# taz.de -- Einigung auf Data Act der EU: Mehr Nutzerrechte fürs Digitale
       
       > Verbraucher:innen sollen Zugriff auf Daten erhalten, die bei der Nutzung
       > vernetzter Geräte entstehen. Doch von verschiedenen Seiten gibt es
       > Kritik.
       
 (IMG) Bild: Mann mit Fitnessuhr
       
       Berlin taz | Die EU-Mitgliedsstaaten und das EU-Parlament haben sich auf
       ein weiteres Gesetz zur Regulierung der digitalen Sphäre geeinigt: den Data
       Act. Er soll unter anderem regeln, welche Rechte Verbraucher:innen und
       Unternehmen in Bezug auf Daten, die bei der Nutzung von digitalen Geräten
       anfallen, haben. Das neue Gesetz werde „eine florierende Datenwirtschaft
       entstehen lassen, (…) aber zu unseren europäischen Bedingungen“, sagte
       EU-Binnemarktkommissar Thierry Breton nach der Einigung.
       
       [1][Vernetzte Alltagsgeräte] vom Auto bis zum Staubsaugerroboter sind
       zunehmend im Einsatz. Bislang gibt es für viele Fälle keine Regelung dazu,
       wer die Hoheit über die bei der Nutzung entstehenden Daten hat, wer auf sie
       zugreifen, sie eventuell sogar verkaufen darf. Hersteller lassen sich auf
       vertraglicher Basis gerne möglichst weitgehende Rechte einräumen, aber eine
       einheitliche und umfassende Rechtsgrundlage fehlt bislang. Das ist einer
       der Punkte, an dem der Data Act ansetzen soll.
       
       Der Volltext der Einigung wird voraussichtlich erst in den kommenden Wochen
       veröffentlicht, lediglich einige [2][Eckpunkte] gaben die EU-Gremien
       [3][bekannt]: So sollen Nutzer:innen das Recht bekommen, auf Daten, die
       sie mittels digitaler Geräte erzeugen, zuzugreifen. Bislang werden die
       Rohdaten etwa von Fitnessuhren oder -apps oft von den Herstellern unter
       Verschluss gehalten und nur die Ergebnisse der Datenauswertung übermittelt.
       Darüber hinaus soll der Wechsel von Dienstleistern zur Datenverarbeitung
       wie etwa Cloud-Anbietern künftig erleichtert werden.
       
       „Die heutige Einigung ermöglicht es nun jeder Person, die ein vernetztes
       Gerät – wie ein E-Bike – besitzt, künftig die darüber erzeugten Daten
       selbst abzurufen und, mit gewissen Einschränkungen, auch an Dritte zur
       weiteren Nutzung zu geben“, sagt der Grünen-Bundestagsabgeordnete und
       Obmann im Digitalausschuss Tobias Bacherle.
       
       ## Verbraucherschützer enttäuscht
       
       Besorgt zeigte er sich allerdings angesichts dessen, dass öffentliche
       Stellen in Notfallsituationen – etwa bei Naturkatastrophen – Zugriff auf
       bei Unternehmen liegende Daten von Nutzer:innen erhalten können.
       Immerhin habe man sich hier im Verlauf der Verhandlungen auf
       pseudonymisierte Daten geeinigt. Bei pseudonymisierten Daten wird aus einem
       Datensatz in der Regel der Name entfernt, die Daten lassen sich aber über
       andere Merkmale einer Person zuordnen.
       
       Als „enttäuschend für Verbraucher:innen“ bezeichnet dagegen der
       Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die Einigung. „Ein klarer Nutzen
       ist für sie nicht erkennbar. Stattdessen könnte der Datenschutz geschwächt
       und Verbraucher:innen überfordert werden“, sagt Verbandsvorständin
       Ramona Pop. Unklar bleibe außerdem, wie Verbraucher:innen geschützt
       werden, die sich freiwillig für eine Weitergabe ihrer Daten entscheiden.
       Auch hier sei ein Schutz notwendig, weil die Folgen nur schwer zu
       überblicken seien.
       
       Der Digitalverband Bitkom und andere Wirtschaftsverbände zeigten sich
       dagegen besorgt über die Zukunft von Geschäftsgeheimnissen. „Es muss
       insbesondere vermieden werden, dass durch die Pflicht zum Teilen von Daten
       Geschäftsgeheimnisse in die Hände von Wettbewerbern oder uns weniger
       freundlich gesonnenen Ländern geraten“, so Bitkom-Präsident Ralf
       Wintergerst.
       
       Diese Befürchtung hatte auch im Laufe der Verhandlungen eine große Rolle
       gespielt. Bereits der Entwurf des Rates vom März enthält deshalb eine
       Klausel, die es Unternehmen erlaubt, bei Umständen, die „ernsthafte
       Schäden“ für das Unternehmen zur Folge hätten, die Herausgabe von Daten an
       Nutzer:innen zu verweigern.
       
       Das Gesetz soll 2025 in Kraft treten. Es muss im nächsten Schritt noch
       formal von EU-Parlament und -Rat bestätigt werden.
       
       28 Jun 2023
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Im-Konflikt-mit-dem-Elefantenkuehlschrank/!5886374
 (DIR) [2] https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2023/06/27/data-act-council-and-parliament-strike-a-deal-on-fair-access-to-and-use-of-data/
 (DIR) [3] https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_23_3491
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Svenja Bergt
       
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