# taz.de -- Volksbegehren gegen Freiflächenbebauung: Senat will Handlungsfreiheit
       
       > Hamburger Verfassungsgericht verhandelt über das Volksbegehren der
       > Initiative „Rettet Hamburgs Grün“. Senat warnt vor Blockade des
       > Wohnungsbaus.
       
 (IMG) Bild: Kompromiss: Neubauten mit Gründächern auf dem IBA-Gelände in Hamburg-Wilhelmsburg
       
       Hamburg taz | Am Mittwoch hat das Hamburgische Verfassungsgericht über das
       Volksbegehren der Initiative „Rettet Hamburgs Grün – Klimaschutz jetzt!“
       verhandelt. Der Hamburger Senat hat die Rechtmäßigkeit des Volksbegehrens
       infrage gestellt, weil er sich in seinen Handlungsmöglichkeiten über Gebühr
       beschränkt sieht: Würde dem Volksbegehren stattgegeben,wäre es kaum mehr
       möglich, Wohnungen zu bauen. Damit würde ein wichtiges Staatsziel
       gefährdet.
       
       Die Initiative [1][„Rettet Hamburgs Grün – Klimaschutz jetzt!“] ist 2021
       entstanden. Mit ihrer Vorlage fordert sie vom Hamburger Senat und der
       Bürgerschaft, dass keine weiteren großen Grün- und Landwirtschaftsflächen
       als neue Baugebiete versiegelt werden. Dazu zählen in Hamburg insbesondere
       das Diekmoor in Langenhorn, der [2][Wilde Wald in Wilhelmsburg] und die
       Kulturlandschaft Billwerder. Weil die Bürgerschaft sich dieses Anliegen
       nicht zu eigen gemacht hat, beantragte die Initiative im vergangenen Jahr
       ein Volksbegehren.
       
       Der Senat und die Bürgerschaft führten nun in der Verhandlung insbesondere
       einen Grund für ihren Antrag an, das Volksbegehren zu stoppen: Die Vorlage
       der Initiative sei nicht mit höherrangigem Recht vereinbar.
       
       Denn das Volksbegehren räume dem Natur- und Umweltschutz Vorrang weit vor
       allen anderen Belangen ein. Damit hätte der Senat keinen Abwägungsspielraum
       mehr, erklärte Staatsrat Jan Pörksen. Das höherrangige Baugesetzbuch
       fordere jedoch das Abwägen unterschiedlicher öffentlicher Belange.
       
       ## Senat: Verdichten reicht nicht
       
       Konkret schließe das Volksbegehren quasi die gesamten Flächen des aktuellen
       Flächennutzungsplans von einer Bebauung aus, argumentierte Pörksen. Damit
       wäre de[3][r Bau von Tausenden dringend benötigten Wohnungen] kaum möglich.
       Allein durch dichtere Bebauung könne der Forderung nach bezahlbarem
       Wohnraum nicht nachgekommen werden.
       
       Rechtsanwalt Andre Horenburg, der die Initiative in der Verhandlung
       vertrat, sieht in der Vorlage keine Abschaffung von Abwägungsspielräumen.
       Im Gegenteil: Wo nichts gebaut werden dürfe, gebe es auch nichts abzuwägen.
       
       Jenseits einer Bebauung gebe es noch genug Möglichkeiten, über alternative
       Nutzungen der Flächen zu entscheiden. Diese [4][Planungsfreiheit bleibe dem
       Senat erhalten], weshalb die Forderung nicht [5][gegen das Baugesetzbuch
       verstoße,] erklärte Horenburg. Im Übrigen gebe es in der Stadt noch
       reichlich Konversionsflächen, die recycelt werden könnten. Das Urteil ist
       für den 8. Dezember geplant.
       
       16 Nov 2023
       
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       rar.