# taz.de -- Cannabis-Pläne der Bundesregierung: Kontrollrat kritisiert Freigabe
       
       > Der UN-Drogenkontrollrat sieht ein Problem mit der geplanten
       > Legalisierung von Cannabis in Deutschland: Sie sei unvereinbar mit
       > internationalen Regelungen.
       
 (IMG) Bild: Nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz sollen Besitz und Anbau von Cannabis zum Eigenkonsum legal werden
       
       Wien dpa | Der UN-Drogenkontrollrat (INCB) hat die deutsche Regierung auf
       die Unvereinbarkeit zwischen der geplanten Legalisierung von Cannabis und
       den bestehenden internationalen Regelungen hingewiesen. Das Gremium habe
       aufgezeigt, dass der Gebrauch von Cannabis laut UN-Drogenübereinkommen von
       1961 ausschließlich für medizinische und wissenschaftliche Zwecke erlaubt
       werden darf, hieß es am Dienstag im Jahresbericht des INCB. Ein weiteres
       UN-Übereinkommen von 1988 schreibe vor, dass Anbau, Herstellung und
       Weitergabe der Droge für andere Zwecke gesetzlich verboten sein müssten.
       
       Der in Wien ansässige INCB besteht aus 13 Fachleuten. Sie überwachen die
       Einhaltung der globalen Drogenübereinkommen, zu denen sich auch Deutschland
       verpflichtet hat. Angesichts des [1][internationalen Trends zur
       Legalisierung von Cannabis] beharrt das Gremium darauf, dass die
       Cannabis-Freigabe völkerrechtlich nicht möglich ist. Gleichzeitig haben die
       Fachleute jedoch betont, dass Länder den Besitz und Konsum
       entkriminalisieren können, indem sie etwa auf Hilfe, Aufklärung und soziale
       Reintegration statt auf Verurteilungen und Strafen setzen.
       
       Nach dem vom [2][Bundestag beschlossenen Gesetz] sollen Besitz und Anbau
       von Cannabis mit zahlreichen Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum legal
       werden. Das Gesetz kommt am 22. März abschließend in den Bundesrat.
       Zustimmungsbedürftig ist es nicht, aber die Länderkammer könnte den
       Vermittlungsausschuss anrufen und das Verfahren abbremsen.
       
       Neben der Kritik von Medizinverbänden, Rechtsexperten und Innenpolitikern
       sind auch aus den Ländern Einwände laut geworden, dass die Legalisierung
       und die verbundenen Umstellungen schon zum 1. April greifen sollen. Zuletzt
       hatten CDU und CSU argumentiert, dass Deutschland mit der Legalisierung
       gegen das Völker- und das Europarecht verstoße.
       
       5 Mar 2024
       
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