# taz.de -- Prozess zu gekauften Listenplätzen: Kriegskasse der AfD wieder vor Gericht
       
       > Das Oberlandesgerichtgericht Celle musste sich mit angeblich gekauften
       > Listenplätzen befassen. Der Mann, der den Wirbel ausgelöst hatte, blieb
       > fern.
       
 (IMG) Bild: Geld gegen Listenplatz? Dieser Vorwurf steht bei der AfD Niedersachsen im Raum und wird vor Gericht verhandelt
       
       Celle taz | Zugegeben es wird langsam unübersichtlich, was die diversen
       Verfahren rund um die sogenannte „Kriegskasse“ der AfD in Niedersachsen
       angeht. Vor mehr als zwei Jahren hat der Ex-AfD-Landtagsabgeordnete
       Christopher Emden öffentlich behauptet, er sei vom jetzigen
       Landesvorsitzenden Ansgar Schledde aufgefordert worden, 4.000 Euro auf ein
       privates Konto Schleddes einzuzahlen – für einen sicheren Listenplatz bei
       der Landtagswahl in Niedersachsen 2022.
       
       Dieser Vorgang beschäftigt die Justiz nun immer noch und zwar gleich an
       mehreren Fronten: [1][Die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelt] seit
       mehreren Monaten gegen Schledde wegen eines möglichen Verstoßes gegen das
       Parteiengesetz. Der Staatsgerichtshof in Bückeburg befasst sich mit der
       Frage, ob [2][die Unregelmäßigkeiten bei der Listenaufstellung der AfD] so
       gravierend waren, dass die Landtagswahl wiederholt werden müsste. Hier wird
       eine Entscheidung im Dezember erwartet.
       
       Und das Oberlandesgericht in Celle befasste sich am Mittwoch mit der Frage,
       ob Emden solche Aussagen künftig unterlassen muss. Das Landgericht Verden
       hatte eine Unterlassungsklage Schleddes im März zurückgewiesen – es hatte
       die Vorwürfe Emdens nach eigener Beweisaufnahme als glaubhaft eingestuft.
       Dagegen ging Schledde in Berufung, weshalb sich nun auch der 5. Zivilsenat
       des Oberlandesgerichtes Celle mit der Materie befassen musste.
       
       Viel zur Erhellung beitragen, so viel sei hier vorweg genommen, konnte er
       dabei nicht. Aber immerhin lieferten die zwei Zeugen, die angehört wurden,
       einmal mehr einen Einblick in das Innenleben der Partei.
       
       ## Beklagter bleibt weg
       
       Zunächst aber musste sich das Gericht mit der Abwesenheit des Beklagten
       auseinandersetzen. Christopher Emden, von Beruf selbst Richter, hatte
       kurzfristig am Abend zuvor gegen 22 Uhr ein Attest eingereicht – er sei
       quasi auf der Reise zum Termin erkrankt.
       
       Das, erklärt der Vorsitzende Richter, ist nicht das erste Mal. Das Gericht
       hatte deshalb ein amtsärztliches Attest gefordert, das aber nicht vorlag.
       Und als ob Emden es geahnt hätte, hatte er gleich noch einen
       Befangenheitsantrag hinterher geschoben. Auch der wurde abschlägig
       beschieden.
       
       Immerhin begründet die Erkrankung Emdens ja auch nicht, warum nicht
       zumindest seine Anwältin und Prozessbevollmächtigte anwesend sein konnte.
       Allerdings: Dabei handelt es sich um Emdens Ehefrau, die in der ersten
       Instanz auch schon als Zeugin auftrat. Das Gericht hatte ihn deshalb auch
       schon aufgefordert, sich eine weitere anwaltliche Vertretung zu besorgen –
       auch diesen Hinweis hat Emden ignoriert.
       
       Über die Gründe für diese Verzögerungstaktik lässt sich nur spekulieren:
       Dem NDR sagte Emden im April, er fühle sich bedroht. Gleichzeitig muss er
       weitere, neue Zeugen und Belege beibringen, die seine Behauptungen stützen.
       Gehört wurden in diesem Fall nun schon einmal zwei Zeugen: Beide gehören
       beziehungsweise gehörten der Partei selbst an und erklären offen, auf
       Ansgar Schledde nicht gut zu sprechen zu sein.
       
