# taz.de -- Rassistische Vorfälle: Polizistin verurteilt
       
       > Eine Berliner Polizistin hat in der Ausbildung mehrfach einen Mitschüler
       > rassistisch beleidigt. Nun ist sie wegen Volksverhetzung verurteilt
       > worden.
       
 (IMG) Bild: Die Polizeiakademie in Berlin-Spandau. Eine ehemalige Schülerin wurde nun wegen Volksverhetzung und Beleidigung verurteilt
       
       Berlin taz | Eine Berliner Polizistin ist wegen Volksverhetzung und
       Beleidigung zu einer Geldstrafe von 8.400 Euro verurteilt worden. Das
       Amtsgericht Tiergarten sah es am Dienstag als erwiesen an, dass die heute
       35-Jährige während ihrer Ausbildung gegenüber einem Schwarzen Mitschüler
       [1][rassistische Äußerungen und Gesten] gemacht hat.
       
       In dem Verfahren ging es um drei Vorfälle im Juli und August 2023. Am Rande
       eines Schlagstocktrainings soll die Angeklagte ihrem Mitschüler „Halt die
       Fresse und mach Sitz“ zugerufen haben, nachdem er sie darauf hingewiesen
       hatte, dass sie sich vorgedrängelt hatte. Später soll sie im Streit gesagt
       haben: „Lern mal Deutsch, du Asozialer.“
       
       Am Tag darauf, am Ende einer Kampfsporteinheit, soll sie in Richtung ihres
       Mitschülers eine Geste gemacht haben, die er als rassistische Affengeste
       interpretierte – wie nun auch das Gericht. „Das kann man [2][nicht anders
       sehen als Volksverhetzung]“, sagte Richter Andreas Lascheit. Die beiden
       anderen Äußerungen wertete er als Beleidigung und folgte damit in allen
       Punkten der Staatsanwaltschaft.
       
       ## Mobbing in der Ausbildung
       
       Die Angeklagte, der Geschädigte, alle Zeug*innen und fast alle
       Zuschauer*innen in dem stickigen Gerichtssaal waren
       Mitarbeiter*innen der Berliner Polizei. Die Angeklagte zeichnete dort
       ein [3][düsteres Bild von ihrer Ausbildung] und sprach von Mobbing sowie
       frauenfeindlichen, homophoben und behindertenfeindlichen Äußerungen ihrer
       Mitschüler.
       
       „Das waren die schlimmsten zwei Jahre meines Lebens“, so die Polizistin.
       Sie behauptete, sie sei missverstanden worden. Die „Affengeste“ sei eine
       „Hühnergeste“ gewesen. Der Kommentar mit dem Deutschlernen habe sich auf
       die „Ghettosprache“ ihres Mitschülers bezogen.
       
       Der betroffene Schwarze Polizist zeigte sich erschrocken über die
       abwertende Wortwahl. „Ich rede, wie ich jetzt rede. Und ich komme nicht mal
       aus dem Ghetto, sondern aus Steglitz“, sagte der 32-Jährige. Er berichtete,
       dass er versucht habe, die Vorfälle intern aufzuklären. Doch er sei von den
       Ansprechpartnern nicht ernst genommen worden. Er sei dünnhäutig und solle
       seine Opferrolle nicht instrumentalisieren, habe man ihm gesagt. Von einer
       Anzeige sei ihm abgeraten worden.
       
       Die Angeklagte befindet sich noch in der Probezeit; ob sie nach dem
       Schuldspruch verbeamtet wird, ist fraglich. Die Verteidigung warf dem
       Betroffenen vor, die Angeklagte mit dem „Totschlagargument Rassismus“ aus
       dem Polizeidienst mobben zu wollen. Diese Argumentation überzeugte das
       Gericht nicht. Ohne Zweifel habe es Spannungen gegeben. Diese reichten aber
       nicht zur Rechtfertigung mehrfacher rassistischer Ausfälle, so der Richter.
       
       9 Jul 2024
       
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