# taz.de -- Kabinett beschließt Gesetzentwurf: Kindergrundsicherung im Kommen
       
       > Die Kindergrundsicherung ist vom Bundeskabinett verabschiedet worden.
       > Landkreise warnen vor einem kommenden „Verwaltungsdesaster“.
       
 (IMG) Bild: Familienministerin Lisa Paus macht glückliche Miene zum mickrigen Spielchen: die Kindergrundsicherung hat das Kabinett passiert
       
       Berlin taz Sie kommt, sie kommt nicht, sie kommt … jetzt kommt sie,
       jedenfalls in einem ersten Schritt: Der Gesetzentwurf zur
       [1][Kindergrundsicherung] wurde am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen.
       Es werde künftig „bessere, schnellere und direktere Leistungen für
       Familien“ geben, versprach Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) nach
       der Sitzung des Kabinetts. Das Gesetz, das ab Januar 2025 gelten soll,
       kommt im November in den Bundestag.
       
       Die Ampel-Koalition will mit der Kindergrundsicherung bisherige Leistungen
       wie das Kindergeld, das Bürgergeld für Kinder, den Kinderzuschlag für
       geringverdienende Eltern und teilweise auch Leistungen aus dem Bildungs-
       und Teilhabepaket unter dem Oberbegriff der „Kindergrundsicherung“
       [2][zusammenfassen.] Neu einzurichtende „Familienservicestellen“ bei der
       Bundesagentur für Arbeit sollen die Kindergrundsicherung auszahlen.
       
       Die Kindergrundsicherung besteht dabei aus mehreren Unterleistungen. Das
       bisherige Kindergeld wird zum sogenannten „Garantiebetrag“ in der
       Kindergrundsicherung, den alle Familien wie bisher bekommen. Das Bürgergeld
       und der Kinderzuschlag werden in der Kindergrundsicherung hingegen künftig
       „Zusatzbetrag“ heißen und auch weiterhin einkommensabhängig bleiben.
       
       Die Kindergrundsicherung ergebe „auch materiell eine bessere Leistung“
       sagte Paus am Mittwoch. Sie kündigte eine Neuberechnung des
       Existenzminimums für Kinder an, die nach bisherigen Schätzungen mindestens
       20 bis 28 Euro mehr an monatlicher Leistung pro Kind für die
       Empfänger:innen des Kinderzusatzbetrags mit sich bringen könnte.
       
       ## Einkommen weniger strikt anrechnen
       
       Zudem schlagen die grundsätzlichen jährlichen Erhöhungen beim Bürgergeld,
       die alle Leistungsempfänger:innen betreffen, auch bei den
       Bezieher:innen des Zusatzbetrages zu Buche. Laut dem Gesetzentwurf
       sollen zudem Einkommen, auch Unterhaltszahlungen beim Bezug des
       Kinderzusatzbetrages weniger streng angerechnet werden als bisher beim
       Bürgergeld.
       
       Leistungen für die Kinder von Geflüchteten sollen durch das
       Gesetzesvorhaben allerdings gekürzt werden, denn sie werden entkoppelt von
       der Kindergrundsicherung. Damit fällt der sogenannte Sofortzuschlag von 20
       Euro im Monat, den Kinder im Bezug von Bürgergeld und von
       Asylbewerberleistungen bisher gleichermaßen bekommen, für Flüchtlingskinder
       künftig weg.
       
       Das Kinderhilfswerk und über 20 andere zivilgesellschaftliche
       Organisationen [3][kritisierten dies.] Die Kinderrechtskonvention verbiete
       eine „Diskriminierung von Kindern aufgrund von Herkunft und
       Aufenthaltsstatus“, erklärten die Organisationen, darunter die Diakonie,
       der AWO-Bundesverband und die Gewerkschaft GEW.
       
       ## „Verwaltungsdesaster“?
       
       Dadurch, dass auch Familien im Bürgergeldbezug künftig die Leistungen für
       ihre Kinder von einer „Familienservicestelle“ bekommen und nicht mehr vom
       Jobcenter, befreie man Eltern und Kinder von Stigmatisierung, sagte Paus.
       
       Der Deutsche Landkreistag warnte jedoch vor einem „Verwaltungsdesaster“.
       Der Gesetzentwurf führe zu Doppelstrukturen, erklärte
       Landkreistag-Präsident Reinhard Sager. Während die Familienservicestellen
       bei der Bundesagentur für Arbeit künftig den Zusatzbetrag auszahlen sollen,
       sind die Jobcenter weiterhin für Eltern im Bürgergeldbezug und auch für
       Mehrbedarfe der Kinder zuständig.
       
       Einige Leistungen aus dem Bildungspaket, wie etwa Schulessen und
       Vereinsgebühren, werden zudem mancherorts von den Jobcentern im Auftrag der
       Kommunen ausgezahlt.
       
       ## Zustimmung der Länder erforderlich
       
       Der Gesetzentwurf braucht die Zustimmung des Bundesrats und damit auch die
       Stimmen der unionsgeführten Länder. Die bayrische Sozialministerin Ulrike
       Scharf (CSU) bezeichnete den Entwurf bereits als „Bürokratieungeheuer“.
       
       Der Kinderzusatzbetrag der Kindergrundsicherung soll laut Paus insgesamt
       rund 5,6 Millionen Kinder und Jugendliche erreichen. Die Mehrkosten werden
       im Jahre 2025 auf 2,4 Milliarden Euro geschätzt, wovon rund 400 Millionen
       Euro für den Verwaltungsaufwand eingeplant sind. Die jährlichen Mehrkosten
       könnten bis 2028 auf fast sechs Milliarden Euro steigen, wenn die Zahl der
       Leistungsempfänger zunimmt.
       
       27 Sep 2023
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/gesetz-zur-einfuehrung-einer-kindergrundsicherung-und-zur-aenderung-weiterer-bestimmungen-bundeskindergrundsicherungsgesetz-bkg--230650
 (DIR) [2] /Kindergrundsicherung-der-Ampel-Koalition/!5952885
 (DIR) [3] https://www.dkhw.de/presse/pressemitteilungen/presse-details/alle-kinder-haben-dieselben-rechte-kindergrundsicherung-muss-auch-gefluechtete-einschliessen/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Barbara Dribbusch
       
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