# taz.de -- Klage für Solarmodule: Umwelthilfe für Balkon-Solar
       
       > Laut der Deutschen Umwelthilfe behindern Vermieter ihre Mieter beim
       > Einsatz von Photovoltaik. Eine Musterklage der DUH soll Abhilfe schaffen.
       
 (IMG) Bild: Blumen und Solarenergie: So schön kann ein Balkon sein
       
       Freiburg taz | Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geht mit einer zweiten
       Musterklage gegen eine Blockade von Balkon-Solarmodulen vor. In einem
       ersten Fall [1][im vergangenen Sommer hatten eine Kieler Vermieterin und
       ihre Hausverwaltung eingelenkt], als sie sich mit der Klage der DUH
       konfrontiert sahen.
       
       Im neuerlichen Fall geht es um einen Mieter in Berlin, dessen
       Wohnungsgenossenschaft im ersten Schritt Steckersolargeräte pauschal
       ablehnte. Nach „intensiver Überzeugungsarbeit“ habe die Genossenschaft zwar
       grundsätzlich zugestimmt, nun aber „absurde Bedingungen“ gestellt, zitiert
       die DUH den Mieter, den sie nur mit Vornamen Marcel benennt. Zu den
       Auflagen hätten eine Freigabeerklärung durch die Feuerwehr und die Prüfung
       der gesamten Elektroinstallation gehört.
       
       Mit solchen „unangemessenen Hürden“ werde noch immer vielen Mietern die
       Möglichkeit verbaut, eigenen Solarstrom vom Balkon zu nutzen, sagte am
       Montag Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH.
       
       ## Rund ein Drittel aller Balkonkraftwerke werde abgelehnt
       
       Rund ein Drittel aller Versuche von Mietern, die Stromrechnung mit eigenen
       Modulen am Balkon ein wenig zu senken, werde von den Vermietern noch immer
       mit oft fadenscheinigen Begründungen abgelehnt. Diese Quote sei bei
       privaten Vermietern und im genossenschaftlichen Wohnungsbau ähnlich.
       
       Die DUH erhofft sich von der Klage mehr Klarheit darüber, welche sachlichen
       Gründe ein Wohnungseigentümer gegenüber einem Mieter geltend machen darf
       und welche nicht. Im konkreten Fall sei „die Ermessensgrenze
       überschritten“, sagte der Hamburger Rechtsanwalt Dirk Legler, der die Klage
       vor dem Amtsgericht Köpenick führt. Die DUH fordert die Bundesregierung
       zugleich auf, einen Kriterienkatalog zu definieren, welche Anforderungen
       Vermieter stellen dürfen.
       
       20 Feb 2024
       
       ## LINKS
       
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