# taz.de -- Waffenlieferungen an Israel: „Recht auf Selbstverteidigung gilt nicht unbegrenzt“
       
       > Israel verstoße in Gaza offen gegen Völkerrecht, sagt Andreas Schüller
       > vom ECCHR. Die Organisation klagt gegen Kriegswaffenlieferungen an
       > Israel.
       
 (IMG) Bild: 11. August 2024: Palästinenser*innen fliehen, nachdem die israelische Armee einen Evakuierungsbefehl zum Verlassen von Teilen des südlichen Gebiets von Khan Younis erteilt hat
       
       taz: Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat im Bundestag angekündigt, weiter
       Waffen an Israel liefern zu wollen. Sie haben nun zusammen mit fünf
       Betroffenen aus Gaza beim zuständigen Bundesministerium für Wirtschaft und
       Klimaschutz (BMWK) Widerspruch gegen Ausfuhrgenehmigungen von Kriegswaffen
       gemäß der Kriegswaffenliste eingelegt. Warum?
       
       Andreas Schüller: Weil unsere Mandanten von den Waffen bedroht sind. Es ist
       doch recht offensichtlich, dass die israelische Armee in Gaza gegen das
       humanitäre Völkerrecht verstößt. Mehrere völkerrechtliche Konventionen
       verbieten aber Waffenlieferungen, wenn das Risiko besteht, dass damit
       Völkerrechtsverstöße begangen werden. Wir haben deshalb seit Jahresbeginn
       eine ganze Reihe von rechtlichen Schritten unternommen, um Waffenexporte
       nach Israel zu stoppen, insbesondere von Waffen, die von den israelischen
       Streitkräften in Gaza eingesetzt werden. Dazu zählen neben den
       Widersprüchen bei den zuständigen Behörden die Einreichung von Eilanträgen
       und Klagen, etwa bei den Verwaltungsgerichten in Berlin und Frankfurt.
       Einige der Rechtsfragen werden letztlich aber wohl die obersten Gerichte
       oder das Bundesverfassungsgericht klären müssen.
       
       taz: Was wissen Sie über den Einsatz deutscher Waffen in Gaza? 
       
       Schüller: Es fehlt oftmals Transparenz darüber, was geliefert wird und wo
       es letztendlich eingesetzt wird. Wir fordern ja auch kein komplettes
       Exportverbot, sondern ganz speziell von den Waffentypen und Kategorien,
       [1][die in Gaza eingesetzt werden]. Aber die Bundesregierung macht
       überhaupt nicht transparent, was geliefert wird und wie es eingesetzt
       werden kann. Dies zeigt die Notwendigkeit eines
       Rüstungsexportkontrollgesetzes, das zwar geplant war, aber immer noch nicht
       umgesetzt wurde.
       
       taz: Was ist sonst von deutschen Waffenlieferungen nach Israel bekannt? 
       
       Schüller: Alles was wir haben, sind die Kennzahlen der Rüstungsgüter von
       den Listen nach dem Außenwirtschaftsgesetz oder dem
       Kriegswaffenkontrollgesetz, die über parlamentarische Anfragen an die
       Öffentlichkeit gelangen. Das sind sehr abstrakte Kategorien und man weiß
       meistens nicht genau, was letztlich geliefert wird. Das Argument ist immer,
       man wolle dem Gegner nicht von vornherein sagen, was genau man liefert. Und
       es gibt noch Geschäftsgeheimnisse, aber wir denken, bei schwerwiegenden,
       irreversiblen Fragen, bei denen es um das Recht auf Leben geht, muss
       Letzteres überwiegen.
       
       taz: Wissen Sie also gar nicht, was geliefert wurde? 
       
       Schüller: Wir wissen: Sowohl Kriegswaffen als auch Rüstungsgüter wurden
       geliefert. Das eine sind fertige Waffen und Munition, wie Panzerfäuste, die
       im Herbst letzten Jahres geliefert wurden, oder Munition für Panzer oder
       Artillerie. Das andere sind Ersatzteile und Komponenten für Panzer, zum
       Beispiel Motoren und Getriebe, also nicht die fertigen Produkte. Dafür gibt
       es verschiedene rechtliche Genehmigungsverfahren, die auch unterschiedlich
       vor Gerichten angreifbar sind.
       
       taz: Wo sehen Sie den Unterschied zwischen Komponenten und fertigen
       Rüstungsgütern? 
       
       Schüller: Aus unserer Sicht macht es keinen Unterschied, ob wir über
       Panzerfäuste reden oder Motoren von Panzern. Beides ist relevant und kommt
       bei Kriegshandlungen in Gaza zum Einsatz. Insofern sollte es hinsichtlich
       der Genehmigungsfähigkeit keine Unterscheidung geben, solange ein Risiko
       besteht, dass diese Waffen völkerrechtswidrig eingesetzt werden und
       möglicherweise Zivilisten, wie die von uns unterstützten Betroffenen, zu
       Schaden kommen.
       
       taz: Einige schlagen vor, nur Verteidigungswaffen an Israel zu schicken,
       zum Beispiel für den Iron Dome. Ist es möglich sicherzustellen, dass Waffen
       nicht für den Angriff zweckentfremdet werden? 
       
