# taz.de -- Journalist Wallraff über seine Arbeit: „Immer häufiger Medienanwälte“
       
       > Investigativjournalist Günter Wallraff kritisiert zunehmende
       > Behinderungsversuche seiner Arbeit. RTL hat er sich bewusst für seine
       > Sendungen ausgesucht.
       
 (IMG) Bild: Eine seiner berühmtesten Recherchen: 1977 arbeitete Wallraff undercover bei der „Bild“-Zeitung
       
       taz: Herr Wallraff, bei der letzten [1][„Team Wallraff“-Sendung] über
       Missstände in Krankenhäusern erhielten Sie im Vorfeld rund 140
       Anwaltsschreiben … 
       
       Günter Wallraff: Es ist der Normalfall, dass Anwälte schon im Vorfeld einer
       investigativen Berichterstattung in Stellung gebracht werden, um sie zu
       verhindern. Aber über 140 Anwaltsschreiben für eine einzige Sendung, das
       haben wir bisher noch nicht erlebt. Als Faustregel gilt: Die
       Allerschlimmsten betreiben den größten juristischen Aufwand, um
       einzuschüchtern und damit Missstände zu vertuschen.
       
       Wie gehen Sie mit den Angriffen um? 
       
       Bei RTL habe ich einen redaktionellen Freiraum und kann auch Missstände bei
       großen potenziellen Werbekunden thematisieren. Wie zum Beispiel bei Amazon,
       in der Paketbranche oder bei Burger King, wo Hygiene- und
       Arbeitsschutzbestimmungen systematisch missachtet werden. Damals haben wir
       erreicht, dass sich der Deutschlandverantwortliche öffentlich entschuldigte
       und letztlich die von Burger King zu Unrecht Entlassenen wieder eingestellt
       wurden. Der Sender hat engagierte und kämpferische Jurist:innen.
       
       Wie schätzen Sie die [2][Rolle der Medienanwälte] ein? 
       
       Immer häufiger werden Medienanwälte vorgeschaltet, um kritische
       Berichterstattung gezielt zu verhindern. So versucht ein bekannter
       Promi-Anwalt, Zeugen einzuschüchtern, indem er ihnen immense
       Schadenersatzansprüche androht und sie warnt, aus diesen Anwaltsschreiben
       zu zitieren, da dies weitere finanzielle Ansprüche gegen sie auslösen
       würde. Eine größtmögliche Drohkulisse – juristisch allerdings haltlos.
       
       Früher hätte man Günter Wallraff und RTL nicht unbedingt in einen
       Zusammenhang gebracht. 
       
       Ich bin auf RTL zugegangen, auch weil ich hier jüngere Zuschauer erreiche,
       von denen viele in prekären Arbeitsverhältnissen leben, die seit jeher mein
       Thema sind. Bei den Öffentlich-Rechtlichen musste ich zuvor erleben, dass
       einzelne meiner Rollenreportagen nicht durch die zuständigen Redakteure,
       sondern durch Intervention leitender Bürokraten oder juristische
       Bedenkenträger verhindert wurden. In dieser Hinsicht bin ich ein gebranntes
       Kind, was die Öffentlich-Rechtlichen angeht …
       
       Wieso? 
       
       Mein Film über die Bild-Zeitung für die ARD verschwand über 30 Jahre im
       „Giftschrank“, bis er dann 2010 in einer gekürzten Fassung im Dritten
       gezeigt wurde. Auch die Kinodokumentation „Ganz unten“ ist in den 80er
       Jahren weltweit gelaufen und hat internationale Preise bekommen.
       Hierzulande verhinderten die CDU-regierten Länder auf Betreiben der CSU die
       Ausstrahlung, obwohl der Film bereits für den 1. Mai in den
       Programmzeitschriften angekündigt war. Das holländische Fernsehen sendete
       die Dokumentation dann mit deutschen Untertiteln, so bekamen ihn wenigstens
       die deutschen Grenzbewohner zu sehen.
       
       Rechtliche Auseinandersetzungen haben Sie in Ihrer Laufbahn schon immer
       erlebt … 
       
       Meine Arbeit wurde immer wieder von Prozessen begleitet, jahrelang vor
       allem durch Springer. Sie versuchten, meine Arbeit zu kriminalisieren, und
       konstruierten dafür den sogenannten „Tatbestand des Einschleichens“. Der
       Bundesgerichtshof hat schließlich entschieden: Wenn es um gravierende
       Missstände geht, hat die Öffentlichkeit ein Recht, darüber informiert zu
       werden, auch wenn die Erkenntnisse unter anderer Identität zustande kommen.
       Durch die sog. „Lex Wallraff“ sind deshalb bis heute Undercover-Einsätze
       vom BGH und Bundesverfassungsgericht abgesichert.
       
       Wo liegt der Unterschied [3][der Methoden, die Sie angewendet haben], im
       Vergleich zu den Methoden der Bild-Zeitung und anderer? 
       
       Ich wurde bis ins Privatleben hinein bespitzelt und abgehört und als so
       bezeichneter „Untergrund-Kommunist“ zum Feindbild stilisiert. Kai Diekmann
       beschreibt das in seiner Festschrift kritisch, was die Verantwortlichen wie
       der ehemalige Bild-Chef Günter Prinz und andere da verbrochen haben: Bild,
       lange Jahre nicht nur eine professionelle Fälscherwerkstatt, sondern auch
       das Zentralorgan des Rufmordes.
       
       Welche Grenzen ziehen Sie bei Ihrer Arbeit? 
       
       Bei mir liegt die Grenze eindeutig dort, wo der Privatbereich, erst recht
       die Intimsphäre beginnt: Die ist absolut tabu – selbst bei meinen größten
       Widersachern habe ich mich immer daran gehalten.
       
       29 Jun 2023
       
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