# taz.de -- Prozess wegen Massenmords im KZ: Urteil in Sicht
       
       > Einer der letzten NS-Prozesse gegen früheres KZ-Personal läuft in
       > Brandenburg. Posthum wurde die Aussage des Häftlings Leon Schwarzbaum
       > verlesen. ​
       
 (IMG) Bild: Die historische Lagermauer des KZ Sachsenhausen, beschädigt durch einen Sturm im Februar
       
       Brandenburg/Havel epd | Im NS-Prozess gegen [1][einen früheren mutmaßlichen
       Wachmann des KZ Sachsenhausen] ist der vor wenigen Tagen gestorbene
       ehemalige Häftling [2][Leon Schwarzbaum] posthum zu Wort gekommen. „Ich
       möchte Sie auffordern, die historische Wahrheit zu sagen“, richtete sich
       Schwarzbaum in seiner schriftlichen Aussage an den 101-jährigen
       Angeklagten.
       
       Die Zeugenaussage wurde am 28. Verhandlungstag am Freitag von Rechtsanwalt
       Thomas Walther am Verhandlungsort in Brandenburg an der Havel verlesen. Das
       Gericht kündigte zugleich an, dass die Beweisaufnahme in der kommenden
       Woche abgeschlossen werden und ein Urteil möglicherweise am 29. April
       verkündet werden könnte. (Az.: 11 Ks 4/21)
       
       Der Vorsitzende Richter Udo Lechtermann betonte zudem, dass zusätzlich zu
       den bisherigen Anklagepunkten auch eine Verurteilung wegen Beihilfe zum
       versuchten Mord in den zehn Fällen in Betracht kommen könnte, die die
       KZ-Überlebenden unter den Nebenklägern betreffen. Außerdem sei eine
       Verurteilung wegen Beihilfe zum vollendeten Mord an den sechs Häftlingen
       denkbar, deren Angehörige als Nebenkläger an dem Prozess beteiligt sind,
       sagte Lechtermann.
       
       Die Staatsanwaltschaft wirft Josef S. Beihilfe zum grausamen und
       heimtückischen Mord in mindestens 3.518 Fällen vor. Den Ermittlungen
       zufolge war er in der Zeit zwischen dem 23. Oktober 1941 und dem 18.
       Februar 1945 SS-Wachmann in Sachsenhausen. Er selbst bestreitet das bisher.
       
       Leon Schwarzbaum, der die Konzentrationslager Auschwitz, Buchenwald und
       Sachsenhausen sowie zwei Todesmärsche überlebte und selbst 101 Jahre alt
       wurde, schilderte in seiner schriftlichen Aussage Grausamkeiten und
       Brutalitäten der SS in den Konzentrationslagern. Der erste Mord vor seinen
       Augen dort habe sich „unauslöschlich“ bei ihm eingeprägt, betonte er. Ein
       junges Mädchen, das versucht habe wegzulaufen, sei von einem SS-Mann aus
       nächster Näher erschossen worden.
       
       ## Jahrelange Todesangst
       
       Er sei in den Lagern jahrelanger Todesangst ausgesetzt gewesen, betonte er
       in der schriftlichen Aussage. Schließlich sei er in einem vielfach
       überfüllten Lager bei Berlin angekommen, „in dem das Leben eines
       ausgehungerten Juden absolut nichts mehr zählte“. In Sachsenhausen seien
       sich alle sicher gewesen, dass sie irgendwann erschossen würden, die Welt
       sei für die Häftlinge „vom unausweichlichen Tod“ bestimmt gewesen.
       
       Er appelliere an den Angeklagten Josef S., Leugnung und Verdrängung
       aufzugeben und darüber zu sprechen, was er erlebt habe, hieß es in
       Schwarzbaums Aussage. Die „Missachtung jeglicher Menschenrechte, Gewalt und
       Hass“ dürften nicht siegen. Auch der Angeklagte habe vermutlich viele
       Erinnerungen, damit werde er bis zum Schluss alleine sein.
       
       Am Freitag äußerten sich auch erneut zwei historische Sachverständige zu
       Fragen der Verbrechen und des Lageralltags in den NS-Konzentrationslagern.
       Weil die SS vor der Lagerräumung 1945 „zielgerichtet und weitreichend“
       Unterlagen vernichtet habe, seien jedoch viele Dokumente nicht mehr
       erhalten, sagte die stellvertretende Leiterin der Gedenkstätte
       Sachsenhausen, Astrid Ley. Der Angeklagte Josef S. stammt aus einer
       baltendeutschen Familie aus Litauen und hat nach Ende seiner
       Kriegsgefangenschaft in der DDR gelebt.
       
       18 Mar 2022
       
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