       Schüller: Das ist möglich, weil bestimmte Rüstungsgüter nur in defensiven
       Waffensystemen einsetzbar sind. Andere können sowohl zur Abwehr als auch
       zum Angriff genutzt werden. Wiederum andere sind klare Angriffswaffen.
       Panzer sind für den Bodenkampf da und nicht für Luftabwehr. Bei U-Booten
       ist es anders und auch beim Iron Dome und anderen Systemen, die natürlich
       eher Richtung Luftabwehr zielen. Da kann man durchaus unterscheiden.
       
       taz: Nun gibt es Medienberichte, nach denen Außenministerin Annalena
       Baerbock (Grüne) und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck die
       Lieferungen in der Vergangenheit verzögert haben sollen. Offenbar sollen
       sie gefordert haben, dass sich Israel schriftlich verpflichtet, mit aus
       Deutschland gelieferten Waffen kein Völkerrecht zu brechen. Kann Israel das
       garantieren? 
       
       Schüller: Wir denken, dass die Bundesregierung hier ein falsches Spiel
       spielt. Auf Zusicherungen kann man sich nicht verlassen und sie sind
       letztlich auch rechtlich nicht durchsetzbar, selbst wenn gegen die
       Zusicherung verstoßen wird. Wahrscheinlich wird auch kaum ein Land der
       Welt, das Waffen kaufen will, eine solche Zusicherung nicht geben, weil
       jeder von sich überzeugt ist, das Recht einzuhalten. Und deshalb denken
       wir, dass die Zusicherung eine Nebelkerze ist. Im Endeffekt ist es sogar
       ein falsches Spiel zu suggerieren, hier wird Recht eingehalten, während die
       UN-Ermittlungskommission in mehreren Berichten und der Chefankläger des
       Internationalen Strafgerichtshofs in seinen beantragten Haftbefehlen von
       Kriegsverbrechen ausgehen und immer weitere Berichte erscheinen, die diese
       Annahme bestätigen.
       
       taz: Würden diese Einschätzungen der UNO nicht ausreichen, dass Deutschland
       keine Waffen liefert? 
       
       Schüller: Genau. Die Bundesregierung müsste sagen, wir können nicht
       sicherstellen, dass diese Waffen nicht [2][völkerrechtswidrig eingesetzt
       werden], deshalb liefern wir gar nicht mehr. Die Sorgfaltspflicht gebietet
       es, die israelische Zusicherung nicht ungeprüft einfach zu akzeptieren.
       
       taz: Warum macht das die Bundesregierung nicht? 
       
       Schüller: Das ist die richtige Frage, man hat aus Frankreich und Spanien ja
       Ähnliches gehört, warum nicht geliefert wird. Nach mehr als einem Jahr gibt
       es genügend Hinweise für Völkerrechtsbrüche. Die Bundesregierung muss sich
       letztlich ehrlich machen beim Abwägen der bedingungslosen Unterstützung
       Israels aufgrund der Staatsräson mit der Einhaltung der
       Völkerrechtsordnung. Letzteres ist aus unserer Sicht überwiegend und einer
       der wesentlichen Pfeiler der Nachkriegsordnung. Das Völkerrecht ist auch
       Teil des Grundgesetzes. Es muss eingehalten werden, da kann man nicht die
       Staatsräson oder andere Konzepte drüber stellen.
       
       taz: Der Internationale Gerichtshof (IGH) sieht Hinweise für einen
       möglichen Genozid. Teilen Sie diese Einschätzung? 
       
       Schüller: Wir sehen, dass die Lebensbedingungen der Menschen in Gaza
       zerstört werden. Vor allem der Norden hat sich in eine lebensfeindliche
       Trümmerwüste verwandelt, in der nur noch Willkür und Entrechtung herrschen.
       Natürlich wird man sehen müssen, was der IGH in dem Hauptsacheverfahren
       entscheiden wird, weil bisher war es ja nur ein Eilverfahren. Das wird
       leider noch ein paar Jahre dauern. Wir werden auch sehen, ob das Aushungern
       und die Zerstörung der Lebensgrundlagen das einzige Ziel des militärischen
       Vorgehens seitens Israel ist oder Teil von mehreren Zielen. Und wenn man
       die bisherige IGH-Rechtsprechung sehr restriktiv liest, kann es sein, dass
       es genau darum gehen wird festzustellen, ob es Israels primäres Ziel ist,
       die Menschen in Gaza zu bestrafen.
       
       taz: Sie sagen also, der Krieg ist kein Verteidigungskrieg, sondern ein
       Rachekrieg? 
       
