# taz.de -- Von der Polizei erschossener Hussam Fadl: Witwe kämpft für Aufklärung
       
       > Der Geflüchtete Hussam Fadl wurde 2016 unter ungeklärten Umständen von
       > der Berliner Polizei erschossen. Seine Ehefrau verklagt nun das Land
       > Berlin.
       
 (IMG) Bild: Demo gegen Polizeigewalt in Berlin 2021: Die Ermittlungen im Fall Hussam Fadl wurden bereits zwei Mal eingestellt
       
       Berlin taz | Zaman Gate will nicht aufgeben. Seit bald acht Jahren kämpft
       sie darum, dass der Tod ihres Ehemannes Hussam Fadl aufgeklärt wird. Der
       damals 29-jährige Geflüchtete aus dem Irak [1][war 2016 von der Berliner
       Polizei erschossen worden]. Mit Unterstützung ihrer Anwältin verklagt die
       Witwe nun das Land Berlin auf Schmerzensgeld. Am Mittwoch beginnt der
       Zivilprozess vor dem Landgericht.
       
       „Wir haben in diesem Land ein Unrecht erfahren, das meine Familie gebrochen
       hat. Ich erwarte Reparationen“, sagte Gate am Montag. Sie und ihr Mann
       Hussam Fadl waren gemeinsam mit ihren drei Kindern 2014 aus dem Irak nach
       Deutschland geflohen. Die Familie kam in einer Sammelunterkunft in Moabit
       unter. Dort rückte an einem Abend im September 2016 die Polizei an, weil
       ein Bewohner ein sechsjähriges Mädchen – Fadls und Gates Tochter – sexuell
       missbraucht haben soll.
       
       Der Tatverdächtige saß bereits gefesselt im Polizeiauto, als Hussam Fadl
       aufgebracht auf den Platz vor der Traglufthalle stürmte. Drei Polizisten
       schossen viermal von hinten auf ihn. Einer traf und verletzte Fadl
       lebensgefährlich. Er starb wenig später im Krankenhaus.
       
       Bis heute ist ungeklärt, weshalb die Polizisten das Feuer eröffneten. Die
       Polizei gab später an, Fadl sei mit einem Messer in der Hand auf den
       Verdächtigen im Auto zugelaufen. Andere Zeug*innen haben allerdings kein
       Messer gesehen. Ein sichergestelltes Küchenmesser wies keine Fingerabdrücke
       von Fadl auf. Trotzdem teilte die Staatsanwaltschaft die Ansicht der
       Polizei und [2][stellte 2017 die Ermittlungen mit dem Verweis auf Notwehr
       und Nothilfe ein].
       
       ## Ein Zivilprozess bietet neue Möglichkeiten
       
       Zaman Gate wollte sich nicht damit abfinden und [3][erreichte mit ihren
       Anwält*innen, dass die Staatsanwaltschaft 2018 die Ermittlungen wieder
       aufnahm] – allerdings nur, um sie kurz darauf erneut einzustellen. Die
       Witwe legte nach und reichte eine Verfassungsbeschwerde ein, der das
       Landesverfassungsgericht im vergangenen Sommer überraschend stattgab. Nun
       muss das Kammergericht über Gates Antrag auf Klageerzwingung entscheiden.
       
       Unterdessen streitet die Witwe mit ihrer Anwältin Beate Böhler auch auf dem
       zivilrechtlichen Weg für Gerechtigkeit. Laut Böhler bietet der nun
       anstehende Prozess um Schmerzensgeld die Möglichkeit, die Aufklärung
       voranzutreiben. Denn in einem solchen Zivilverfahren gelten andere Regeln
       für die Beweisführung als in einem Strafverfahren. Es gilt nicht der
       Grundsatz: „Im Zweifel für den Angeklagten“. Stattdessen muss der Beklagte
       – das Land Berlin – beweisen, dass die Schüsse auf Hussam Fadl nicht
       rechtswidrig waren.
       
       Das sei eine „günstige Beweissituation“, betonte Böhler. Allerdings sei die
       Beweisführung gegen die Polizei immer eine Herausforderung: „Andauernd gibt
       es angebliche Erinnerungslücken und Zeug*innen sind nicht auffindbar.“
       Die Anwältin ist trotzdem zuversichtlich: Die beschuldigten Polizisten
       treten in dem Zivilverfahren als Zeugen auf. „Ich freue mich schon darauf,
       sie konfrontativ zu befragen“, sagte Böhler.
       
       9 Apr 2024
       
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