# taz.de -- AfD als Verdachtsfall: Neuer Eilantrag wegen Haldenwang
       
       > Noch wird geprüft, ob die AfD Extremismus-Verdachtsfall ist. Wegen des
       > Verfassungsschutzpräsidenten hat die Partei nun einen neuen Antrag
       > gestellt.
       
 (IMG) Bild: Solange das Verfahren läuft, dürfen sie vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall bezeichnet werden
       
       Freiburg taz | Die [1][AfD] hat am 11. Juli 2023 einen neuen Eilantrag
       gestellt, mit dem sie wieder erreichen will, dass der Verfassungsschutz die
       AfD nicht als Verdachtsfall bezeichnen darf. Nach taz-Informationen beruft
       sich die AfD darauf, dass BfV-Präsident Thomas Haldenwang inzwischen offen
       eingeräumt habe, dass er seine Aufgabe darin sieht, die Umfragewerte der
       AfD zu senken. Dies zeige, dass er politisch agiere und das Amt seine
       Kompetenzen überschreite.
       
       Tatsächlich hat Haldenwang am 20. Juni 2023 nach der Vorstellung des
       aktuellen Verfassungsschutzberichts im heute-Journal gesagt, „Nicht allein
       der verfassungsschutz ist zuständig dafür, die Umfragewerte der AfD zu
       senken, aber wir können die Bevölkerung wachrütteln, wir können Politiker
       wachrütteln.“
       
       Der Hintergrund des neuen Eilantrags ist komplex: Im Januar 2021 wurde
       bekannt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz beabsichtigte, die AfD
       als „Verdachtsfall“ einer extremistischen Bestrebung einzustufen. Dagegen
       klagte die AfD auf Unterlassung. Zugleich stellte die AfD schon damals
       einen ersten Eilantrag, dass sie bis zur Entscheidung in der Hauptsache
       nicht als „Verdachtsfall“ bezeichnet werden darf. Dieser Eilantrag hatte
       teilweise Erfolg. Am 5. März 2021 entschied das Verwaltungsgericht (VG)
       Köln in einem so genannten Hängebeschluss, dass die AfD bis zur
       Entscheidung über den Eilantrag nicht als Verdachtsfall bezeichnet werden
       darf.
       
       Allerdings entschied das VG Köln dann am 8. März 2022, dass die Einstufung
       der AfD als Verdachtsfall rechtmäßig ist. Zwei Tage später lehnte das VG
       auch den parallelen Eilantrag der AfD ab. Seitdem kann die AfD vom
       Bundesamt für Verfassungsschutz öffentlich als Verdachtsfall bezeichnet
       werden.
       
       ## Urteil noch nicht rechtskräftig
       
       Das Kölner Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die AfD hat
       dagegen Berufung eingelegt. Zuständig ist das Oberverwaltungsgericht (OVG)
       Münster. Auf den Ausgang dieses Verfahrens warten AfD, Verfassungsschutz
       und die anderen Parteien mit großer Spannung.
       
       Allerdings lässt dieses Berufungsurteil noch lange auf sich warten. Das OVG
       will noch keinen Termin für ein Urteil nennen. Die Berufungsbegründung der
       AfD war erst Ende 2022 eingegangen, nachdem die entsprechende Frist auf
       Antrag der Partei verlängert wurde. Erst im Juli 2023 war die Erwiderung
       des Bundesamts fertig. Nun hat die AfD wieder Zeit bis September, um zu
       antworten. Anschließend will der zuständige OVG-Senat mit der „vertieften
       Bearbeitung“ beginnen, teilte Gerichtssprecherin Gudrun Dahme auf Nachfrage
       der taz mit. „Die Gerichtsakten umfassen derzeit cirka 10.000 Seiten“, so
       Dahme, „Hinzu kommen mehrere hundert Beiakten, die im
       Oberverwaltungsgericht einen ganzen Raum füllen.“
       
       Solange das Verfahren läuft, darf der Verfassungsschutz die AfD weiter als
       „Verdachtsfall“ bezeichnen. Die Berufung hat keine aufschiebende Wirkung.
       Die AfD hatte auch die Ablehnung des ursprünglichen Eilantrags durch das VG
       Köln nicht angegriffen, sondern rechtskräftig werden lassen.
       
       ## Endgültige Entscheidung wohl erst nächstes Jahr
       
       Nun, nach Haldenwangs neuen Äußerungen versucht es die AfD also erneut. Das
       OVG will sich mit diesem neuen Eilantrag direkt befassen und vielleicht
       noch im August eine Entscheidung treffen.
       
       Das Gericht hat im wesentlichen drei Möglichkeiten: Es kann Haldenwangs
       Äußerung für zulässig halten, dann ist der AfD-Eil-Antrag abgelehnt. Oder
       es hält Haldenwangs Äußerung zwar für unzulässig, aber für irrelevant für
       die Einstufung der AfD als Verdachtsfall, auch dann wäre der AfD-Antrag
       abgelehnt. Erfolg hätte der AfD-Antrag nur, wenn die Richter den Schluss
       der AfD mitvollziehen, dass der Verfassungsschutz als parteipolitisches
       Instrument enttarnt wurde. Das ist eher unwahrscheinlich.
       
       Umso wichtiger ist die Entscheidung des OVGs in der Hauptsache, mit der
       aber wohl erst 2024 zu rechnen ist. Da die AfD eine Unterlassung der
       Einstufung beantragt hat, kommt es bei der Entscheidung über das Wesen der
       AfD auf den Zeitpunkt des Urteils an. Oder anders gesagt: [2][Jede weitere
       Radikalisierung] schadet der Partei im Berufungsverfahren und macht die
       Einstufung als Verdachtsfall nachvollziehbarer.
       
       10 Aug 2023
       
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