# taz.de -- Klima-Volksentscheid in Berlin: Verschleppen geht diesmal nicht
       
       > Der Umgang des Senats mit Volksbegehren hat der direkten Demokratie
       > geschadet. Daher fragen sich jetzt viele, ob eine Stimmabgabe überhaupt
       > lohnt.
       
 (IMG) Bild: Stand ganz oben auf der Agenda beim Klimastreik vergangene Woche: ein Ja für den Volksentscheid
       
       Nur zwei Wochen sind es noch bis zur Abstimmung darüber, [1][ob Berlin bis
       2030 klimaneutral werden muss]. Angesichts der möglichen massiven
       Auswirkungen dieses Volksentscheids auf den Handlungsspielraum der
       Landespolitik ist es schon erstaunlich, wie zurückhaltend die Debatte
       darüber verläuft. Plakate gibt es nur von der Initiative selbst,
       Stellungnahmen von Politiker*innen zum Thema sind Mangelware.
       
       Schon im [2][Wahlkampf spielte Klimaschutz] eine untergeordnete Rolle; nun,
       da die Koalitionsverhandlungen zwischen CDU und SPD laufen, ist das nicht
       besser geworden. Beide Parteien legen wenig Wert auf das Thema. Vielleicht
       sind die politischen Repräsentanten aller Parteien einfach auch nur müde
       nach den anstrengenden vergangenen Monaten – und hoffen deswegen, dass mit
       möglichst wenig Aufhebens die Beteiligung am Entscheid am 26. März so
       gering bleibt, dass selbst ein mehrheitliches Ja keine Folgen hätte. Das
       ist fahrlässig und läuft der direkten Demokratie zuwider, wie es leider
       schon bei vielen Volksbegehren zu beobachten war.
       
       Mindestens 610.000 Berliner*innen müssen beim Klima-Entscheid für das
       von der Initiative Klimaneustart Berlin vorgelegte Gesetz stimmen, das
       entspricht einem Viertel der Wahlberechtigten. Angesichts der komplett
       fehlenden Gegenkampagne ist es unwahrscheinlich, dass die Zahl der
       Nein-Stimmen größer ausfallen wird. Und diese 610.000 Menschen für eine
       Abstimmung zu mobilisieren, ist keineswegs undenkbar.
       
       Die Kampagne der Initiative ist präsent in der Stadt. Viele Menschen
       besonders aus dem links-alternativen Spektrum sehen in der Abstimmung auch
       eine Möglichkeit des Protests gegen die drohende schwarz-rote Koalition.
       Daher wäre es gerade auch für die Gegner eines solchen Gesetzes wichtig,
       jetzt eine breite Debatte darüber zu führen. Schließlich handelt um das
       wohl wichtigste politische Thema überhaupt.
       
       Zentral für die Ja-Kampagne wird sein, auch jene Menschen zur Abstimmung zu
       bewegen, die nach dem [3][Volksentscheid über die Enteignung großer
       Immobilienkonzerne] daran zweifeln, dass sich die Politik an das Ergebnis
       hält. Nach jenem Volksentscheid im September 2021 tat vor allem die SPD
       bekanntlich alles, um eine Umsetzung zu verzögern, etwa indem sie in der
       rot-grün-roten Koalition durchsetzte, erst mal eine Kommission zum Thema
       einzusetzen.
       
       ## Die Innenverwaltung blockierte viele Volksbegehren
       
       Die Miet-Aktivist*innen, die nicht müde wurden, diese Verschleppungstaktik
       zu kritisieren, diskreditierten damit ungewollt gleich die Idee der
       Volksentscheide per se. Und auch die Innenverwaltung des Senats, die die
       rechtliche Prüfung geplanter Volksbegehren kaugummimäßig und teils
       willkürlich oft über ein Jahr hinaus in die Länge zog, hat das Vertrauen
       der Bevölkerung in die direkte Demokratie Verfahren nicht gestärkt.
       Mittlerweile halten viele Abstimmungen wie die am 26. März für pure
       Zeitverschwendung.
       
       Doch anders als beim Enteignen-Entscheid und auch bei dem zur Offenhaltung
       von Tegel 2017 wird diesmal nicht über einen bloßen Appell an den Senat
       abgestimmt, sondern über einen Gesetzentwurf. Wie 2014 bei der Entscheidung
       über die (Nicht-)Bebauung des Tempelhofer Feldes träte es im Erfolgsfall
       unmittelbar in Kraft. Und gerade die aktuelle Debatte über die von der CDU
       und weiten Teilen der SPD geforderte Randbebauung des Feldes zeigt, wie
       machtvoll solche Entscheide sind: Warum sonst macht die CDU für diesen Fall
       eine „Volksbefragung“ zur Voraussetzung?
       
       Der Gesetzentwurf, der am 26. März zur Abstimmung steht, beinhaltet vor
       allem eine Anpassung des Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetzes.
       Wichtigster Punkt: An die Stelle des Ziels, die CO2-Emissionen bis 2045 um
       mindestens 95 Prozent im Vergleich zu 1990 zu verringern, träte die
       Verpflichtung, dies schon bis 2030 zu leisten. Um das in dieser kurzen Zeit
       zu erreichen, müsste das Land viele Extra-Milliarden in die Verkehrswende,
       die Wärmeversorgung und die Dämmung von Gebäuden investieren.
       
       Es geht also um viel an diesem 26. März – auch wenn man es bisher kaum
       merkt.
       
       10 Mar 2023
       
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 (DIR) Bert Schulz
       
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