# taz.de -- Verhandlungen über Migrationsabkommen: Rückführen und einreisen lassen
       
       > Deutschland verhandelt mit sechs Ländern über Migrationsabkommen. Aus
       > diesen Staaten kommen derzeit jedoch nur wenige Schutzsuchende nach
       > Deutschland.
       
 (IMG) Bild: Wer darf einreisen? Wer wird rückgeführt? Kontrolle an der deutsch-polnischen Grenze im September
       
       Berlin dpa/afp/taz | Die Bundesregierung verhandelt derzeit mit mindestens
       sechs Staaten über den Abschluss von Migrationsabkommen. Sie sollen
       einerseits die Rückführung von Menschen ohne Bleiberecht in Deutschland in
       ihre Heimatländer ermöglichen, andererseits die Einwanderung von
       Fachkräften in den deutschen Arbeitsmarkt regeln.
       
       Der für den Abschluss der Abkommen eingesetzte Sonderbevollmächtigte
       Joachim Stamp sei derzeit mit mehreren Ländern in vertraulichen Gesprächen,
       teilte das Bundesinnenministerium der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage
       mit. „Aktuell genannt werden können dabei Georgien, Moldau, Kenia,
       Kolumbien, Usbekistan und Kirgistan.“
       
       Immer wieder hatten Ampelpolitiker*innen [1][in der aktuellen
       Asyldebatte] zuletzt auf die Rolle der Migrationsabkommen verwiesen. Diese
       erhöhten die Chancen, „irreguläre Migration zu reduzieren und nicht
       bleibeberechtigte Personen schneller zurückzuführen“, hatte etwa
       FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai erklärt. Aus allen sechs Ländern, um
       die es nun geht, kommen allerdings derzeit nur wenige Asylsuchende nach
       Deutschland.
       
       Bereits der frühere CSU-Innenminister Horst Seehofer hatte sich das
       Abschließen solcher Migrationsabkommen auf die Fahne geschrieben – mit
       mäßigem Erfolg. Im Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP vereinbart,
       dafür einen Sonderbevollmächtigten einzusetzen. [2][Stamp nahm am 1.
       Februar dieses Jahres seine Arbeit auf]. Bereits kurz davor – Anfang
       Dezember 2022 – wurde mit Indien ein erstes „Migrations- und
       Mobilitätspartnerschaftsabkommen“ unterzeichnet, das seit März in Kraft
       ist. Es blieb aber bis heute das einzige.
       
       ## Nur wenige Erstanträge auf Asyl
       
       Mit den beiden zentralasiatischen Staaten Usbekistan und Kirgistan gibt es
       inzwischen immerhin Absichtserklärungen. Die entsprechende Vereinbarung mit
       Kirgistan wurde am Freitag [3][während des Zentralasien-Gipfels bei
       Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) unterzeichnet]. Aus den beiden früheren
       Sowjetrepubliken kommen aber aktuell nur sehr wenige Asylbewerber nach
       Deutschland. Aus Kirgistan gab es laut [4][Statistik des Bundesamts für
       Migration und Flüchtlinge] von Januar bis August dieses Jahres 51
       Erstanträge auf Asyl, aus Usbekistan 92.
       
       Insgesamt wurden in diesem Zeitraum rund 204.000 Erstanträge auf Asyl in
       Deutschland gestellt. Auch Kenia (267 Erstanträge), Kolumbien (1.999
       Erstanträge) und Moldau (1.094) zählen nicht zu den Hauptherkunftsländern.
       Georgien (6.691) rangiert in der Statistik etwas weiter oben.
       
       Die Regierungen Georgiens und Moldaus haben dem Bundesinnenministerium
       zufolge Bereitschaft für Gespräche geäußert. Beide Länder hätten „eine
       besondere Priorität, weil über zehn Prozent der abgelehnten Asylanträge in
       Deutschland allein aus diesen beiden Ländern kommen“, führte ein Sprecher
       aus. Dieses Argument hatte Innenministerin Nancy Faeser zuletzt öfter
       vorgetragen.
       
       Tatsächlich werden fast alle Asylanträge von Menschen aus diesen Ländern
       abgelehnt. Sie machen aber zusammen nicht einmal vier Prozent der
       Asylgesuche in diesem Jahr aus. Stamp zufolge kooperieren schon jetzt beide
       Länder bei Rückführungen. [5][Die Bundesregierung will sie zudem als
       sogenannte sichere Herkunftsstaaten einstufen.] Kritiker*innen bringen
       dagegen in beiden Fällen rechtsstaatliche sowie menschenrechtliche Bedenken
       vor.
       
       4 Oct 2023
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Steinmeiers-Aeusserung-zu-Migration/!5961122
 (DIR) [2] /Migrationsbeauftragter-der-Bundesregierung-Stamp/!5911993
 (DIR) [3] /Werben-um-Zentralasien/!5959486
 (DIR) [4] https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Statistik/Asylgeschaeftsstatistik/hkl-antrags-entscheidungs-bestandsstatistikl-kumuliert-2023.pdf?__blob=publicationFile&v=16
 (DIR) [5] /Einstufung-von-Georgien-und-Moldau/
       
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 (DIR) Dinah Riese
       
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