# taz.de -- Klage gegen Ausreiseverbot: Staatsgefahr Antifaschismus
       
       > Der VVN-BdA-Vorsitzender klagt gegen ein Ausreiseverbot. Er wurde daran
       > gehindert, gegen einen Nazi-Aufmarsch in Sofia zu protestieren.
       
 (IMG) Bild: Fahne der VVN-BdA
       
       Berlin taz | Im bulgarischen Sofia marschieren jährlich Neonazis aus ganz
       Europa auf, um Hristo Lukov, Faschist und Kriegsminister im Zweiten
       Weltkrieg, zu gedenken. [1][Die Bundespolizei zog im Februar dieses Jahres
       einen Mann am Berliner Flughafen raus, um ihn an der Ausreise nach
       Bulgarien zu hindern.] Mit der Begründung, er würde dem „Ansehen der
       Bundesrepublik im Ausland“ schaden. Sicher ein Rechtsextremer, denkt man.
       Doch der Mann, dem der Personalausweis entzogen und dem ein sechstägiges
       Ausreiseverbot auferlegt wurde, ist Florian Gutsche, Vorsitzender der
       VVN-BdA, der Vereinigung der Verfolgten des Nazi-Regimes – Bund der
       Antifaschistinnen und Antifaschisten.
       
       Dagegen hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V. (GFF) gemeinsam mit
       der VVN-BdA am Mittwoch Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin erhoben.
       Ihrer Ansicht nach war das Ausreiseverbot rechtswidrig. Gutsche sagt: „Das
       ist mir schleierhaft, das ist mir das erste Mal passiert.“ Es gab zwar in
       der Vergangenheit Ermittlungsverfahren gegen ihn, jedoch endeten diese mit
       Freisprüchen oder Einstellungen.
       
       Es geht allerdings um mehr als die möglicherweise verletzten Rechte einer
       Einzelperson. Mit der Klage erhofft man sich eine „Grundsatzentscheidung,
       damit sich Ausreiseverbote nicht auf vage Verdachtsmomente stützen können“,
       so David Werdermann, Rechtsanwalt und Projektkoordinator bei der GFF.
       
       Das Problem sei die Rechtsgrundlage: Das Passgesetz ist sehr unbestimmt,
       die Behörden können schon bei Anhaltspunkten ein Ausreiseverbot erlassen.
       Die Anhaltspunkte im Fall Gutsche waren Flyer, Fahnen und schwarze Kleidung
       im Gepäck. Ein Unbewaffneter, der gegen einen Neonazi-Aufmarsch
       demonstrieren wollte. Für die Bundespolizei offensichtlich ausreichend, um
       von einer möglichen Schädigung des „Ansehens der Bundesrepublik“
       auszugehen.
       
       ## Vager Rechtsbegriff
       
       Dieser Begriff ist Werdermann für einen Eingriff in das Versammlungsrecht
       zu vage, er geht sogar noch weiter. „Das Passgesetz ist dafür nicht
       geeignet.“ Damit machen es sich die Behörden einfach und es mag auch ein
       Grund sein, warum in den vergangenen Jahren immer mehr deutschen
       Staatsangehörigen die Ausreise verweigert wurde.
       
       131 Menschen waren es insgesamt seit 2018, zeigt eine kleine Anfrage von
       Abgeordneten der Linken aus dem Jahr 2022 – Tendenz steigend. 2018 waren es
       noch drei Personen, vergangenes Jahr wurden bereits 66 Menschen an der
       Ausreise gehindert.
       
       Bis ein Urteil erfolgt, wird etwa ein Jahr vergehen. Gutsche hofft, dass es
       wegweisend wird: „Das sind verbriefte Grundrechte, die sollten wir uns
       nicht wegnehmen lassen.“
       
       5 Jul 2023
       
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