# taz.de -- Wohnungsmarkt in Deutschland: Möbelstücke hebeln Mieterschutz aus
       
       > Eine Untersuchung des Justizministeriums zeigt, dass Schlupflöcher bei
       > der Mietpreisbremse ausgenutzt werden – etwa durch möbilierte Wohnungen.
       
 (IMG) Bild: Teure Miete? Der Aufpreis für Möblierung muss bislang gesetzlich nicht ausgewiesen werden
       
       Berlin taz | Wer auf der [1][Suche nach einer neuen Bleibe] ist, wird dem
       Phänomen schnell begegnen: Auf den gängigen Immobilienportalen gibt es
       immer mehr Wohnungen, die möbliert vermietet werden – und das sind nicht
       unbedingt die Schnäppchen auf dem Wohnungsmarkt.
       
       Einzimmerwohnung in Berlin, 55 Quadratmeter für 2.100 Euro Pauschalmiete
       pro Monat lautet zum Beispiel ein Angebot im August. Das wären fast 39 Euro
       pro Quadratmeter. Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund beobachtet diese
       Entwicklung schon seit Jahren: „Meist sind solche Angebote reine Abzocke.“
       Denn auch für möblierten Wohnraum gilt [2][grundsätzlich die
       Mietpreisbremse]. „Das wissen aber viele nicht“, berichtet Hartmann.
       
       In der Praxis gibt es zwei Probleme. Erstens: Da der Aufschlag für die
       Möblierung gesetzlich nicht ausgewiesen werden muss, ist es für
       Mieter*innen meist schwer zu überprüfen, wie sich die Miete
       zusammensetzt. Wie hoch der Zuschlag sein darf, ist auch nicht geregelt.
       
       Sprich: Mieter*innen können nicht einfach einsehen, ob die
       Mietpreisbremse eingehalten wurde oder nicht. „Bei den Mondpreisen, die
       teils aufgerufen werden, müssten die Möbel schon aus Gold sein“, kritisiert
       Hartmann. Der Mieterbund fordere deshalb schon seit Langem, gesetzlich mehr
       Transparenz zu schaffen, indem Vermieter*innen dazu verpflichtet
       werden, den Möblierungsaufschlag auszuweisen.
       
       ## Eigentlich nur in Ausnahmefällen zulässig
       
       Das zweite Problem ist komplizierter. Es betrifft die Vermietung möblierter
       Wohnungen auf kurze Zeit. Eigentlich ist eine zeitliche Befristung von
       Mietverträgen nur in Ausnahmefällen zulässig – zum Beispiel, wenn ein
       Eigentümer nach einer gewissen Zeit selbst einziehen möchte oder eine
       größere Modernisierung plant.
       
       Werden Wohnungen aber „zum vorübergehenden Gebrauch“ vermietet, dann gelten
       ganz offiziell keine Mieterschutzregeln – so steht es im Paragraf 549 des
       Bürgerlichen Gesetzbuches. „Gedacht ist das eigentlich für Menschen, die
       eine Wohnung wirklich nur für kurze Zeit benötigen, etwa für eine Kur, eine
       Fortbildung oder einen befristeten Arbeitseinsatz“, erklärt Hartmann.
       
       Wichtig sei, dass die Mieter*innen ihren Lebensmittelpunkt woanders
       haben und der Zweck für die Anmietung ein klares Ende vorsieht.
       
       ## Was bedeutet „vorübergehend“?
       
       Doch ein Problem ist: Es ist gesetzlich nicht klar definiert, welcher
       Zeitraum als „vorübergehend“ gilt. Schon seit Längerem wird diskutiert, ob
       die Vermietung von möblierten Wohnungen, oftmals auf Zeit, derart zunimmt,
       weil sich damit die [3][Mietpreisbremse leichter umgehen] lässt.
       
       Dieser Frage widmete sich zuletzt eine Untersuchung von Oxford Economics,
       beauftragt vom Bundesjustizministerium. „Empirische und
       rechtswissenschaftliche Untersuchung des möblierten Mietwohnungsmarktes“
       lautet der Titel des [4][135-seitigen Papiers]. Für die Untersuchung wurden
       öffentlich zugängliche Inseratsdaten analysiert und unter anderem
       Vermieter*innen, Expert*innen und Mieter*innen befragt.
       
       Eine zentrale Erkenntnis: Das möblierte Wohnen ist längst kein Nischenmarkt
       mehr. Laut Untersuchung werden möblierte Wohnungen häufig in Groß- und
       Studentenstädten sowie in wachsenden Regionen angeboten. Waren 2013
       bundesweit etwa 19 Prozent aller öffentlichen Inserate möblierte Wohnungen,
       waren es 2022 bereits 27 Prozent. Doch offenbar ist der Bedarf danach nicht
       gleichermaßen gestiegen.
       
