# taz.de -- Gericht stoppt Regionalplan: Schub für Windkraft im Norden?
       
       > Das Bundesverwaltungsgericht hat Schleswig-Holsteins Regionalplan für den
       > Bau von Windrädern aufgehoben. Das könnte den Ausbau von Windparks
       > erleichtern.
       
 (IMG) Bild: Da hat's geklappt mit der Genehmigung: Windräder auf einer Weide bei Reußenköge in Schleswig-Holstein
       
       Rendsburg taz | Einer von drei Regionalplänen, mit dem Schleswig-Holsteins
       schwarz-grüne Landesregierung den Ausbau von Windparks steuern will, gilt
       nicht mehr: Das Bundesverwaltungsgericht hat ein Urteil des
       Oberverwaltungsgerichts in Schleswig bestätigt, das diesen Plan bereits im
       März vergangenen Jahres gekippt hatte. Damit ist für den nördlichsten Teil
       des Landes die bisherige Planung aufgehoben.
       
       Betroffen sind die Stadt Flensburg sowie die Kreise Schleswig-Flensburg und
       Nordfriesland, wo einige der windreichsten Regionen des Landes liegen. Die
       schwarz-grüne Landesregierung will „mit Hochdruck“ neue Regeln aufstellen.
       Doch der Plan-lose Zustand könnte sogar einen Schub für die [1][Windkraft]
       bedeuten, hofft zumindest der Landesverband für erneuerbare Energien (LEE
       SH).
       
       Im nördlichen Schleswig-Holstein stehen bereits zahlreiche Mühlen. Daher
       sei es kaum möglich gewesen, die Genehmigung für den Bau weiterer Anlagen
       zu erhalten, sagt Marcus Hrach, Geschäftsführer des LEE SH. Schließlich
       hatte die Landesplanung nur bestimmte Gebiete für Windkraft vorgesehen.
       Eben deshalb biete die aktuelle Lage eine Chance. Denn der Ausbau von
       Windkraft gilt inzwischen als „privilegierte Nutzung“, wenn keine anderen
       Interessen wie Lärm- oder Naturschutz betroffen sind. „Durch die jetzt
       geltende Privilegierung können im Planungsraum Anlagen genehmigt werden,
       noch bevor die nächste Regionalplanung abgeschlossen ist“, sagt Hrach.
       
       ## Regeln auch ohne gültigen Regionalplan
       
       Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) bestätigt: Statt nur auf den
       Flächen, die das Land mit seiner Planung dafür festlegen wollte, sei „die
       Nutzung der Windenergie nun vorübergehend im gesamten Planungsraum
       zulässig“. Sie findet dieses Ergebnis bedauerlich. „Nun tritt ein, was wir
       unbedingt vermeiden wollten“, erklärte die Ministerin, deren Haus die
       Regionalpläne geschrieben hatte. Gegen alle drei hatte es Klagen gegeben,
       sowohl um mehr Mühlen zu bauen als auch, um welche zu verhindern.
       
       Zuständig für die Prüfung und Genehmigung von Anträgen für neue Mühlen ist
       das Landesamt für Umwelt (LfU) in Flintbek. Auf die Behörde werde nun mehr
       Arbeit zukommen, erwartet Umweltminister Tobias Goldschmidt (Grüne). Er
       appelliere „an alle Antragsteller, nur sehr reife Neuanträge einzureichen,
       um das hohe Bearbeitungstempo nicht zu gefährden, das wir derzeit in
       Schleswig-Holstein haben“.
       
       Schon einmal war dem Land seine [2][Regionalplanung] geplatzt, in der Folge
       gab es eine lange Pause. Erst seit wenigen Jahren werden wieder in höherem
       Tempo neue Anlagen genehmigt und gebaut.
       
       Auch ohne gültigen Regionalplan gelten einige Regeln, darauf weist die
       Landesregierung hin. So dürfen Windkraftanlagen nicht zu dicht an
       Wohnhäusern gebaut werden, auch Straßen, Flugplätze,
       Hochspannungsleitungen, Natur- und Wasserschutzgebiete, Wälder sowie der
       [3][Nationalpark Wattenmeer] fallen für die Windenergienutzung aus. Auf der
       restlichen Fläche seien ohnehin schon mehrere Parks geplant, sagte
       Innenministerin Sütterlin-Waack.
       
       Ihr Kabinettskollege Goldschmidt betonte: „[4][Windenergie bedeutet
       Klimaschutz], aber eben auch Eingriffe in Landschaft und Natur. Umso
       genauer werden wir bei den Genehmigungen hinschauen.“ Parallel werde ein
       neuer Plan entworfen, der bis 2027 fertig sein solle.
       
       Viel zu spät, kritisiert Oppositionsführerin Serpil Midyatli (SPD): „Der
       Zeitrahmen ist ein Witz.“ Denn das Urteil, eine „Klatsche“ für die
       Regierung, sei absehbar gewesen, die Untätigkeit der Ministerin ein
       „Skandal“. Nun drohe Wildwuchs, also „genau das Szenario, was wir in den
       vergangenen zwei Jahrzehnten parteiübergreifend verhindern wollten“, warnt
       Midyatli. Sie und der energiepolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Marc
       Timmer, fordern nun, dass die Regierung mit einem „Kraftakt“ schnell neue
       Pläne erstelle.
       
       Auch Marcus Hrach fordert, dass die Landesplanung schnellstens eine neue
       Flächenplanung für die Windenergie vorlegen solle. Zwei Punkte sollen dabei
       im Zentrum stehen: Die Planung müsse rechtssicher sein und sie müsse das
       [5][Ziel der Klimaneutralität] bis 2040 mitdenken.
       
       13 Mar 2024
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Windkraft/!t5010089
 (DIR) [2] /Schleswig-Holsteins-Regionalplanung/!5981659
 (DIR) [3] /Nationalpark-Wattenmeer/!t5368246
 (DIR) [4] /Hohe-Emissionen-wegen-Duerre/!5995600
 (DIR) [5] /Windkraftanlagen-im-Meer/!5985779
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Esther Geißlinger
       
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