# taz.de -- Tierversuche an der Universität Bremen: Bremer Senat stoppt Affenversuche
       
       > Seit mehr als 20 Jahren forscht Andreas Kreiter in Bremen an Makaken. Das
       > Gesundheitsressort hat den Antrag auf eine Fortsetzung jetzt abgelehnt.
       
 (IMG) Bild: Hinter Gittern: Ein Makake sitzt in einem Labor, damit an ihm Versuche durchgeführt werden können
       
       Bremen taz | Das [1][Versuchsvorhaben von Andreas Kreiter] ist ethisch
       nicht vertretbar: Zu diesem Urteil kommt die Behörde der Bremer
       Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard (Linke). Am Dienstag verkündete sie,
       seinen Antrag deshalb abgelehnt zu haben. Die Belastung der Affen, mit
       denen Kreiter an der Uni forscht, könne nicht „durch den angestrebten
       Erkenntnisgewinn gerechtfertigt werden“.
       
       Der Antrag „Raumzeitliche Dynamik kognitiver Prozesse des Säugetiergehirns“
       ist aus dem August dieses Jahres und der insgesamt achte dieser Art, so die
       Behörde. Die aktuelle Genehmigung der Versuche läuft Ende November aus.
       
       Andreas Kreiter ist der Leiter des Labors für Kognitive Neuropsychologie an
       der Uni Bremen. Der Hirnforscher kam 1997 von Frankfurt nach Bremen, seit
       1998 forscht er dort mit Makakenaffen. Viele Menschen protestierten sofort
       gegen die Pläne. Im taz-Interview sagte er damals: „Für die Tiere selbst
       ist der Versuch keine Belastung, die anstrengender wäre als das Leben in
       freier Wildbahn.“
       
       Die Versuche von Kreiter an den Tieren [2][standen bereits mehrfach vor
       Gericht]. Schon seit Jahren ist der Senat eigentlich gegen die Experimente,
       musste diese bislang aber immer wieder genehmigen – in dem Wissen, dass ein
       Verbot rechtlich schwierig wird. [3][2014 scheiterte er vor dem
       Bundesverwaltungsgericht], als er eine Genehmigung verweigert hatte.
       Zuletzt genehmigte der Senat vor einem Jahr eine Verlängerung eines Antrags
       von Kreiter, ursprünglich aus dem Jahr 2018.
       
       ## Vier Gutachten, ein Sachverständiger
       
       Doch für den neusten Antrag gilt endlich das novellierte Tierschutzgesetz,
       es wurde [4][nach Vorgaben der Europäischen Union erneuert] – wenn auch
       viel zu spät und erst nach einer Ermahnung der EU. Demnach müssen
       Genehmigungsbehörden einen Antrag selbst wissenschaftlich prüfen. Genau das
       hat das Gesundheitsressort getan.
       
       In der Mitteilung zur Entscheidung schreibt das Ressort, dass man 2022 und
       2023 „auf der Grundlage eines früheren Genehmigungsverfahrens“ vier
       Gutachten zur Bewertung der Versuche in Auftrag gegeben habe. Zwei dieser
       Gutachten befassen sich mit der Einschätzung der Belastungen, denen die
       Versuchstiere durch die Haltungsbedingungen und die verschiedenen
       Versuchsmaßnahmen ausgesetzt sind.“
       
       Die anderen beiden hätten geprüft, „ob Alternativmethoden existieren, die
       die Versuchstiere weniger oder gar nicht belasten würden“. Ein
       Sachverständiger habe die Gutachten ausgewertet, um die „ethische
       Vertretbarkeit“ des Vorhabens einzuschätzen.
       
       „Die Leiden der Makaken sind aus Sicht der senatorischen Behörde als schwer
       im Sinne der Europäischen Tierversuchsrichtlinie zu qualifizieren“, heißt
       es weiter. Die Affen seien jahrelang den Haltungs- und Versuchsbedingungen
       sowie den daraus resultierenden Folgen ausgesetzt. „Zu diesen Versuchen
       gehören neben dem regelmäßigen Wasserentzug und der Fixierung im
       sogenannten Primatenstuhl auch umfangreiche Kopfoperationen.“
       
       Eine klinische Verwendbarkeit der angestrebten Ergebnisse sei ungewiss.
       „Auch im Rahmen der Grundlagenforschung ist zu fordern, dass für die
       Rechtfertigung eines Tierversuchs ein klinischer Anwendungsnutzen des zu
       erwartenden Erkenntnisgewinns in zeitlicher Nähe wahrscheinlich ist.“ Das
       gelte besonders, wenn ein Tierversuch zur Grundlagenforschung bereits über
       einen längeren Zeitraum in ähnlicher Form durchgeführt werde.
       
       Philipp Bruck, tierpolitischer Sprecher der Grünenfraktion, hält die
       Senatsentscheidung für richtig. „Affen gehören nicht in Labore. Sie haben
       in Primatenstühlen nichts zu suchen, man bohrt ihnen nicht die Schädeldecke
       auf, und man zwingt sie auch nicht durch Flüssigkeitsentzug zu
       Experimenten.“ Ethisch seien die Versuche nicht zu rechtfertigen. „Jetzt
       müssen wohl Gerichte klären, ob das auch rechtlich gilt.“
       
       Eine Uni-Sprecherin bestätigte den Eingang der Ablehnung an Kreiter und
       sagte: „Herr Kreiter teilt die Auffassung des Gesundheitsressorts nicht und
       wird nach Prüfung des Bescheids einen Eilantrag dagegen einreichen.“
       
       14 Nov 2023
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Tierversuche-an-Makaken-Affen-in-Bremen/!5898306
 (DIR) [2] /Makakenversuche-in-Bremen-erlaubt/!5170816
 (DIR) [3] /Katastrophe-fuer-Tierschuetzer/!5049279
 (DIR) [4] https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/124042/Novelle-zum-Schutz-von-Versuchstieren-verabschiedet
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Alina Götz
       
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