# taz.de -- Zu wenig Steuer-Transparenz: EU-Verfahren gegen Deutschland
       
       > Brüssel geht dagegen vor, wenn Geschäfte auf digitalen Plattformen vor
       > den Finanzämtern versteckt werden. Die EU-Kommission wirft Deutschland
       > nun Intransparenz vor.
       
 (IMG) Bild: Gibt es in Deutschland zu wenig Steuer-Transparenz für Geschäfte auf digitalen Plattformen?
       
       Brüssel dpa | Weil Deutschland nicht transparent genug mit Einkünften über
       [1][digitale Plattformen] umgegangen ist, leitet die EU-Kommission ein
       Verfahren gegen die Bundesrepublik ein.
       
       Deutschland sowie auch Ungarn, Polen und Rumänien hätten es versäumt,
       zeitnah Informationen über die von Unternehmen und natürlichen Personen
       über [2][digitale Plattformen] erwirtschafteten Einkünfte auszutauschen,
       teilte die Brüsseler Behörde am Donnerstag mit. Die Kommission sendet nun
       einen Brief mit den Vorwürfen nach Berlin und in die anderen Hauptstädte.
       Die Länder haben zwei Monate Zeit, darauf zu reagieren.
       
       Seit 2023 gelten in der [3][EU] neue Steuertransparenzregeln für
       Transaktionen auf digitalen Plattformen wie beispielsweise Amazon oder dem
       Buchungsportal Booking.com. Immer mehr Menschen und Unternehmen nutzten
       digitale Plattformen, um Waren zu verkaufen oder Dienstleistungen
       anzubieten, hieß es bei der Verabschiedung der Vorschriften von den
       EU-Ländern 2021.
       
       „Allerdings werden über digitale Plattformen erzielte Einkünfte häufig
       nicht gemeldet und Steuern nicht gezahlt, insbesondere wenn die digitalen
       Plattformen in mehreren Ländern betrieben werden“, hieß es in der
       Mitteilung. Dies führe zu Steuereinbußen in den Mitgliedstaaten und
       verschaffe Händlern auf digitalen Plattformen einen unlauteren Vorteil
       gegenüber traditionellen Unternehmen.
       
       ## Geldbuße droht
       
       Den Regeln zufolge mussten Online-Plattformen Daten über die von
       Unternehmen und natürlichen Personen im Jahr 2023 erwirtschafteten
       Einkünfte erheben und diese an den Mitgliedstaat, in dem sie ansässig sind,
       melden. Die Mitgliedstaaten mussten dann diese Informationen anschließend
       bis zum 29. Februar 2024 untereinander austauschen.
       
       „Deutschland, Ungarn, Polen und Rumänien sind ihrer Verpflichtung zum
       Austausch der notwendigen Informationen mit den Steuerbehörden anderer
       Mitgliedstaaten nicht nachgekommen, wodurch diese ihre jeweiligen
       Steuergesetze nicht in vollem Umfang durchsetzen können“, hieß es nun von
       der EU-Kommission.
       
       Reagieren die Länder nicht binnen zwei Monaten auf das
       Aufforderungsschreiben, kann die Kommission eine sogenannte begründete
       Stellungnahme abgeben und damit den nächsten Verfahrensschritt einleiten.
       Am Ende eines sogenannten Vertragsverletzungsverfahrens kann eine Klage vor
       dem Europäischen Gerichtshof und eine Geldbuße stehen.
       
       24 May 2024
       
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