# taz.de -- Filiz Polat prescht voran: Entwaffnender Vorschlag
       
       > Die Grünen-Politikerin hält AfD-Mitglieder für „waffenrechtlich
       > unzuverlässig“. Sie beruft sich dabei auf die Rechtsprechung in
       > Nordrhein-Westfalen.
       
 (IMG) Bild: Das hier ist zum Glück kein AfD-Mitglied, sondern ein Polizeibeamter
       
       [1][Filiz Polat], die Grünen-Bundestagsabgeordnete aus Osnabrück, hat
       angeregt, AfD-Mitgliedern die Waffen wegzunehmen. Einfach nur Mitglied zu
       sein, reiche dafür aus, meint Polat: „Mitgliedern einer Partei, die vom
       Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall für verfassungsfeindliche
       Bestrebungen eingestuft wird, kann oder muss meiner Meinung nach sogar eine
       waffenrechtliche Unzuverlässigkeit zugeschrieben werden.“ Der Entzug der
       Waffenbesitzkarte sei die logische Konsequenz.
       
       Polat beruft sich auf das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht,
       dass im Sommer einen Eilantrag zweier AfD-Mitglieder gegen ein Urteil des
       Verwaltungsgerichts Düsseldorf [2][zurückgewiesen hat]. Dieses hatte es für
       rechtens befunden, dass die Behörden den beiden ihre bereits erteilte
       Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen widerrief. „Die Kläger, ein Ehepaar,
       sind damit zugleich verpflichtet, die in ihrem Besitz befindlichen
       erlaubnispflichtigen Schusswaffen und gleichgestellten Waffenteile (in
       einem Fall 197, im anderen Fall 27 Stück) und zugehörige Munition abzugeben
       oder zu vernichten“, heißt es in dem [3][Urteil des Verwaltungsgerichts]
       aus dem Juni dieses Jahres.
       
       Als Begründung stellte das Verwaltungsgericht Düsseldorf den Zusammenhang
       zwischen der „waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit“ und der Mitgliedschaft
       in einer Partei her, die vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft
       wird. Das eine führe „regelmäßig“ zum anderen.
       
       Doch ist dieser Zusammenhang wirklich so klar? Das Oberverwaltungsgericht
       Sachsen-Anhalt kam 2023 zum [4][gegenteiligen Schluss]. Aus der
       Parteimitgliedschaft des Antragstellers, der für die AfD im Kreisvorstand
       und im Stadtrat saß, könne nicht auf „waffenrechtliche Unzuverlässigkeit“
       geschlossen worden, schließlich sei die AfD ja bisher nur ein
       „Verdachtsfall“.
       
       ## Reichsbürger und SA-Trupps
       
       Für Niedersachsen gibt es noch kein Urteil, aber es könnte natürlich dazu
       kommen, wenn einem AfD-Mitglied der Waffenbesitzschein entzogen wird, weil
       es AfD-Mitglied ist, und es dann dagegen klagt. Die Schönheit des Vorstoßes
       von Filiz Polat liegt ja schon darin, dass er, indem er Waffen und die AfD
       in einem Atemzug nennt, Assoziationsketten auslöst: Zu Reichsbürgergruppen,
       die den bewaffneten Umsturz planen, und zu SA-Trupps in der Nazi-Zeit, die
       ebenfalls zu den Waffen griffen und deren Parolen von AfD-Politikern
       zitiert werden.
       
       Ob die fraglichen AfD-Mitglieder ihre Waffen tatsächlich für ihre
       politischen Ziele einsetzen würden, ob sie nur Haus und Hof gegen
       Einwander*innen verteidigen wollen oder ob sie vielleicht doch nur
       Sportschützen oder Jäger sind, steht auf einem ganz anderen Blatt.
       
       Ihnen im großen Stil die Waffen zu entziehen, wäre auch gar nicht so
       einfach, denn die Waffenbesitzkarten werden in Niedersachsen von den
       Landkreisen und kreisfreien Städten ausgestellt. Statt wie früher 99 sind
       seit diesem Jahr [5][nur noch 47 Kommunen zuständig], die aber mitziehen
       müssten. Und woher will man wissen, welcher Waffenbesitzer in welcher
       Partei ist?
       
       Es könnte also sein, dass aus dem Vorschlag von Filiz Polat erst mal nicht
       viel folgt. Aber es ist auf jeden Fall gut, dass wir darüber geredet haben.
       Daniel Wiese
       
       18 Sep 2024
       
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 (DIR) [3] https://www.vg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/2024/01_07_24/index.php
 (DIR) [4] https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/NJRE001539045
 (DIR) [5] https://www.mi.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/neue-zustandigkeiten-beim-waffenrecht-in-niedersachsen-ab-2024-220798.html
       
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