# taz.de -- Kritik an der Berliner Bauordnung: Am Ende kostet es mehr Schotter
       
       > Naturschutzverbände kritisieren die neue Berliner Bauordnung: Sie schütze
       > Tiere und Klima zu wenig – und Bauherren nicht vor sich selbst.
       
 (IMG) Bild: Grauslige Schottergärten – für immer ungestraft?
       
       Berlin taz | Höher, schneller, weiter – was eigentlich ein sportliches
       Motto ist, könnte auch die Novelle der Berliner Bauordnung zieren, [1][die
       der Senat im September verabschiedet hat] und die ab kommender Woche im
       Abgeordnetenhaus diskutiert wird. Die unter Stadtentwicklungssenator
       Christian Gaebler (SPD) entwickelte Neufassung des Gesetzes soll Bürokratie
       abbauen und den Neubau insbesondere von Wohnungen erleichtern. Für Berliner
       NaturschützerInnen steht aber fest: Der Umwelt und dem Klima tut das nicht
       gut.
       
       Bevor sich am Montagmorgen der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und
       Wohnen in einer Anhörung erstmals mit der Novelle befasst, wollen
       VertreterInnen von BUND, Nabu und der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft
       Naturschutz (BLN) den Abgeordneten vor dem Preußischen Landtag den Marsch
       blasen. Am Donnerstag erläuterten sie schon einmal, worum es geht: Im
       aktuellen Gesetzentwurf, dem dritten in drei Jahren, fehlen zwei für den
       Arten- und Klimaschutz wichtige Paragrafen, die in der Vorgängerversion
       noch enthalten waren.
       
       Einer der beiden Paragrafen legte unter anderem fest, dass mindestens ein
       Fünftel der Grundstücksfläche und jedes Dach über 30 Quadratmeter zu
       begrünen seien. Offenbar war das Novellierungsprojekt vor allem wegen
       dieses Punkts kurz vor der Wiederholungswahl im Februar von der SPD wieder
       aufgekündigt worden. Die aktuelle Version verlangt nun nur noch
       Dachbegrünungen ab 100 Quadratmeter Fläche.
       
       Gar nicht mehr enthalten sind das Verbot sogenannter Schottergärten sowie
       die Pflichten zur Anbringung von Nistkästen und Fledermausquartieren, zur
       Ausstattung von Glasfassaden mit Schutzelementen, die den sogenannten
       Vogelschlag minimieren, und zur umweltgerechten Reduzierung der
       Außenbeleuchtung.
       
       ## Der schlechteste aller Entwürfe
       
       „Dies ist der schlechteste der drei Entwürfe, mit denen wir es zu tun
       hatten“, sagte Dirk Schäuble, Fachreferent für Artenschutz. Es handele sich
       um „ein weiteres Beispiel dafür, dass Natur-, Umwelt- und Klimaschutz in
       der Stadtentwicklung in Berlin nicht berücksichtigt werden“.
       
       Schäuble kritisierte, dass die Umweltverbände weder zur Anhörung am Montag
       eingeladen noch im Vorfeld um eine Stellungnahme gebeten worden seien. Die
       schickten sie den bau- und umweltpolitischen FraktionssprecherInnen
       trotzdem zu – mit der Forderung, die herausgefallenen „fortschrittlichen
       Änderungen erneut zu berücksichtigen“.
       
       Der Witz sei, so der BUND-Experte, dass es für BauherrInnen durch solche
       Auflagen am Ende einfacher und billiger werde. „Wenn Artenschutz schon in
       der Bauordnung berücksichtigt ist, weiß man von Anfang an, worauf man sich
       einlässt.“
       
       Als Gegenbeweis führte Schäuble das aus anderen Gründen [2][höchst
       umstrittene Bauvorhaben der Gesobau an der Pankower Ossietzkystraße] an –
       das jetzt stockt, weil das landeseigene Unternehmen sich keine Gedanken
       über Fledermäuse gemacht hatte. Zwar gebe auch das Bundesnaturschutzgesetz
       Hinweise, aber „da weiß der Bauherr oft einfach nicht, was drinsteht“.
       
       Juliana Schlaberg, Naturschutzreferentin beim Nabu Berlin, hob hervor, wie
       bedeutsam Gründächer seien – sie bänden CO2, filterten Schadstoffe aus der
       Luft und kühlten die Umgebung. „Wir können uns einfach nicht mehr leisten,
       Dachfläche ungenutzt zu lassen“, so Schlaberg mit Blick auf die verwässerte
       Neufassung.
       
       ## Ein kleines, einfaches Verbot
       
       Wie groß das viel diskutierte Problem der „Schottergärten“ eigentlich ist,
       konnten die ExpertInnen am Donnerstag nicht beantworten – Zahlen lägen dazu
       nicht vor. „Wahrscheinlich gibt es gar nicht so viele“, räumte Juliane
       Schlaberg ein. Ein Verbot sei trotzdem angezeigt, denn: „Es wäre ein
       kleiner, aber sehr einfacher Beitrag – und er kostet niemanden etwas.“
       
       In einer Reaktion auf die Kritik der Verbände sagte der Sprecher des
       Bausenators, Martin Pallgen, der taz, es müsse „nicht jedes Fachrecht in
       der Bauordnung noch einmal abgebildet werden“. Diese diene „der
       Gefahrenabwehr, nicht der Regelung von Nistkästen“. Der Arten- und
       Naturschutz solle in den jeweiligen Fachgesetzen geregelt werden.
       
       Die Bauordnung enthalte im Übrigen schon jetzt die Auflage, dass nicht
       überbaute Flächen „wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und zu
       begrünen oder zu bepflanzen“ seien. „Heißt übersetzt: Schottergärten sind
       bereits jetzt verboten“, so Pallgen.
       
       2 Nov 2023
       
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