# taz.de -- Porno regulieren: Nicht zu ignorieren
       
       > Eine von der Landesmedienanstalt NRW beauftragte Studie zeigt, dass
       > Minderjährige oft unfreiwillig auf pornografische Inhalte im Netz stoßen.
       
 (IMG) Bild: Sexting ist weit verbreitet unter Jugendlichen
       
       Dass [1][ungehinderter Pornozugang für Kinder und Jugendliche] schädlich
       sein kann, liegt auf der Hand. Jetzt belegt eine aktuelle Studie, die die
       Landesmedienanstalt NRW (LfM) in Auftrag gegeben hatte, dass die
       Konfrontation Minderjähriger mit pornografischen Inhalten häufig
       unfreiwillig passiert und einen großen Einfluss auf die eigene Sexualität
       und das eigene Sexting-Verhalten ausübt. Über ein Drittel der befragten 11-
       bis 17-Jährigen gab an, einen Porno gesehen zu haben, der Großteil von
       ihnen sei dabei nicht freiwillig auf die Inhalte gestoßen.
       
       Nur ein Drittel in der Evaluationsgruppe schätzte die Darstellungen als
       unrealistisch ein. Knapp ein Fünftel der Kinder und Jugendlichen hat
       demnach auch schon Erfahrungen mit Sexting gesammelt. Von denjenigen, die
       bereits mehrfach Sexting-Nachrichten versendet haben, tun das Mädchen im
       Alter von 11 bis 13 Jahren besonders häufig. Ein Drittel der Minderjährigen
       hat solche Inhalte ohne Zustimmung versendet, fast genauso viele haben
       entsprechende Nachrichten weitergeleitet.
       
       „Dabei kann es sogar rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, denn die
       Verbreitung von Kinder- und Jugendpornografie ist strafbar“, mahnt die
       Medienaufsichtsbehörde.
       
       „Wie sollen Kinder und Jugendliche ein Verständnis für die gesetzlichen
       Grenzen von ‚sexueller Kommunikation‘ im Netz, also Sexting, entwickeln
       können, wenn sie bereits mit 14 regelmäßig und ungewollt mit stärksten
       Formen der Pornografie konfrontiert werden?“, empört sich LfM-Chef Tobias
       Schmid. Die Studie mache „einmal mehr“ deutlich, dass das Durchsetzen der
       gesetzlichen Jugendmedienschutz-Standards vor allem zum Schutz von Kindern
       gar nicht hoch genug bewertet werden könne.
       
       ## Zahlreiche Prozesse
       
       Schon seit Längerem versucht die Behörde, [2][Pornoportale wie Pornhub oder
       Xhamster zu verpflichten,] Altersverifikationssysteme für den deutschen
       Markt einzurichten, damit der gesetzlich verankerte Jugendmedienschutz
       gewährleistet ist. Dazu hat sie bereits zahlreiche Prozesse geführt und
       auch gewonnen, so zuletzt beim grenzüberschreitenden medienrechtlichen
       Verfahren gegen die Portale YouPorn, Pornhub und MyDirtyHobby [3][mit Sitz
       in Zypern], die als Tochterfirmen zu der in Kanada ansässigen Ethical
       Capital Partners gehören. Das Verwaltungsgericht in Düsseldorf hatte
       zuletzt, Ende April, die Rechtsauffassung der LfM bestätigt und die Klagen
       der Ethical-Capital-Partners-Firmen abgewiesen.
       
       Theoretisch müssten die Anbieter die Forderungen nach Altersverifikation
       jetzt sofort umsetzen. Theoretisch. Da sie es nicht tun, muss die
       Landesmedienanstalt sich nun an den technischen Dienstleister wenden, der
       die Angebote ins Internet bringt. Doch der sitzt in den USA und wird
       wahrscheinlich die Forderungen ignorieren. Erst wenn das feststeht und die
       nötigen Verfahren abgeschlossen sind, kann sich die LfM an die
       Access-Provider hierzulande, beispielsweise Telekom oder Vodafone, wenden,
       damit die unverschlüsselten Sex-Seiten gesperrt werden. Ob die Provider in
       Deutschland dem Anliegen der Medienhüter dann nachkommen, bleibt ebenfalls
       fraglich, denn sie sehen die Freiheit der Zugänglichmachung von Inhalten
       als hohes Gut.
       
       Bei der LfM indessen wird immer wieder darauf hingewiesen, dass es nicht um
       ein Verbot der Inhalte, sondern um die Darreichung der Inhalte, also den
       nicht vorhandenen Jugendschutz, geht. Die Vorsitzende Richterin in
       Düsseldorf hatte allerdings bereits klargemacht, dass sie wegen vieler
       offener Fragen beim EU-Recht eine Berufung am Oberverwaltungsgericht
       zulassen werde. Und die Portale aus Zypern haben jetzt Berufung eingelegt.
       
       Dabei geht es weniger um die Frage der Inhalte, sondern darum, ob eine
       deutsche Behörde solch weitreichende Restriktionen in der digitalen Welt
       anordnen und umsetzen darf und ob der Kinder- und Jugendmedienschutz höher
       zu bewerten ist als der freie Zugang zu nicht strafbaren Inhalten.
       
       In Staaten wie Frankreich und England mehren sich inzwischen ebenfalls die
       Stimmen, die den ungehinderten Zugang zu Pornografie einschränken wollen.
       
       Ob und wie das jemals umgesetzt werden kann, muss wohl auf EU-Ebene geklärt
       werden.
       
       3 Sep 2023
       
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