# taz.de -- Abschiebung in NRW: Behörden brechen Kirchenasyl
       
       > Mit Gewalt hat die Polizei versucht, ein kurdisches Paar aus einer Kirche
       > nach Polen abzuschieben. Am Freitag gibt es eine Mahnwache.
       
 (IMG) Bild: Vor der Ausländerbehörde in Viersen- Dülken
       
       Köln taz | „So etwas habe ich noch nicht erlebt“, sagt Elke Langer. Sie ist
       Pfarrerin in der evangelischen Gemeinde Nettetal-Lobberich in
       Nordrhein-Westfalen. Am Morgen des 10. Juli klingelt ihr Telefon: Das
       Ordnungsamt der Stadt Viersen steht mit einem Durchsuchungsbeschluss vor
       dem Pfarrhaus und versucht, die Tür aufzubrechen. Sein Ziel ist das
       kurdische Ehepaar, das im Pfarrhaus seit Ende Mai [1][im Kirchenasyl] lebt.
       Es soll nach Polen [2][abgeschoben werden.]
       
       „Die Behörden sind sehr grob vorgegangen“, erzählt Langer ein paar Tage
       später. Die Frau des Paars habe Blutergüsse erlitten, sie selbst habe einen
       Notarzt gerufen, der nicht durchgelassen worden sei. Die Stadt Viersen will
       zu den Einzelheiten der Räumung keine Stellung nehmen. Beim Versuch, das
       Paar in ein Flugzeug zu setzen, brach die Frau schließlich zusammen. Die
       Abschiebung scheiterte. Zurzeit sitzen die beiden in Darmstadt in
       Abschiebehaft.
       
       „Das ist ein Präzedenzfall“, sagt Tom Brandt vom Ökumenischen Netzwerk
       Kirchenasyl. Seit 2014 ist kein Kirchenasyl mehr durch die Behörden geräumt
       worden. Zwar komme es immer wieder vor, dass ein Asylantrag aus dem
       Kirchenasyl heraus abgelehnt werde, sagt Brandt, in der Mehrheit der Fälle
       könnten sich die Antragsteller:innen aber trotzdem weiter in
       Deutschland aufhalten, weil sie aus Ländern wie Syrien, Afghanistan oder
       dem Irak kommen. Dorthin wird in der Regel aktuell nicht abgeschoben.
       
       „Das Kirchenasyl ist kein rechtsfreier Raum“, sagt auch Elke Langer. Falls
       jemand aus dem Kirchenasyl abgeschoben werden müsse, würden sich
       normalerweise Kirchengemeinde und Behörden zusammensetzen, um das weitere
       Vorgehen abzusprechen.
       
       ## Amtsleiter in der Kritik
       
       Die Stadt Viersen weist die Vorwürfe von sich. Die Vereinbarungen mit den
       Kirchen seien beachtet worden. Die Abschiebung sei „nach den gesetzlichen
       Vorgaben“ erfolgt, eine „Ausreisepflicht“ habe vorgelegen. Die
       Ausländerbehörde habe auf Weisung des Bundesamts für Migration und
       Flüchtlinge (Bamf) gehandelt.
       
       Allerdings schreibt das Bamf nur vor, dass eine Abschiebung durchgeführt
       werden muss, wann und mit welchen Mitteln liegt jedoch im Ermessen der
       Behörden vor Ort. „Die Verwaltung muss sich dazu erklären“, fordern die
       Viersener Grünen. Sie sehen besonders die Rolle des Amtsleiters der
       Ausländerbehörde kritisch.
       
       Für Tom Brandt vom Netzwerk Kirchenasyl ist klar, dass die Räumung des
       Kirchenasyls nicht legitim war. Das betroffene Ehepaar sind Kurd:innen
       aus dem Nordirak, „Sie sind nicht nur wegen der allgemeinen Lage dort
       bedroht, ihre Familien billigen auch die Ehe nicht“, erzählt Tom Brandt.
       Der Mann sei von Zwangsverheiratung bedroht gewesen.
       
       Über die Grenze zwischen Belarus und Polen sollen die beiden schließlich in
       die EU gekommen sein. Laut dem Dublin-Verfahren müssten sie dort auch den
       Asylantrag stellen. Ein erster Asylantrag wurde deshalb abgelehnt, das Paar
       im Dezember 2022 nach Polen abgeschoben. Es kehrte kurz darauf nach
       Deutschland zurück – aus Angst.
       
       ## Abschiebung droht weiter
       
       In Polen seien die beiden schon beim Grenzübertritt beschimpft und
       inhaftiert worden, berichtet Brand: „Sie sind traumatisiert.“ Pfarrerin
       Langer ergänzt, dass bei der Frau eine Suizidgefahr attestiert worden sei.
       Das Kirchenasyl in Nettetal sollte das Paar dann vor einer erneuten
       Abschiebung nach Polen beschützen.
       
       Die Bedingungen für das Kirchenasyl seien nicht gegeben, erklärt ein
       Sprecher des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg gegenüber
       der taz. Es liege kein gültiger Folgeantrag auf Asyl vor und damit auch
       keine Grundlage für das Kirchenasyl. Zudem müssten die Vorwürfe gegenüber
       den polnischen Behörden in einem Härtefalldossier dargelegt werden. Dies
       sei nicht erfolgt.
       
       „Laut seinem Verständnis hat das Paar bei der Wiedereinreise einen
       Folgeantrag auf Asyl gestellt“, erwidert Tom Brandt. Ein Härtefalldossier
       werde erst dann erstellt, wenn das Bamf eine entsprechende Frist gesetzt
       habe. Das Netzwerk Kirchenasyl will nun mit einem Eilverfahren die
       drohende Abschiebung verhindern.
       
       Im Moment befinden sich die Eheleute in Abschiebehaft in Darmstadt, der
       Abschiebetermin ist für Dienstag angesetzt. „Es geht ihnen so weit gut“,
       sagt Pfarrerin Elke Langner, die sie am Wochenende besucht hat. Allerdings
       müsse die Frau des Paars Beruhigungsmittel nehmen, um sie vor einem
       erneuten Zusammenbruch zu schützen.
       
       Für Freitagnachmittag ruft das Netzwerk Kirchenasyl zu einer Kundgebung vor
       dem Viersener Rathaus auf. „Es geht nicht nur um diese Abschiebung“, sagt
       Tom Brandt, „sondern um das ganze Dublin-System.“
       
       20 Jul 2023
       
       ## LINKS
       
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