       ## Vorwurf: Fünfstelliger Betrag für sicheren Listenplatz
       
       Der erste Zeuge weitet die Vorwürfe sogar noch einmal erheblich aus: Er
       erklärt, er habe von seinem damaligen stellvertretenden
       Kreisverbandvorsitzenden erfahren, dieser sei zur Zahlung eines
       fünfstelligen Betrages für einen sicheren Listenplatz bei der
       Bundestagswahl 2021 aufgefordert worden. Diese Behauptung ließe sich durch
       interne Telegram-Chats belegen.
       
       Außerdem habe er selbst von Schledde einen sicheren Listenplatz bei der
       Europawahl angeboten bekommen, dafür sollte er dann allerdings jeden Monat
       10.000 Euro aus seinem Personalfond an Schledde beziehungsweise von ihm zu
       bestimmende Mitarbeiter durchreichen sollen. Wenn das stimmt, bestand die
       sogenannte Kriegskasse nicht nur zur Landtagswahl in Niedersachsen. Trotz
       mehrfacher Nachfragen des Gerichts bleibt allerdings unklar, wie viel davon
       Schledde bei einem gemeinsamen Abendessen tatsächlich gesagt hat – und was
       davon schlichte Schlussfolgerungen des Zeugen selbst sind.
       
       Der zweite Zeuge sagt aus, er sei mehrfach von seinem damaligen
       Kreisvorsitzenden bedrängt worden, Schledde einen Gefallen zu tun. Der
       hätte dringend eine Bescheinigung gebraucht, dass er in seinem Revier mit
       zur Jagd gegangen sei, wohl um seine Waffenbesitzkarte zu rechtfertigen. Er
       habe das aber verweigert. Irgendwann habe Schledde auch selbst bei ihm
       angerufen und um diese eidesstaatliche Erklärung gebeten. Im Zuge dessen
       habe er ihm auch einen Listenplatz für die Landtagswahl angeboten, für den
       er allerdings auch noch 4.000 Euro hätte zahlen sollen.
       
       ## Zeugen trauten ihm das zu
       
       Unklar bleibt allerdings auch, wie genau Schledde denn diese
       Listenplatzierungen hätte sicherstellen wollen. Danach, bekennen beide
       Zeugen auf Nachfrage des Gerichts, hätten sie nicht weiter gefragt. Sie
       trauten ihm das einfach zu, immerhin galt er als der große Strippenzieher
       im Landesverband, der von der Bundesebene bis in die Kreisverbände gut
       vernetzt sei. Beide Zeugen haben das Angebot letztlich ausgeschlagen.
       
       Es gibt in diesen Aussagen eine Reihe von größeren bis kleineren
       Unstimmigkeiten: Zum Teil scheinen die Daten nicht ganz stimmig oder die
       Beschreibung der Örtlichkeit. Zeitweise ergehen sich die Zeugen auch lieber
       in Ausführungen zu innerparteilichen Streitigkeiten als in präzisen
       Details. Für Schledde und seine Anwälte ist es daher relativ leicht, das
       Ganze im Anschluss an die Verhandlung in Bausch und Bogen als unwahr und
       gelogen zurückzuweisen.
       
       Erst einmal spielen die Zeugenaussagen aber für den weiteren Lauf der Dinge
       auch keine Rolle. Das Gericht beabsichtigt, ein Versäumisurteil zu fällen:
       Am kommende Montag wird es seine Entscheidung über den ursprünglichen
       Berufungsantrag verkünden. Erst wenn Emden dann Einspruch einlegt, müsste
       die Beweisaufnahme wieder aufgenommen und weitergeführt werden.
       
       Was im Übrigen auch nicht bedeutet, dass Ansgar Schledde aus dem Schneider
       ist. Denn da sind ja immer noch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und
       das Verfahren vor dem Staatsgerichtshof.
       
       30 Oct 2024
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Nadine Conti
       
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