# taz.de -- „Stoppt Höcke“-Petition: Faschist soll Grundrechte verlieren
       
       > Im September sind in Thüringen Landtagswahlen. Doch der
       > AfD-Spitzenkandidat soll nicht antreten können, fordert eine Petition.
       
 (IMG) Bild: Hält nicht allzu viel von Grundrechten, zumindest solange nicht seine eigenen betroffen sind: AfD-Rechtsaußen Björn Höcke
       
       Freiburg taz | Dem Thüringer AfD-Politiker Björn Höcke sollen die
       Grundrechte entzogen werden: „Stoppen Sie den Faschisten Björn Höcke:
       Veranlassen Sie, dass die Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht
       einen Antrag auf Grundrechtsverwirkung nach Artikel 18 Grundgesetz stellt.“
       [1][Das fordert eine Petition], die der Physiker Indra Ghosh vor zwei
       Monaten auf der Petitionsplattform des Kampagnen-Netzwerks Campact
       veröffentlichte. Die Petition richtet sich an die Fraktionsspitzen aller
       Bundestagsparteien (außer der AfD).
       
       Anfangs stieg die Zahl der Unterzeichner:innen gemächlich, seit zwei
       Tagen laufen jedoch die Campact-Server heiß. Pro Tag unterzeichnen rund
       100.000 Personen. Das Kampagnenziel von einer halben Million Unterschriften
       wird wohl noch im Laufe des heutigen Freitags erreicht. Grund für den Boost
       ist vermutlich der bekanntgewordene rechtsextremistische [2][Plan für eine
       großangelegte Vertreibung] („Remigration“) von Ausländer:innen und
       allen, die von den Rechten dafür gehalten werden, also inklusive Deutsche
       mit Migrationshintergrund.
       
       Die Möglichkeit, Extremist:innen die Grundrechte zu entziehen, ist im
       Grundgesetz vorgesehen. Voraussetzung ist laut Artikel 18, dass die
       Grundrechte „zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung
       missbraucht“ werden. Über die Grundrechtsverwirkung kann ausschließlich das
       Bundesverfassungsgericht entscheiden. Die Grundrechtsverwirkung ist neben
       dem Parteiverbot ein Instrument der „wehrhaften Demokratie“.
       
       ## Kein besonders effizientes Instrument
       
       Laut Grundgesetz können insbesondere die politisch relevanten Grundrechte
       entzogen werden, also Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit, aber
       auch das Eigentumsrecht. Im Bundesverfassungsgerichtsgesetz ist zudem
       vorgesehen, dass auch das Wahlrecht und die Befugnis, öffentliche Ämter
       auszuüben, entzogen werden können. Nicht zuletzt darauf zielt die Petition
       im Vorfeld der Thüringer Landtagswahl, die für September geplant ist.
       [3][Björn Höcke] ist Spitzenkandidat der AfD und will Ministerpräsident
       werden.
       
       Einen Antrag auf Entziehung der Grundrechte können laut Gesetz lediglich
       Bundestag, Bundesregierung oder eine Landesregierung stellen.
       Bürger:innen können also nur an die Staatsorgane appellieren, diesen Weg
       zu gehen.
       
       Bisher gab es in Deutschland vier Anträge auf Entziehung der Grundrechte.
       Betroffen waren ausschließlich Rechtsextremisten: [4][Otto-Ernst Remer]
       (Vize-Vorsitzender der verbotenene Sozialistischen Reichspartei),
       [5][Gerhard Frey] (Verleger der Nationalzeitung) sowie die Neonazis Thomas
       Dienel und Heinz Reisz. Alle vier Anträge wurden vom
       Bundesverfassungsgericht jedoch abgelehnt. Die letzte Ablehnung im Falle
       von Dienel und Reisz erfolgte 1996 sogar ohne Begründung. Anträge auf
       Grundrechtsverwirkung gelten deshalb bisher nicht gerade als besonders
       effizientes Instrument.
       
       Eine Karlsruher Entscheidung vor der Thüringer Landtagswahl wäre auch nicht
       unbedingt zu erwarten. Die bisherigen Anträge wurden erst nach einer Dauer
       von vier bis acht Jahren entschieden.
       
       12 Jan 2024
       
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