# taz.de -- Kindergrundsicherung-Entwurf verschoben: Doch mehr Bürokratie
       
       > Die Kindergrundsicherung sollte den Leistungsempfang für arme Familien
       > vereinfachen. Doch nun könnte sie doch kompliziert werden, wie sich
       > zeigt.
       
 (IMG) Bild: Futter für das Aktenmonster: Wäre die Kindergrundsicherung ein Kinderbuch, wäre das der Name
       
       Berlin taz | Es sollte das große [1][Sozialprojekt] der Grünen werden und
       Anfang 2025 kommen. Jetzt aber zeigt sich, dass die Erstellung eines
       Gesetzentwurfs zur [2][Kindergrundsicherung], der auch umsetzbar sein muss,
       auf große Widerstände von Behörden und Betroffenenvertreter:innen
       stößt. „Die Kindergrundsicherung bedeutet für Familien, die heute im Bezug
       von Bürgergeld sind, leider nicht weniger, sondern mehr Bürokratie“, sagt
       Moritz Duncker, Vorsitzender der Personalräte der Jobcenter, der taz.
       
       Der Gesetzentwurf sollte eigentlich am Mittwoch ins Kabinett, dies wurde
       jedoch verschoben. Juristische und technische Details seien noch zu klären,
       sagte Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) dem Newsportal T-Online.
       Es sei aber zu schaffen, dass der Entwurf noch im September ins Kabinett
       eingebracht werde, so Paus.
       
       Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf (CSU) geißelte den bisher
       vorliegenden Referentenentwurf als „Bürokratieungeheuer“. In einer nicht
       öffentlichen Stellungnahme an das Familienministerium warnte auch die
       Bundesagentur für Arbeit, „die durch die gesetzliche Ausgestaltung neu
       geschaffenen Schnittstellen und Zuständigkeiten dürfen nicht zu
       zusätzlichen Aufwänden bei den betroffenen Familien und Kindern führen“.
       
       Zur Bundesagentur gehören die [3][Familienkassen], die das Kindergeld
       auszahlen. Künftig sollen die Familienkassen in „Familienservicestellen“
       umbenannt werden. Diese Servicestellen sollen dann das bisherige Kindergeld
       und den Kinderzusatzbetrag, das heißt das bisherige Bürgergeld für Kinder
       beziehungsweise den Kinderzuschlag, auszahlen.
       
       ## Kompetenzen verlagern sich
       
       Damit gehen Kompetenzen der Jobcenter an die Familienservicestellen über.
       Aber eben nicht alle: Die Bundesagentur weist in ihrer Stellungnahme
       daraufhin, dass die Leistungen der Kindergrundsicherung „nicht in allen
       Lebenslagen sämtliche Bedarfe der Berechtigten“, also der Kinder,
       „abdecken“.
       
       Es bestehen zum Beispiel „Mehrbedarfe“ im Falle von besonderer Ernährung
       oder für die Anschaffung digitaler Endgeräte im Schulunterricht. Der
       Gesetzentwurf sieht vor, dass ungedeckte Mehrbedarfe der Kinder weiter
       durch das Bürgergeld, also die Jobcenter, erfüllt werden sollen. „Das
       bedeutet erheblichen Mehraufwand für die Jobcenter sowie zusätzliche
       Abstimmungsbedarfe zwischen Jobcenter und Familienservice“, heißt es in der
       Stellungnahme der Bundesagentur an das Familienministerium.
       
       Heikel wird die Zuständigkeitsfrage auch, weil den Kindern in Familien im
       Bürgergeld-Bezug ein Anteil an den Unterkunfts- und Heizkosten für die
       Wohnung rechnerisch zugeordnet wird. Dieser ist im Kinderzusatzbetrag von
       der Familienservicestelle enthalten. Oftmals zahlen Jobcenter aber die
       Mieten direkt an die Vermieter. Damit das auch weiterhin möglich ist,
       überweist das Jobcenter die Gesamtmiete dann nur aus dem Bürgergeld für die
       Eltern an die Vermieter. Die Eltern wiederum holen sich die Summe für den
       Mietanteil der Kinder aus der Kindergrundsicherung zurück. „Einfacher wäre
       es für alle Beteiligten, wenn das Jobcenter allein die vollständige
       Leistung gewähren würde“, schreibt der [4][Deutsche Landkreistag] in seiner
       Stellungnahme zum Referentenentwurf an das Ministerium.
       
       ## Warnung vor Parallelstrukturen
       
       Der Landkreistag lehnt den Entwurf ab und warnt vor „Doppel- und
       Parallelstrukturen“, wenn die Familienservicestellen der Bundesagentur für
       Arbeit die Kindergrundsicherung umsetzten.
       
       Ungeklärt ist auch die Frage, welche Stellen künftig für die Leistungen für
       Bildung und Teilhabe, das „Bildungspaket“ zuständig sind. Für die Gewährung
       von Zuschüssen zum Schulwessen, für Schulausflüge, Monatskarten und
       Nachhilfe sollen weiterhin die Länder zuständig sein, die dann wiederum die
       Ausführung der Leistungen für Bildung und Teilhabe „auf die Gemeinden“
       übertragen können, so der Entwurf. Nach Vereinfachung für die
       Leistungsempfänger:innen klingt das nicht.
       
       13 Sep 2023
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Streit-um-Kindergrundsicherung/!5927837/
 (DIR) [2] /Einigung-bei-Kindergrundsicherung/!5956191/
 (DIR) [3] https://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns/familienkasse-der-ba
 (DIR) [4] https://www.landkreistag.de/presseforum/pressemitteilungen/3337-kindergrundsicherung-landkreistag-kritisiert-enormen-verwaltungsaufbau
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Barbara Dribbusch
       
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