# taz.de -- Menschenrechte in der Lieferkette: Ein Schritt vor, einer zurück
       
       > NGOs und Gewerkschaften werden an Beschwerdeverfahren des
       > Lieferkettengesetzes beteiligt. Der Kanzler verspricht derweil: Das
       > Gesetz „kommt weg“.
       
 (IMG) Bild: NGOs werfen Rewe und Edeka vor, Bananen von Plantagen zu verkaufen, auf denen Menschenrechte missachtet werden
       
       BERLIN taz | Für Betroffene von Menschenrechtsverletzungen in
       Zulieferbetrieben deutscher Unternehmen ist es ein Erfolg: Das Bundesamt
       für Ausfuhrkontrolle (Bafa), das die Umsetzung des Lieferkettengesetzes
       kontrolliert, wird sie in Zukunft stärker an Beschwerdeverfahren
       beteiligen. Das gaben die ecuadorianische Gewerkschaft Astac und die
       Menschenrechtsorganisationen Oxfam, Misereor und das Europäische Zentrum
       für Verfassungs- und Menschenrechte (Ecchr) am Mittwoch bekannt.
       
       Die vier Organisationen haben vor fast einem Jahr Beschwerde beim Bafa
       eingelegt. Sie werfen den Supermarktketten Rewe und Edeka vor, gegen das
       Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zu verstoßen, weil sie
       [1][Bananen von Plantagen verkaufen, auf denen Menschenrechte missachtet
       werden]. Arbeiter*innen würden durch den Einsatz giftiger Pestizide
       krank, Gewerkschaften unterdrückt und unzureichende Löhne gezahlt, so die
       Beschwerde.
       
       Das Bafa hat sie angenommen, so viel wissen die Organisationen. Danach sei
       das Verfahren für die Betroffenen „wie eine Blackbox“, erklärt Jorge
       Acosta, Generalkoordinator der ecuadorianischen Gewerkschaft für den
       Bananensektor (Astac), in der gemeinsamen Mitteilung. „Wir konnten nicht
       mitbestimmen, welche Maßnahmen zum Schutz unserer Rechte ergriffen werden –
       dabei kennen wir die Situation vor Ort am besten und sind direkt davon
       betroffen.“
       
       Deswegen hat die Gewerkschaft bereits im Februar beim Bafa beantragt, als
       Beteiligte anerkannt zu werden und damit Akteneinsicht zu erhalten. Dem hat
       das Bafa nun zugestimmt. Diese Entscheidung sei richtungsweisend, erklärt
       Annabel Brüggemann der taz. Die Juristin begleitet beim Ecchr mehrere
       Beschwerden zum Lieferkettengesetz. [2][Das Problem ist ein
       grundsätzliches]. Ohne Transparenz haben die Beschwerdeführenden keine
       Möglichkeit, die Angaben von Unternehmen gegenüber dem Bafa zu überprüfen.
       Gab es ein Audit? Wurde mit Gewerkschaften oder Arbeiter*innen
       gesprochen? Hat das Unternehmen angekündigt, Maßnahmen zu ergreifen?
       Welche? Wie bewertet das Bafa die ergriffenen Maßnahmen?
       
       ## Bundesregierung will Lieferkettengesetz abschwächen
       
       Brüggemann erhofft sich mit der Transparenz auch eine Stärkung der
       Betroffenen als Gesprächspartner im Verfahren. Gleichzeitig kritisiert sie,
       dass das Beschwerdeverfahren aufwendig für Betroffene ist und ohne
       Unterstützung besonders schwierig. Viele wüssten auch nicht, dass sie
       Akteneinsicht beantragen können. „Deshalb sollte das Bafa die Betroffenen
       aktiv über das Verfahren informieren“, sagt Brüggemann, „das wird mit der
       neuen EU-Richtlinie ohnehin Pflicht.“
       
       Die Europäische Lieferkettenrichtlinie wurde im Mai beschlossen und
       muss bis Mitte 2026 in Deutschland umgesetzt werden. Die Bundesregierung
       nimmt sie nun zum Anlass, das deutsche Lieferkettengesetz abzuschwächen und
       auszusetzen, ganz im Sinne der großen Wirtschaftsverbände, die die Regeln
       als bürokratisch bezeichnen.
       
       Am Dienstag behauptete Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) bei einer
       Veranstaltung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)
       gar, das Gesetz „kommt weg“. Richtig ist, dass die deutsche Gesetzgebung
       angepasst werden muss an die europäischen Regeln. Das
       Bundesarbeitsministerium arbeitet gerade an einem Entwurf.
       
       ## Neues Rechtsgutachten
       
       Die Bundesregierung hat im Zuge der Haushaltsverhandlungen in der
       beschlossenen [3][„Wachstumsinitiative“] Verwässerungen verkündet.
       Berichtspflichten wurden vorerst ausgesetzt. Außerdem sollen viel weniger
       Unternehmen verpflichtet werden. Die FDP hatte durch die Blockade der
       deutschen Zustimmung im EU-Rat auch erwirkt, dass die Regeln nur noch für
       Unternehmen mit 1.000 Beschäftigten weltweit und 450 Millionen Euro Umsatz
       gelten.
       
       „Damit werden in dieser Legislaturperiode nur noch rund ein Drittel und
       damit weniger als 1.000 Unternehmen der bisher unter das LkSG fallenden
       Unternehmen direkt erfasst“, heißt es in einer [4][Antwort der
       Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linken] von Anfang Oktober.
       
       [5][Ein Rechtsgutachten] im Auftrag der NGOs Germanwatch und Oxfam kam im
       Juli zu dem Schluss, dass eine Reduzierung der Anzahl deutscher
       Unternehmen bei der Anpassung des deutschen Gesetz an die EU Regeln, gegen
       europäisches Recht verstoße. Denn das gäbe vor, dass das bereits bestehende
       Schutzniveau nicht abgesenkt werden dürfe. Eine Sprecherin des
       Bundesarbeitsministeriums will das nicht kommentieren. Die Umsetzung der
       Richtlinie würde „europarechtskonform“ erfolgen.
       
       23 Oct 2024
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Oxfam-Beschwerde-gegen-Supermaerkte/!5970728
 (DIR) [2] /Menschenrechte-in-der-Lieferkette/!6030266
 (DIR) [3] https://www.bundesregierung.de/resource/blob/976020/2297962/ab6633b012bf78494426012fd616e828/2024-07-08-wachstumsinitiative-data.pdf?download=1
 (DIR) [4] https://dserver.bundestag.de/btd/20/132/2013245.pdf
 (DIR) [5] https://www.germanwatch.org/de/91189
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Leila van Rinsum
       
       ## TAGS
       
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