# taz.de -- Mutmaßlicher Menschenhandel: Odyssee im Charterjet
       
       > Frankreichs Behörden hindern 303 Inder am Weiterflug nach Nicaragua.
       > Grund ist der Verdachts auf Menschenhandel.
       
 (IMG) Bild: Der Gepäckaufkleber eines indischen Passagiers zeigt das Ziel Manuagua (MGA), stattdessen musste er nach Mumbai fliegen
       
       Paris taz | Am Montag sind 276 von ursprünglich 303 indischen Passagieren
       mit einem Charterflugzeug aus Frankreich in Mumbai eingetroffen. Für sie
       endete damit ein Irrflug, der vier Tage zuvor mit dem gemeinsamen Abflug
       aus Dubai Richtung Managua begonnen hatte. Bei einer Zwischenlandung auf
       dem französischen Provinzflughafen von Vatry, rund 150 Kilometer östlich
       von Paris, sollte eigentlich bloß aufgetankt werden.
       
       Doch die behördliche Überprüfung der Flugroute und der Passagierliste
       verwandelte den Zwischenstopp in einen langen und mühsamen Zwangsaufenthalt
       für die Reisenden und die Crew – aber auch in einen administrativen
       Albtraum für die völlig überforderten Flughafenbehörden und die während der
       Weihnachtstage aufgebotenen Hilfsorganisationen, Übersetzer, Anwälte und
       Richter.
       
       Die französischen Behörden hatten angeblich einen anonymen Hinweis
       erhalten: Bei den 303 indischen Staatsangehörigen im Airbus-340 handle es
       sich um Immigranten aus Dubai, die von einer Schlepperbande nach Nicaragua
       gebracht würden. Von dort sollten sie illegal in die USA oder nach Kanada
       weiterreisen. Das sei eine Form von Menschenhandel.
       
       Aufgrund dieser Information wurde die Maschine, die der rumänischen
       Chartergesellschaft Legend Airlines gehören soll, die auch die 30-köpfige
       Besatzung gestellt hat, in Vatry festgehalten und am Weiterflug nach
       Mittelamerika gehindert.
       
       ## Überforderter Provinzflughafen
       
       Der kleine Flughafen in der Nähe von Reims war keineswegs in der Lage, auch
       nur vorübergehend eine solche Zahl von Überraschungsgästen zu beherbergen.
       Doch die administrative Maschinerie war nun mal in Gang gesetzt.
       
       In Vatry musste stark improvisiert werden, um die gesetzlichen Bestimmungen
       wie auch die Menschenwürde der unverlangt gestoppten Reisenden zu
       respektieren und zugleich die schwerwiegenden Verdächtigungen zu
       überprüfen.
       
       In aller Eile – aber es wirkte auch ein bisschen beschämt – wurde darum die
       Glasfassade der Flughafenhalle mit Plastik verhüllt. Die Besatzung des Jets
       wurde nach kurzer Befragung schon mal auf freien Fuß gesetzt.
       
       Doch für die Passagiere, unter ihnen mehr als 20 angeblich unbegleitete
       Minderjährige (darunter ein 21-monatiges Baby!) musste für die Zeit der
       Aufklärung ihrer Situation oder Rolle die Verpflegung und eine Unterkunft
       mit Klappbetten sowie Duschen eingerichtet werden.
       
       Eine anderes nicht minder enormes Organisationsproblem an diesen Feiertagen
       bestand darin, dass ein Haftrichter für alle bei individuellen Befragungen
       entscheiden musste, was mit ihnen geschehen sollte. Die Dauer eines solchen
       Zwangsaufenthalts durfte laut Gesetz maximal vier Tage betragen.
       
       ## Zunehmend inakzeptable Unterbringung in der Transitzone
       
       Mit der Zeit befand die eingeschaltete Staatsanwaltschaft, dass die
       Bedingungen dieser Unterbringung in einer Transitzone nicht akzeptabel
       wären. Nur wollten die französischen Behörden nun nicht das Gesicht
       verlieren.
       
       Eine Weiterreise nach Managua, mit der Aussicht, dass danach tatsächlich
       eine illegale Einreise in die USA geplant war, kam nicht in Frage.
       Inzwischen hatten 25 der Festgehaltenen nach Gesprächen mit Anwälten
       Asylanträge gestellt und erklärt, dass sie in Frankreich bleiben wollten.
       
       Gegen zwei Personen bestand anfänglich der Verdacht, dass sie in eine Form
       von bandenmäßigem Menschenhandel verwickelt sein könnten. Zuletzt wurde
       gegen sie, vermutlich mangels stichhaltiger Belege, kein
       Ermittlungsverfahren eingeleitet. Sie wurden lediglich mit einer
       richterlichen Anordnung aufgefordert, Frankreich umgehend zu verlassen.
       
       Für Frankreich ist der Fall damit erledigt. Über Einzelheiten eines Epilogs
       in Mumbai ist bisher nichts bekannt in Frankreich, wo man sich immer noch
       fragt, ob diese behördliche Intervention zu Recht erfolgte oder die
       dramatische Konsequenz eines Übereifers oder Gerüchts war.
       
       26 Dec 2023
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Rudolf Balmer
       
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