
       
       Neben dem Entwurf reichten die Abgeordneten einen begleitenden Antrag ein,
       um die Versorgungslage von ungewollt Schwangeren zu verbessern. Ziele sind
       eine verlässliche und kostendeckende Finanzierung von Abbrüchen im Rahmen
       der Gesundheitsversorgung, ein besserer Zugang zu Verhütungsmitteln sowie
       eine bessere Verankerung von Abbrüchen in der ärztlichen Aus- und
       Weiterbildung. Die Pflichtberatung soll ergebnisoffen sein.
       
       14 Nov 2024
       
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