       ## Einkommensverhältnisse variieren stark
       
       Zwei Drittel der befragten Mieter*innen gab an, nicht gezielt nach
       möbliertem Wohnraum gesucht zu haben. Von dieser Gruppe entschieden sich
       dann 40 Prozent im Laufe der Suche dann doch bewusst für eine möblierte
       Wohnung, zum Beispiel, weil ihnen die Lage gefiel. 31 Prozent aber mussten
       auf den möblierten Markt ausweichen, weil sie auf dem unmöblierten Markt
       nichts gefunden haben – das sind laut Untersuchung tendenziell
       „einkommensschwächere Nachfrager“.
       
       Insgesamt scheinen die Einkommensverhältnisse stark zu variieren. 17
       Prozent der befragten Mieter*innen hatten ein Haushaltsnettoeinkommen
       von mehr als 3.500 Euro pro Monat. Mehr als ein Drittel der Befragten
       verfügt über weniger als 1.500 Euro netto pro Monat.
       
       Neben der zunehmenden Verbreitung ist in den ausgewerteten Inseraten auch
       ein deutlicher Preisanstieg zu verzeichnen. So stiegen die Angebotsmieten
       für unmöblierte Wohnungen im Zeitraum 2013 bis 2022 um 38 Prozent von etwa
       7 Euro auf 9,70 Euro pro Quadratmeter. Die Angebotsmieten für möblierte
       Wohnungen stiegen hingegen von etwa 14,10 Euro auf ca. 21,20 Euro pro
       Quadratmeter – dieser Anstieg um 50 Prozent kann nicht nur auf gestiegene
       Nebenkosten zurückgeführt werden.
       
       ## Weniger unbefristete Mietverträge
       
       Zwar sehen die Autor*innen der Studie „keine Indizien für eine
       umfassende strategische Umwandlung“ von nichtmöbliertem zu möbliertem
       Wohnraum. Doch Vermieter*innen möblierter Wohnungen scheinen die
       Mietpreisbremse, die 2015 eingeführt wurde, „zum Anlass genommen zu haben,
       ihre Möblierungszuschläge zu erhöhen“.
       
       Insbesondere bei möblierten Wohnungen mit Pauschalmieten, die eher dem
       vorübergehenden Gebrauch zuzuordnen sind, habe „die Mietpreisbremse zu
       einem signifikanten Anstieg der Möblierungszuschläge“ beigetragen. Der
       Zuschlag werde auch laut interviewter Vermieter*innen eher „Pi mal
       Daumen“ berechnet.
       
       Was im Zusammenhang mit der Mietpreisbremse aber noch interessanter ist:
       Zwischen 2013 und 2022 ist die Anzahl möblierter Wohnungen, die unbefristet
       angeboten werden und der Mietpreisbremse unterliegen, von etwa 58 Prozent
       auf 41 Prozent gesunken. Gleichzeitig stieg der Anteil der möblierten
       Wohnungen zum „vorübergehenden Gebrauch“ von 42 auf 59 Prozent. Diese
       Verschiebung hat insbesondere Ende 2015, Anfang 2016 stattgefunden –
       korreliert also mit der Einführung der Mietpreisbremse.
       
       ## Erkenntnisse und Empfehlungen passen nicht zusammen
       
       Die Autor*innen der Studie vermuten, „dass die Vermieter möblierten
       Wohnraums auf die Einführung der Mietpreisbremse reagiert haben, indem sie
       versuchen, nur noch zum vorübergehenden Gebrauch zu vermieten, weil diese
       Vermietungsform nicht unter die Mietpreisbremse fällt“. Sprich: Eine
       bewusste Umgehung der Mietpreisbremse vonseiten der Vermieter*innen
       erscheint sehr wahrscheinlich – dass Mieter*innen dagegen vorgehen, eher
       nicht.
       
       Denn nur etwa 36 Prozent der befragten Mieter*innen wussten, dass die
       Mietpreisbremse auch für möblierte Wohnungen gilt. Vermieter*innen
       kannten zwar den Geltungsbereich der Mietpreisbremse, doch häufig wurde der
       Ausnahmebestand des vorübergehenden Gebrauchs nicht korrekt angewendet.
       