       Schüller: Israel hatte nach dem 7. Oktober das Recht, sich gegen die
       Angriffe der Hamas zu verteidigen. Das Selbstverteidigungsrecht gilt aber
       nicht unbegrenzt, da es dem Gebot der Verhältnismäßigkeit und der
       Notwendigkeit unterliegt. Die israelische Kriegsführung in Gaza hat den
       Angriff längst überstiegen und geht über das zur Verteidigung Notwendige
       hinaus. Insbesondere die Tatsache, dass die Angriffe der israelischen Armee
       offenkundig auf Ziele gerichtet werden, die nicht unmittelbar mit der
       Bedrohung in Verbindung stehen, zeigt, dass es um andere Ziele als
       Verteidigung geht.
       
       taz: Israel hat ein Selbstverteidigungsrecht. Die Palästinenser:innen
       haben ein Widerstandsrecht. Was bedeutet das für Waffenlieferungen
       generell? 
       
       Schüller: Jede Konfliktpartei ist angehalten und dazu verpflichtet, das
       Recht einzuhalten, auch das Völkerrecht. Die Tötung von Zivilisten ist
       genauso ein Kriegsverbrechen wie Geiselnahmen, also nicht vom
       Widerstandsrecht gedeckt. Natürlich darf sich eine Bevölkerung, die unter
       Besatzung steht, wehren, aber nicht mit allen Mitteln. Und das ist am 7.
       Oktober klar überschritten worden.
       
       taz: Vor Kurzem sagte Annalena Baerbock im Bundestag, dass zivile Ziele wie
       Krankenhäuser oder Schulen, die von Israel attackiert werden, ihren
       Schutzstatus verlieren können, wenn diese militärisch benutzt würden. Ist
       das überhaupt der Fall? 
       
       Schüller: Ja, das ist das Argumentationsmuster, dass auch geschützte
       Zivilobjekte ihren Status verlieren können, wenn sie militärisch genutzt
       werden, und dann aber auch nur für diesen Zeitpunkt und Zeitraum. [3][Wir
       haben aber wenig konkrete Beweise] gesehen, dass es tatsächlich eine
       militärische Nutzung gibt, und der Eindruck verfestigt sich, dass Israel
       dies zwar behauptet und entsprechend angreift, aber den Beweis einer
       militärischen Nutzung letztlich nicht erbringen kann. Die Tatsache, dass
       sich unter einem Wohngebäude ein Hamas-Tunnel befindet, macht das Gebäude
       auch nicht gleich zu einem legitimen militärischen Ziel. Vielmehr muss das
       Gebäude zum Zeitpunkt des Angriffs wirksam zu militärischen Handlungen
       beitragen. Darüber gilt immer das Gebot der Verhältnismäßigkeit.
       
       29 Oct 2024
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Ruestungsexporte-nach-Israel/!6042486
 (DIR) [2] /Israelische-Kriegsdienstverweigerer/!6041576
 (DIR) [3] /Bundestag-debattiert-zum-7-Oktober/!6042015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Baha Kirlidokme
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt Nahost-Konflikt
 (DIR) Israel Defense Forces (IDF)
 (DIR) Palästina
 (DIR) Gaza
 (DIR) Genozid
 (DIR) GNS
 (DIR) Außenpolitik
 (DIR) Schwerpunkt Nahost-Konflikt
 (DIR) Schwerpunkt Nahost-Konflikt
 (DIR) Die Linke
 (DIR) Schwerpunkt Nahost-Konflikt
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Konflikt um feministische Außenpolitik: Die langen Schatten des Nahostkriegs
       
       Der Think Tank für feministische Außenpolitik CFFP hat keinen Beirat mehr.
       Ein Vorwurf: Man wolle Stimmen zum Gaza-Krieg unterdrücken.
       
 (DIR) Krieg in Nahost: Israelisches Parlament billigt UNRWA-Verbot
       
       Damit werden die Aktivitäten des UNRWA „auf israelischem Territorium“
       verboten, wohl auch im annektierten Ostjerusalem. Es hagelt internationale
       Kritik.
       
 (DIR) Offener Brief für einen Waffenstillstand: Wir Israelis fordern von der Welt mehr Druck auf unser Land
       
       Mehr als 3.000 Israelis haben diesen offenen Brief unterzeichnet. Sie
       fordern, „jede mögliche Maßnahme“ zu nutzen, um „uns vor uns selbst zu
       retten“.
       
 (DIR) Austritte bei der Linken: „Es gibt bei uns keine Antisemiten!“
       
       Unser Autor Alexander Karschnia ist aus der Linkspartei ausgetreten. Er
       plädiert für neue Netzwerke, um den regressiven Zeitgeist zu kontern.
       
 (DIR) Rüstungsexporte nach Israel: Motoren und Schiffe aus deutscher Produktion im Gaza-Krieg
       
       Deutschland exportiert wieder mehr Waffen nach Israel. Jetzt ist die
       Bundesregierung erneut mit einem Verfahren konfrontiert.