# taz.de -- Islamisches Zentrum Hamburg vor Gericht: Geheimdienst leicht verdruckst
       
       > Das Islamische Zentrum Hamburg klagt gegen den Verfassungsschutz. Es will
       > sich nicht als islamistisch und verfassungsfeindlich bezeichnen lassen.
       
 (IMG) Bild: Manche*r sähe die Imam-Ali-Moschee mit dem Islamischen Zentrum IZH gerne geschlossen
       
       Hamburg taz | Ist das Islamische Zentrum Hamburg (IZH) extremistisch? Wird
       es vom [1][iranischen Mullah-Regime gesteuert]? Diese Fragen wurden am
       Freitag vor dem Verwaltungsgericht Hamburg verhandelt – erstmals mündlich:
       Das Verfahren läuft bereits seit dem Jahr 2020, wurde bisher aber nur
       schriftlich geführt. Geklagt hat das IZH gegen den Hamburger
       Verfassungsschutz (VS), genauer geht es um Aussagen in dessen
       Jahresberichten von 2018 und 2019 sowie [2][die Einordnung des Zentrums
       insgesamt als islamistisch].
       
       Vor dem Gerichtsgebäude hatten sich mehrere Dutzend Gegner*innen des
       iranischen Regimes versammelt, die auf Transparenten die Schließung der
       Moschee forderten. Ihre Gesänge und Rufe – etwa: „Weg, weg, weg! Die
       Mullahs müssen weg!“ – waren im Sitzungssaal gut zu hören. Der Leiter des
       IZH, Mohammad Hadi Mofatteh, war nicht anwesend, sondern ließ sich durch
       Rechtsanwalt Sven Krüger vertreten. Das Landesamt für Verfassungsschutz
       verteidigte sich mit vier anwesenden Beamt*innen, darunter zwei Juristen,
       selbst.
       
       Zu Beginn der Verhandlung erörterte der vorsitzende Richter Klaus Thorwarth
       erst einmal die Rechtsgrundlage des Verfahrens. Dabei ging es unter anderem
       um die Frage: Ist es möglich, Beweise, die erst nach der Veröffentlichung
       von Aussagen erhoben wurden, als Beweis für ebendiese Aussagen anzuführen? 
       
       Bevor die Beteiligten aber dazu kamen, konkret über die acht Aussagen zu
       sprechen, die das IZH als falsch ansieht, sagte VS-Mitarbeiter Thomas G.,
       dass aus datenschutzrechtlichen Gründen immer nur die letzten drei
       Verfassungsschutzberichte der Öffentlichkeit zugänglich seien. Somit gebe
       es für den ersten Teil der Klage keinen Gegenstand mehr. Denn [3][der
       Jahresbericht von 2018 sei weder gedruckt noch online noch zugänglich]. Der
       Bericht von 2019 ist demnach auch nur noch bis zum kommenden Monat zu
       finden – dann wird der Bericht von 2022 veröffentlicht.
       
       ## Hisbollah-Anhänger besuchen die Moschee
       
       Richter Thorwarth reagierte missbilligend auf diese Aussage: „Dass sie
       damit jetzt in der mündlichen Verhandlung kommen, ist äußerst unangenehm“,
       sagte er und wies darauf hin, dass das klagende IZH ohne Rechtsschutz
       dastehe, wenn der Gegenstand der Klage sich im laufenden Verfahren erledige
       und daher nicht mehr geurteilt werden könne. Der Bericht von 2019 sei aber
       weiter auf der Agenda, so Thorwarth; „wie wir das mit 2018 machen, kann ich
       nicht sagen“.
       
       Eine der acht verhandelten Aussagen ist, dass es in Hamburg „etwa 50 (2018:
       30)“ Hisbollah-Anhänger gebe, die im IZH und der Imam-Ali-Moschee verkehren
       „um dort an den Freitagsgebeten oder anderen religiösen Veranstaltungen
       teilzunehmen“. IZH-Anwalt Krüger konterte mit der Frage: „Wenn ein
       RAF-Terrorist im Michel betet, muss die Gemeinde dann in den
       Verfassungsschutzbericht?“ Ein Besuch beweise noch keine Nähe zu der
       schiitischen Terrororganisation. Den VS forderte er immer wieder auf,
       „konkrete Anhaltspunkte“ für die Vorwürfe vorzulegen. Krüger betonte zudem,
       das IZH fördere lediglich den schiitischen Islam, habe aber keine
       politische Ausrichtung.
       
       Der VS stützt sich unter anderem auf ein Buch des iranischen
       Revolutionsführers Ajatollah Ruhollah Chomeini, das „in Kooperation“ und
       mit dem Siegel des IZH verkauft wird. Zudem verwiesen die
       Geheimdienstmitarbeiter*innen auf verschiedene Besuche des
       aktuellen sowie vergangener IZH-Leiter bei hisbollahnahen Vereinen und
       Gemeinden, um ein islamistisches Netzwerk deutlich zu machen, in dem sich
       das IZH bewege. Die Trennung von Politik und Religion, die das IZH für sich
       beanspruche, wiederum stimme nicht überein mit der Ideologie Chomeinis: Die
       Staatsdoktrin des Iran lasse keine Trennung von weltlicher und religiöser
       Führung zu.
       
       Zur Frage, wer die im Jahresbericht erwähnten bis zu 50 Hisbollah-Anhänger
       seien, mussten die VS-Leute passen: Sie seien „aus datenschutzrechtlichen
       Gründen“ nicht in der Lage, „Personenlisten vorzuhalten“. Rechtsanwalt
       Krüger nannte dieses Vorgehen „perfide“; dem Geheimdienst warf er vor,
       immer wieder „Nebelkerzen“ zu werfen.
       
       Thorwarth stellte fest, dass der VS sich in einem „sachtypischen
       Beweisnotstand“ befinde: Weitere Beweise vorzulegen würde seine Arbeit
       gefährden. Dass das „Beweismaß trotzdem nicht heruntergeschraubt“ werden
       könne, sagte der Richter aber auch.
       
       Wegen des großen öffentlichen Interesses fand die Verhandlung im größten
       Sitzungssaal des Verwaltungsgerichtsgebäudes statt, der aber nur etwas über
       40 Plätze hat. Unter den Gästen waren auch Kritiker*innen der Blauen
       Moschee, die mit Zwischenrufen und Gelächter auf Aussagen des IZH-Anwalts
       reagierten. Zu einer Entscheidung kam es am Freitag nicht, ein Folgetermin
       wurde für den 31. Mai festgelegt.
       
       2 May 2023
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Vorwuerfe-gegen-Blaue-Moschee-in-Hamburg/!5787243
 (DIR) [2] /Proteste-gegen-iranisches-Regime/!5882209
 (DIR) [3] https://www.hamburg.de/innenbehoerde/publikationen-verfassungsschutz/231572/verfassungsschutzberichte-pdf/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Franziska Betz
       
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