# taz.de -- Mietpreisbremse soll verlängert werden: Mieterschutz gegen Quick-Freeze
       
       > Nach langer Blockade einigt sich die Ampel bei Datenspeicherung und
       > Mietpreisbremse. Andere Vorhaben lassen auf sich warten.
       
 (IMG) Bild: Marco Buschmann (FDP) äußert sich zur Einigung der Koalitionsfraktionen zur Datenspeicherung und der Mietpreisbremse
       
       Berlin taz | Die Ampelregierung hat sich nach einer langen Hängepartie
       darauf geeinigt, die Vorratsdatenspeicherung mit dem [1][sogenannten
       Quick-Freeze-Verfahren] neu zu regeln und die Mietpreisbremse bis zum Jahr
       2029 zu verlängern. Das bestätigte das Justizministerium am Mittwoch der
       taz.
       
       „Es war höchste Zeit. Das Quick-Freeze-Verfahren kommt“, sagte der
       Bundesjustizminister [2][am Mittwoch der Welt]. Das sei „ein guter Tag für
       Freiheit und Sicherheit in Deutschland“. Weniger euphorisch klang er beim
       Thema Mieterschutz: Man habe sich darauf verständigt, „die notwendigen
       gesetzlichen Grundlagen für eine Verlängerung der Mietpreisbremse“ zu
       schaffen. Die Landesregierungen sollten „selbst entscheiden, ob sie von
       diesem Instrument auch weiterhin Gebrauch machen wollen“.
       
       Inhaltlich haben diese beiden Themen rein gar nichts miteinander zu tun.
       Aber sie waren Teil eines lang andauernden Streits zwischen
       Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und Bundesjustizminister Marco
       Buschmann (FDP). Letzterer legte bereits im [3][Oktober 2022 einen
       alternativen Gesetzentwurf] zur Vorratsdatenspeicherung vor.
       Bundesinnenministerin Nancy Faeser wollte dem in dieser Form aber nicht
       zustimmen, weil sie sich mehr Befugnisse wünschte und alle IP-Adressen
       speichern wollte.
       
       An dieser Stelle kommt die geplante Mietrechtsnovelle ins Spiel – als
       [4][politisches Druckmittel des Justizministers]. Buschmann weigerte sich,
       mietrechtliche Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen. Diese sind
       der SPD besonders wichtig. Ganz nach dem Motto: Mieterschutz nur gegen mehr
       Datenschutz. Lange Zeit war nicht klar, ob es überhaupt noch zu einer
       Einigung kommt.
       
       ## Kappungsgrenze ist relevant für alle Mieten
       
       Die Mietpreisbremse wurde 2015 eingeführt und gilt bislang bis Ende 2025.
       Sie regelt in angespannten Wohnlagen die maximal zulässige Miethöhe bei
       Neu- oder Wiedervermietungen. Das heißt: Bei Vertragsabschluss darf die
       vereinbarte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent
       übersteigen. Für Neubauten gilt das allerdings nicht. Wo ein angespannter
       Wohnungsmarkt vorliegt, können Landesregierungen für fünf Jahre festlegen.
       
       Mit der Verlängerung bis 2029 wird nun eins von mehreren mietrechtlichen
       Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Die anderen lassen weiter auf
       sich warten. Das betrifft vor allem die Senkung der sogenannten
       Kappungsgrenze und eine Verbesserung von Mietspiegeln. Für Gemeinden über
       100.000 Einwohner*innen sollten qualifizierte Mietspiegel verpflichtend
       werden.
       
       Die Kappungsgrenze ist relevant für alle Mieten, die noch unter der
       ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Derzeit gilt in angespannten
       Wohnlagen, dass Mieten innerhalb von drei Jahren höchstens um 15 Prozent
       steigen dürfen. Die Ampel hatte sich vorgenommen, diese Grenze auf 11
       Prozent zu senken, um den Mietenanstieg zu verlangsamen. Passiert ist
       bislang nichts. Buschmann verriet der Welt, es gebe „zwischen den
       Koalitionspartnern noch Diskussionsbedarf“.
       
       ## FDP hält mehr Mieterschutz für „toxisch“
       
       Dieser kleine Teilerfolg hält die SPD aber nicht davon ab, die Einigung zu
       feiern. „Nach langen und intensiven Verhandlungen“ mache die Ampel „den Weg
       frei für eines ihrer wichtigsten Mieterschutzvorhaben“, erklärten Dirk
       Wiese und Verena Hubertz, die Vizevorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion.
       Sie forderten Buschmann aber auch auf, zeitnah „Entwürfe zur Umsetzung der
       weiteren im Koalitionsvertrag verabredeten Vorhaben“ vorzulegen.
       
       Ähnlich sieht es Hanna Steinmüller von der Grünen-Fraktion. Sie sehe aber
       auch „die Kanzlerpartei in der Verantwortung“ dafür, dass alle
       Mieterschutz-Vereinbarungen umgesetzt werden. „Darauf werden wir im
       parlamentarischen Verfahren achten. Sonst wäre die Mietrechtsreform nur
       Stückwerk“, sagte sie der taz.
       
       Daniel Föst, bau- und wohnungspolitischer Sprecher der
       FDP-Bundestagsfraktion, sagte der taz, die Mietpreisbremse sei eingeführt
       worden, „um Ländern und Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten Zeit zu
       geben, ausreichend Wohnraum zu schaffen“. Bund, Länder und Kommunen müssten
       deshalb „ihre Anstrengungen erhöhen, damit der dringend benötigte Wohnraum
       entsteht“. Weitere Verschärfungen im Mietrecht seien seiner Ansicht nach
       „bei den aktuellen Rahmenbedingungen toxisch für dringend benötigte
       Investitionen in Wohnraum“.
       
       Für die Linken-Gruppe ist die Einigung völlig unzureichend. Es sei eine
       „Bankrotterklärung“ gegenüber den Mieter*innen, sagte die
       [5][Wohnungspolitikerin Caren Lay.] Es gebe „keinerlei Verbesserung,
       sondern im besten Fall die Beibehaltung des Status quo“.
       
       10 Apr 2024
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Einigung-bei-Vorratsdatenspeicherung/!6003876
 (DIR) [2] https://www.welt.de/politik/deutschland/article250958244/Quick-Freeze-Verfahren-Meilenstein-fuer-effektive-Strafverfolgung-Speicherung-von-Verkehrsdaten-kommt.html
 (DIR) [3] /Vorratsdatenspeicherung-in-Deutschland/!5890806
 (DIR) [4] /FDP-verschleppt-besseren-Mieterschutz/!5922641
 (DIR) [5] /Linkenpolitikerin-uebers-Wohnen/!5880216
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jasmin Kalarickal
       
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