# taz.de -- Diebstahl aus Dresdner Grünem Gewölbe: Sechs Jahre Haft
       
       > Urteil im Prozess um den Juwelendiebstahl aus dem Grünen Gewölbe in
       > Dresden 2019: Fünf Angeklagte erhalten mehrjährige Haft- und
       > Jugendstrafen.
       
 (IMG) Bild: Der Angeklagte im Prozess im Januar 2023 im Gerichtssaal des Oberlandesgerichts Dresden
       
       Dresden afp | Im Prozess um den [1][Juwelendiebstahl aus dem Grünen
       Gewölbe] in Dresden sind fünf der sechs Angeklagten zu mehrjährigen Haft-
       oder Jugendstrafen verurteilt worden. Das Landgericht Dresden verhängte
       gegen sie am Dienstag Freiheitsstrafen von bis zu sechs Jahren und drei
       Monaten. Der sechste Angeklagte wurde freigesprochen, weil er ein Alibi für
       die Tatnacht hatte.
       
       Seit Januar 2022 hatte das Landgericht wegen des Diebstahls von 21
       historisch wertvollen Schmuckstücken mit einem geschätzten
       Versicherungswert von mindestens 116 Millionen Euro verhandelt. Mitte
       Dezember beschlagnahmte die Polizei in Berlin einen erheblichen Teil der
       Beute. Teilweise sind die Schmuckstücke beschädigt, einige der im
       [2][November 2019 gestohlenen Teile fehlen immer noch.]
       
       Die Rückgabe des Schmucks gehörte zu einem vor Gericht ausgehandelten Deal,
       dem vier Angeklagte zustimmten. Sie gestanden eine Tatbeteiligung. Im
       Gegenzug zur Rückgabe des Schmucks und glaubhaften Geständnissen wurden
       ihnen mildere Strafen in Aussicht gestellt.
       
       Die ausgesprochenen Haftstrafen lauteten nun auf sechs Jahre und drei
       Monate, sechs Jahre und zwei Monate sowie fünf Jahre und zehn Monate. Die
       Jugendstrafen waren es fünf Jahre sowie vier Jahre und vier Monate. Die
       Urteile ergingen unter anderem wegen Diebstahls mit Waffen, besonders
       schwerer Brandstiftung und schwerer Körperverletzung.
       
       Die Staatsanwaltschaft hatte für zwei Angeklagte sechs Jahre und acht
       Monate Freiheitsstrafe und für einen weiteren fünf Jahre und zehn Monate
       Haft gefordert. Für zwei weitere Angeklagte wurden jeweils Jugendstrafen
       von sechs Jahren beziehungsweise viereinhalb Jahren beantragt. Aus Sicht
       der Ankläger gingen die Täter „mit [3][erheblicher krimineller Energie] und
       Rücksichtslosigkeit vor“.
       
       16 May 2023
       
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