# taz.de -- Schutz des Bundesverfassungsgerichts: Resilienz für Karlsruhe
       
       > Ja, ein besserer Schutz des höchsten Gerichts tut not. Aber nicht wegen
       > der derzeitigen Diskussion über die AfD.
       
 (IMG) Bild: Roben der Richter:innen am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
       
       Wohl noch in diesem Jahr werden Bundestag und Bundesrat Regelungen
       beschließen, die das Bundesverfassungsgericht schützen sollen. Es soll als
       Kontrollorgan nicht einfach ausgeschaltet oder lahmgelegt werden können.
       Vermutlich wird es Grundgesetzänderungen geben. Die Bemühungen sind zu
       begrüßen.
       
       Es ist allerdings ein Missverständnis, diese Diskussion allzu sehr mit der
       AfD zu verknüpfen. Der Schutz des Bundesverfassungsgerichts [1][ist nicht
       Teil eines Anti-AfD-Pakets], gemeinsam [2][mit Parteiverbot und
       Grundrechtsverwirkung] für Björn Höcke. Die Diskussion ist vielmehr älter.
       Sie entstand, als in Ungarn und Polen Regierungen die Macht übernahmen, die
       das jeweilige Verfassungsgericht als Kontrollorgan ausgeschaltet haben.
       Seitdem stellt sich die Frage, ob der Schutz gegen solche Entwicklungen in
       Deutschland besser wäre. Er ist es nicht.
       
       Wie das Bundesverfassungsgericht als Kontrollorgan besser geschützt werden
       kann, [3][muss allerdings gut überlegt werden]. Denn manche gut gemeinte
       Regel kann auch nach hinten losgehen und die Arbeit des Gerichts behindern.
       
       So werden derzeit die Verfassungsrichter:innen mit
       Zweidrittelmehrheit im Bundestag oder Bundesrat gewählt, was eine
       pluralistische Besetzung des Verfassungsgerichts sichert. Das
       Zweidrittelerfordernis ist aber nur in einem einfachen Gesetz geregelt. Es
       gibt nun den Vorschlag, dies künftig im Grundgesetz zu verankern, sodass
       zum Beispiel die AfD – falls sie im Bundestag eine Mehrheit hätte – diese
       Regel nicht einfach ändern könnte.
       
       Das Zweidrittelerfordernis führt aber auch dazu, dass die AfD die
       Neubesetzung von Richterstellen blockieren kann, sobald sie im Bundestag
       mehr als ein Drittel der Mandate innehat. Wichtig ist daher auch ein
       Mechanismus, mit dem solche Blockaden im Notfall aufgelöst werden können,
       etwa indem ein Gremium aus den Richter:innen der anderen Bundesgerichte
       gebildet wird, das im Falle einer langen Blockade im Bundestag oder im
       Bundesrat neue Verfassungsrichter:innen wählen kann.
       
       31 Jan 2024
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2022/pressemitteilung-2022-1-afd.html
 (DIR) [2] /AfD-Verbot-und-Grundrechtsverwirkung/!5985409
 (DIR) [3] https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/verfassungsgericht-schutz-100.html
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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