# taz.de -- Gewalt an den EU-Außengrenzen: Straflose Misshandlungen
       
       > Menschenrechtsverletzungen durch Sicherheitskräfte an den EU-Außengrenzen
       > werden kaum untersucht, klagt die Europäische Grundrechteagentur FRA.
       
 (IMG) Bild: Bewaffnete polnische Polizisten an der Grenze zu Belarus
       
       Berlin taz | Gewalt und Menschenrechtsverletzungen an den Europäischen
       Außengrenzen bleiben meist ohne juristische Folgen. Das schreibt die
       Europäische Grundrechteagentur FRA in einer [1][am Dienstag vorgestellten
       Untersuchung]. „Schwerwiegende, wiederkehrende und weit verbreitete“
       Rechtsverletzungen gegen Migrant:innen und Flüchtlinge würden oft nicht
       untersucht, so die FRA. Gebe es strafrechtliche Ermittlungen, würden diese
       häufig „schon in der Voruntersuchungsphase eingestellt“. Die FRA
       (Fundamental Rights Agency) ist eine in Wien ansässige Institution der EU.
       
       Für den Bericht hatte die FRA Dokumente nationaler Justizbehörden und
       Innenministerien ausgewertet sowie nationale Menschenrechtsgremien,
       Beratungsstellen und Rechtsanwält:innen in 14 EU-Staaten befragt. Dabei
       ging es um Vorwürfe wegen unterlassener Rettung von Menschen in Not,
       körperlicher Misshandlung und anderer Formen unmenschlicher und
       erniedrigender Behandlung.
       
       Opfer erstatten demnach nur selten Anzeige, weil sie den Behörden
       misstrauen, Vergeltungsmaßnahmen fürchten oder die verfügbaren Verfahren
       nicht kennen. Verstöße würden oft in abgelegenen Gebieten oder bei Nacht
       geschehen, so dass die Beweissicherung schwierig sei.
       
       Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte habe seit 2019 in fünf
       Fällen festgestellt, dass Behörden in Griechenland, Kroatien und Ungarn
       Vorfälle von Misshandlungen und Todesfällen an ihren Grenzen nicht wirksam
       untersuchten. Die Staaten hätten sich nur unzureichend bemüht, Opfer und
       Zeugen ausfindig zu machen und anzuhören, Anwälte seien bei ihrer Arbeit
       behindert und Zugang zu wichtigen Beweismitteln, etwa Videoaufnahmen der
       Grenzüberwachung, sei verweigert worden.
       
       ## Polen weitet Erlaubnis zum Waffeneinsatz an der Grenze aus
       
       Europa habe die Pflicht, alle Menschen an den Grenzen fair, respektvoll und
       in voller Übereinstimmung mit den Menschenrechtsvorschriften zu behandeln,
       sagte FRA-Direktorin Sirpa Rautio. „Dies erfordert wirksame und
       rechtskonforme Grenzverwaltungspraktiken, die durch unabhängige
       Untersuchungen von Menschenrechtsverletzungen untermauert werden.“
       
       Unterdessen beschlossen beide Kammern des polnischen Parlaments am
       vergangenen Freitag, dass Grenzschützer unter bestimmten Umständen
       straffrei bleiben, wenn sie an der Ostgrenze des Landes Schusswaffen gegen
       Migrant:innen einsetzen und dabei „gegen die normalen Einsatzregeln
       verstoßen“. Waffeneinsatz ist demnach nicht nur aus Notwehr erlaubt,
       sondern auch, wenn „die Umstände ein solches sofortiges Eingreifen
       erfordern.“
       
       „Dieses Gesetz erhöht das Sicherheitsgefühl der Soldaten, die die Grenzen
       Polens und der EU verteidigen“, sagte der polnische Verteidigungsminister
       Wladyslaw Kosiniak-Kamysz.
       
       Marcin Wolny vom polnischen Helsinki-Komitee fürchtet, die Novelle werde
       dazu führen, dass Beamte, die „in flagranter Weise“ gegen die Vorschriften
       zum Schusswaffeneinsatz verstoßen, straffrei ausgehen. Die Straffreiheit
       werde auch jenen garantiert, die „mit Gummigeschossen auf schwangere Frauen
       oder Kinder schießen oder den Befehl zum Schusswaffengebrauch nach der
       Formel ‚Schießen, um zu töten‘ erteilen.“ Das werfe „grundsätzliche Zweifel
       auf, ob dies mit der Verfassung der Republik Polen vereinbar ist, nach der
       die Republik jedem Menschen den gesetzlichen Schutz des Lebens gewährt“, so
       das Helsinki-Komitee.
       
       Am 6. Juni war ein polnischer Grenzschützer von einem Migranten mit einem
       Messer angegriffen und dabei tödlich verletzt worden. Fünf Tage später
       hatte Polen – [2][wie schon im Herbst 2021] – wieder eine abgeriegelte
       Pufferzone entlang seiner Grenze zu Belarus eingeführt, um die irreguläre
       Einreise aus Belarus zu erschweren. Seit 2021 sind in dem Grenzgebiet
       mindestens 60 Migrant:innen und Flüchtlinge gestorben.
       
       30 Jul 2024
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://fra.europa.eu/en/publication/2024/guidance-investigating-alleged-ill-treatment-borders
 (DIR) [2] /Polnisch-belarussische-Grenze/!5822377
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Jakob
       
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