       So heißt es im Bericht, ein Großteil der Vermieter*innen beachte „die
       zulässige Befristungsdauer für eine Vermietung zum vorübergehenden
       Gebrauch“ nicht. In der vorherrschenden Rechtsprechung würden „sechs Monate
       als maximale Dauer für einen nur vorübergehenden Gebrauch“ gewertet. Doch
       laut Untersuchung ging die überwiegende Mehrheit der Mietverträge über die
       sechs Monate hinaus. Viele Privatvermieter*innen sowie auch die
       Vermarktungsplattform Wonderflats orientierte sich „an einer magischen
       Obergrenze von einem Jahr“, heißt es im Bericht. Des Weiteren seien
       Kettenverträge offenbar üblich.
       
       Auffällig ist nur: Die Erkenntnisse und die Handlungsempfehlungen passen
       nicht so recht zusammen. Die Studienautor*innen empfehlen zwar,
       politisch „ein objektiv messbares Kriterium für den Ausnahmetatbestand
       festzulegen“ – etwa „die Vorgabe einer bestimmten Mietdauer“. Doch obwohl
       die Studie klar darlegt, dass der Möblierungszuschlag nicht transparent
       geregelt ist, halten die Autor*innen eine gesetzliche Pflicht zur
       Offenlegung des Zuschlags“ für „entbehrlich“. Des Weiteren wird empfohlen,
       besser über die Mietpreisbremse zu informieren und den Neubau
       voranzutreiben.
       
       ## FDP begrüßt Neubauempfehlung
       
       Das FDP-geführte Justizministerium, das die Studie in Auftrag gegeben hat,
       begrüßte in einer schriftlichen Einschätzung die Neubauempfehlung und
       betonte, dass die Mietpreisbremse „nicht zu einer systematischen Umwandlung
       von Leerwohnungen in möblierte Mietwohnungen geführt hat“. Es gebe in der
       Rechtspraxis aber eine „gewisse Unsicherheit“, wann Wohnungen zum
       vorübergehenden Gebrauch vermietet werden dürfen. Ob sich daraus
       „gesetzgeberische Maßnahmen“ empfehlen, werde noch geprüft. Einen
       Zeitrahmen konnte das Justizministerium auf Nachfrage nicht nennen.
       
       Anders reagierte das SPD-geführte Bauministerium. „Dieses Schlupfloch der
       Mietpreisbremse muss dringend geschlossen werden“, erklärte ein Sprecher
       gegenüber der taz. Die aktuelle Studie von Oxford Economics zeige neben der
       Intransparenz für Mieter*innen, „dass nur eine Minderheit gezielt nach
       einer möblierten Wohnung gesucht hat“. In vielen Fällen sei es eine
       Entscheidung mangels Alternativen.
       
       Verwunderlich sind die unterschiedlichen Reaktionen nicht. Die
       Sozialdemokraten befürworten die Mietpreisbremse, die FDP ist traditionell
       dagegen, auch wenn sie im Koalitionsvertrag einer Verlängerung bis 2029
       zugestimmt hat. Ein ähnliches Stimmungsbild zeigte sich deshalb in den
       Fraktionen. „Grundsätzlich hilft es nicht, Probleme immer nur wegregulieren
       zu wollen“, sagte der wohnungspolitische Sprecher Daniel Föst der taz.
       SPD-Politikerin Zanda Martens kritisierte hingegen, dass insbesondere
       „Menschen mit geringem Einkommen auf vergleichsweise teure möblierte
       Wohnungen ausweichen müssen“. Das sei ein „gravierenden Missstand“.
       
       Canan Bayram (Grüne) wunderte sich zudem über die Handlungsempfehlungen,
       diese passten nicht zu den Ergebnissen. „Die Realität von
       Kettenvermietungen“ werde etwa überhaupt nicht berücksichtigt, so Bayram.
       
       Caren Lay, Wohnungspolitikerin der Linkspartei, forderte, dass der
       Möblierungszuschlag „gesetzlich klar definiert und gedeckelt werden“ müsse.
       Auch solle die Mietpreisbremse bei Kurzzeitvermietungen gelten und
       Vermietende sollten „zur Transparenz gegenüber den Behörden verpflichtet
       werden“. Kommunen bräuchten zudem genügend Personal, um die Einhaltung
       kontrollieren zu können.
       
       Ob die Bundesregierung jetzt handelt, ist unklar. In den Ampelparteien
       scheint kein Konsens zu herrschen, ob Handlungsbedarf besteht. Immerhin war
       im Juni [5][eine Bundesratsinitiative aus Hamburg und Bremen]
       erfolgreich, der Bundestag wird sich also damit befassen müssen.
       
       15 Aug 2023
       
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       ## AUTOREN
       
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