# taz.de -- Haushaltkrise der Ampel: Ukrainehilfe – Folge einer Notlage?
       
       > Die Ampelkoalition könnte für den Haushalt 2024 eine neue
       > Notfall-Begründung beschließen. Absolute rechtliche Sicherheit wird es
       > dabei nicht geben.
       
 (IMG) Bild: Am Abend vor dem Bundeskanzleramt
       
       Freiburg taz | Die SPD ist entschlossen, auch 2024 die Schuldenbremse
       auszusetzen, und verhandelt darüber derzeit mit den Ampelpartnern,
       insbesondere mit der FDP. Doch schon jetzt droht die CDU/CSU für diesen
       Fall mit einer neuen Verfassungsklage.
       
       „Wenn die Koalition den Haushalt 2024 ebenfalls mit Lösen der
       Schuldenbremse und Ausrufung eines Notstandes kitten möchte, dann müssten
       wir aus meiner Sicht dagegen klagen. Denn das ist evident
       verfassungswidrig“, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der
       CDU/CSU-Fraktion, Thorsten Frei. Eine Notlage sei „auf den ersten Blick
       nicht ersichtlich, weil alle Gründe, die bisher genannt werden, keine neuen
       sind“, ergänzte Fraktionsvize Jens Spahn.
       
       Die SPD hat auf [1][ihrem Parteitag am Wochenende] beschlossen, dass der
       Bundestag die Schuldenbremse 2024 für Folgekosten des russischen
       Ukrainekriegs aussetzen soll. Es geht dabei insbesondere um Militärhilfe
       und humanitäre Hilfe für die Ukraine und die Versorgung von geflüchteten
       Ukrainer:innen in Deutschland – insgesamt über 20 Milliarden Euro. Die
       SPD hofft, dass sich die FDP dieser Begründung nicht entziehen kann.
       
       Verfassungsrechtlich dürfte klar sein, dass [2][der russische Überfall auf
       die Ukraine] eine außergewöhnliche Notsituation erzeugte. Dass der Überfall
       bereits 2022 erfolgte, ist kein generelles Hindernis. Das
       Bundesverfassungsgericht hat bei Krisen mit länger fortdauernden Folgen
       ausdrücklich „jährlich wiederholte“ Notlagen-Feststellungen erlaubt.
       
       Doch die Feststellung einer Notlage allein genügt nicht, der
       Neuverschuldungsbedarf muss zudem kausal durch die Notlage veranlasst sein,
       auch in der Höhe. Hier fällt auf, dass im Nachtragshaushalt 2023, der am
       kommenden Donnerstag beschlossen werden soll, zwar ebenfalls der
       Ukrainekrieg als Notlage benannt wird, sich die Ausgaben aber auf den
       dadurch ausgelösten Energiepreisschock und die schweren Folgen für
       Wirtschaft und Verbraucher:innen bezogen. Dagegen wurden die
       Ukrainehilfe und die Flüchtlingskosten 2023 aus dem regulären Haushalt
       bezahlt.
       
       ## Wunsch nach verfassungsfesten Haushalt
       
       Dadurch dürfte die Berufung auf diese Kosten für eine Notlage 2024 aber
       nicht verwirkt sein. Es ist eben auch eine politische Frage, welche
       Ausgaben als außergewöhnlich eingestuft werden, solange verschiedene
       Möglichkeiten bestehen.
       
       Für die FDP erklärte am Sonntag Verkehrsminister Volker Wissing, man wolle
       einen „zu hundert Prozent verfassungsfesten“ Haushalt 2024 aufstellen.
       Absolute Sicherheit ist aber kaum zu gewährleisten, weil das
       Bundesverfassungsgericht noch nicht alle Fragen im Zusammenhang mit der
       2009 eingeführten Schuldenbremse geklärt hat. So ist noch offen, wie lange
       die Wirkungen einer Notlage noch zum Überschreiten der Schuldenbremse
       berechtigen und ab wann sie zur neuen Normalität gehören. Vermutlich wird
       es hier auch keine eindeutigen und verlässlichen Grenzen geben.
       
       Es ist aber unwahrscheinlich, dass das Bundesverfassungsgericht
       Haushaltsausgaben, die durch den russischen Ukrainekrieg veranlasst wurden,
       schon zwei Jahre später als haushalterischen Normalfall einstufen würde.
       Jedenfalls hofft die SPD, dass die Union nicht gegen die Finanzierung der
       Ukrainehilfen klagen wird, weil sie diese ja befürwortet. Die AfD kann
       nicht gegen den Haushalt klagen, weil sie weniger als 25 Prozent der
       Abgeordneten stellt.
       
       11 Dec 2023
       
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