# taz.de -- Änderungen am Lieferkettengesetz: Faire Lieferketten werden gelockert
       
       > Die Koalitionsspitzen vereinbaren eine Angleichung des deutschen
       > Lieferkettengesetzes an die EU. Grüne Abgeordnete sind empört.
       
 (IMG) Bild: Teil der Lieferkette: Arbeiterinnen in einer Fabrik in Bangladesch
       
       taz Berlin | Die Spitzen der Bundesregierung haben beschlossen, das
       Lieferkettengesetz aufzuweichen. Ab Anfang kommenden Jahres müsse nur noch
       ein Drittel der bisher erfassten Unternehmen das Gesetz erfüllen, sagte
       Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP), als die Koalition ihren
       Kompromiss zum Bundeshaushalt 2025 präsentierte. Einige grüne
       PolitikerInnen kritisieren das Ergebnis jedoch.
       
       Das deutsche Lieferkettengesetz ist seit Januar 2024 komplett in Kraft.
       Hierzulande tätige Firmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten müssen sich nun
       darum kümmern, dass ihre Lieferanten in aller Welt die grundlegenden
       sozialen und ökologischen Menschenrechte der Beschäftigten gewährleisten.
       
       Große Wirtschaftsorganisationen wie der Bundesverband der Deutschen
       Industrie sowie viele PolitikerInnen von Union und FDP bekämpfen das Gesetz
       seit Jahren, ebenso [1][wie die vergleichbare Lieferkettenrichtlinie der
       Europäischen Union], die noch nicht in Kraft ist.
       
       Die Einigung zwischen Lindner, Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) [2][und
       Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sieht nun vor], die EU-Richtlinie
       in deutsches Recht zu übertragen, wodurch das hiesige Lieferkettengesetz
       vorübergehend entschärft würde. „Ich erwarte, dass Arbeitsminister Hubertus
       Heil (SPD) die Anpassung des Geltungsbereiches nun schnell vornimmt“, sagte
       Carl-Julius Cronenberg, der zuständige Bundestagsabgeordnete der FDP.
       
       ## Nur noch ein Drittel der Unternehmen betroffen
       
       Konkret könnte das bedeuten, dass beispielsweise ab 1. Januar 2025 nur noch
       Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten das hiesige Lieferkettengesetz
       einhalten müssten. Ab 2028 sänke die Grenze auf 3.000 ArbeitnehmerInnen, ab
       2029 auf 1.000. Dann wäre wieder die Beschäftigtenzahl erreicht, die jetzt
       schon gilt. Allerdings fielen dann noch weniger Firmen unter das Gesetz als
       heute, weil die EU-Richtlinie zusätzlich eine Untergrenze beim Umsatz von
       450 Millionen Euro nennt.
       
       Wie genau die Koalition die Zahl der erfassten Firmen schnell auf ein
       Drittel reduzieren will, ist allerdings unklar. Im Beschlusspapier steht
       dazu nichts. Das federführende Bundesarbeitsministerium und das
       Wirtschaftsministerium wollten sich nicht dazu äußern.
       
       Momentan trifft der Beschluss der Koalitionsspitzen zumindest auf
       Ablehnung von Teilen der grünen Bundestagsfraktion. Deren zuständiger
       Abgeordnete Wolfgang Strengmann-Kuhn sagte: „Uns ist wichtig, dass auch
       nach der Umsetzung der Richtlinie die Gruppe der Unternehmen, die
       sorgfaltspflichtig sind, nicht eingeschränkt wird, der sogenannte
       ‚Anwendungsbereich‘ also unverändert bleibt.“ Das heißt, dass die Zahl der
       erfassten Unternehmen nicht sinken solle. Er habe die Unterstützung von
       weiteren grünen Abgeordneten, betonte Strengmann-Kuhn.
       
       „Wir kritisieren die angekündigte Einschränkung des deutschen Gesetzes auf
       nur noch ein Drittel der betroffenen Unternehmen“, erklärte auch die
       Initiative Lieferkettengesetz, ein Zusammenschluss von Bürgerrechtsgruppen,
       Entwicklungsorganisationen und Gewerkschaften.
       
       ## Keine Dokumentationspflicht mehr
       
       Als weitere Erleichterung für die Firmen im Vergleich zum gegenwärtigen
       Gesetz plant die Regierung, die Pflicht zur Dokumentation vorläufig
       auszusetzen. Im Verlauf diesen Jahres müssten die Unternehmen dann keine
       Berichte mehr darüber abgeben, wie sie das Lieferkettengesetz umsetzen. Dem
       Bundesamt für Wirtschaft dürfte es schwerer fallen, die Aktivitäten zu
       überprüfen. Ab Jahresbeginn 2025 sollen dann nicht mehr die
       Berichtspflichten des deutschen Gesetzes, sondern die der europäischen
       Richtlinie für Berichterstattung über Nachhaltigkeit gelten (CSRD).
       
       Außerdem peilen die Koalitionsspitzen Erleichterungen für kleine und
       mittlere Unternehmen an. Diese haben zwar oft weniger Personal, sind also
       eigentlich nicht betroffen. Trotzdem versuchen große Auftraggeber ihre
       Sorgfaltspflichten an kleinere Lieferanten weiterzureichen. Dem will die
       Regierung einen Riegel vorschieben.
       
       9 Jul 2024
       
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