# taz.de -- Verkehrsreformen vorerst gescheitert: Bundesrat bremst Verkehrswende aus
       
       > Die Länder stimmen gegen das neue Straßenverkehrsgesetz. Kommunen und
       > Verbände hatten auf Radwege und Tempolimits gehofft.
       
 (IMG) Bild: Mehr Tempo-30-Zonen einzuführen bleibt erstmal schwierig
       
       Berlin taz | Thomas Dienberg ist hörbar enttäuscht. Am Freitag hat der
       Bundesrat die Reform des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) überraschend
       abgelehnt. „Die Nachricht hat uns ziemlich getroffen“, sagt Dienberg,
       Baubürgermeister in Leipzig und Sprecher der Initiative „Lebenswerte Städte
       durch angemessene Geschwindigkeiten“.
       
       Mehr als 1.000 Kommunen sind Teil des Bündnisses. Zusammen setzen sie sich
       für mehr Spielraum bei der Verkehrswende vor Ort ein – zum Beispiel bei der
       Einführung von Tempolimits, neuen Radwegen oder Busspuren. Das neue StVG
       sollte die Möglichkeiten für die Städte und Gemeinden erweitern, wenn auch
       aus Sicht der Initiative nicht in ausreichendem Maße. Kleine Fortschritte
       aber wären nach Dienbergs Ansicht immer noch besser gewesen als gar keine.
       „Dass so viele Kommunen ganz offensichtlich weder im Bund noch in den
       Ländern genug Gehör für fühlbare Änderungen vor Ort finden, ist eine sehr
       bittere Erkenntnis.“
       
       Dabei warben noch in der Bundesratssitzung am Freitag sowohl Landes- als
       auch Bundesvertreter:innen für die neuen Regelungen. Der Bundestag
       hatte die [1][StVG-Novelle Mitte Oktober abgesegnet], nun empfahl der
       federführende Verkehrsausschuss dem Bundesrat, ihr zuzustimmen. Daniela
       Kluckert, die parlamentarische Staatssekretärin des FDP-geführten
       Bundesverkehrsministeriums, machte sich für das Gesetz stark.
       
       Trotzdem war es nicht mehrheitsfähig. Mehrere Länder enthielten sich –
       darunter Unions-, SPD- und Grün-geführte Landesregierungen. Ein Argument:
       Die Sicherheit des Straßenverkehrs dürfe durch neue Kriterien der
       Verkehrsplanung; etwa den Klima- und Umweltschutz, nicht aufs Spiel gesetzt
       werden.
       
       ## Straßenverkehrsgesetz aus der Kaiserzeit
       
       „Der Vorwurf ist absurd: Die erleichterte [2][Anordnung von Radwegen] oder
       Zebrastreifen würde vielerorts helfen, die Straßen für die Menschen
       sicherer zu machen“, meint die Grüne Swantje Michaelsen, Mitglied im
       Bundesverkehrsausschuss. Das Problem sei vielmehr das aktuelle
       Straßenverkehrsgesetz aus der Kaiserzeit, denn „die Flüssigkeit des
       Autoverkehrs darf nur eingeschränkt werden, wenn es bereits Verletzte und
       Tote gibt“.
       
       Mit der StVG-Novelle sollten Verkehrsprojekte leichter umgesetzt werden
       dürfen, wenn sie dem Klima- und Umweltschutz, der Gesundheit oder der
       städtebaulichen Entwicklung dienen – bisher waren die Flüssigkeit und
       Sicherheit des Autoverkehrs das höchste Ziel.
       
       Das StVG bildet die gesetzliche Grundlage. Die [3][konkreten
       Handlungsmöglichkeiten für die Kommunen] schreibt die
       Straßenverkehrsordnung (StVO) vor. Auch für sie standen am Freitag
       ursprünglich neue Regelungen zur Abstimmung. Noch vor der Sitzung der
       Länderkammer hatten sich verschiedene Ausschüsse des Bundesrats für
       weiterreichende Änderungen ausgesprochen, um den Städten und Gemeinden mehr
       Freiheiten zu lassen. Nach der Ablehnung der StVG-Reform aber flog die StVO
       ganz aus der Tagesordnung.
       
       „Das Verhalten der Bundesländer ist rückständig und unverantwortlich“,
       kommentiert Frank Masurat, der Bundesvorsitzende des Fahrradclubs ADFC. Er
       fürchtet um den Radwegeausbau. „Bund und Länder müssen jetzt im
       Vermittlungsausschuss schnell eine Lösung finden, wie die Reform noch
       umgesetzt werden kann“, fordert Masurat – im Einklang mit dem Verband für
       Fußverkehr und der Initiative für lebenswerte Städte.
       
       26 Nov 2023
       
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