# taz.de -- Manifest des Amokläufers von Hamburg: Polizei muss googeln lernen
       
       > Hätte Hamburgs Polizei das Attentat auf Zeug:innen Jehovas verhindern
       > können? Vielleicht, mit besserer Internetrecherche über mögliche
       > Gefährder.
       
 (IMG) Bild: Viele Fragen an Innensenator Grote (SPD) und Polizeichef Meyer: Hamburger Landespressekonferenz
       
       Hamburg taz | Die Polizei hat das [1][Vermächtnis des Hamburger
       Amokläufers] nicht zur Kenntnis genommen, obwohl sie einen Hinweis auf
       dessen Existenz hatte.
       
       Philipp F., ehemaliges Gemeindemitglied der Zeugen Jehovas in Winterhude,
       hatte am Donnerstag nach einer Zusammenkunft in den Gemeinderäumen
       [2][sieben Menschen und sich selbst erschossen]. Vorher, am 24. Januar, war
       bei der Polizei ein anonymes Schreiben eingegangen, das warnte, Philipp F.
       habe möglicherweise eine nicht diagnostizierte psychische Erkrankung und
       weigere sich, einen Arzt aufzusuchen. Die Polizei solle seine Eignung zum
       Führen einer Waffe überprüfen. F. hege Hass auf die Zeugen Jehovas und auf
       einen früheren Arbeitgeber.
       
       Auch auf das von F. im Selbstverlag publizierte Buch „The truth about God,
       Jesus Christ and Satan“ wurde in dem Brief explizit hingewiesen. In dem
       wirren Text, der versucht, Geschichte auf einer religiösen Matrix neu zu
       deuten, wird die Frage erörtert, wer legitimiert sei zu töten. Selbst wenn
       man die zahlreichen frauenfeindlichen, antisemitischen sowie Hitler und
       Putin verherrlichenden Passagen nicht für extremistisch hält, wecken die
       kruden religiösen Deutungen darin erhebliche Zweifel am Geisteszustand des
       Autors.
       
       Die Polizei nahm den Brief zwar ernst, sah sich aber in ihren
       Handlungsmöglichkeiten beschränkt: Ein Entzug der waffenrechtlichen
       Erlaubnis sei nur aufgrund von handfesten Tatsachen möglich, sagten
       Innensenator Andy Grote (SPD) und Polizeipräsident Ralf Martin Meyer auf
       der Landespressekonferenz am Dienstag ein ums andere Mal. Sei die Erlaubnis
       einmal erteilt, sei es schwer, sie zu widerrufen. Grote argumentierte
       deshalb für eine [3][Verschärfung des Waffenrechts], nach der künftig auch
       Antragsteller über 25 Jahren ein amtsärztliches oder psychiatrisches
       Gutachten vorlegen müssten und schon Anhaltspunkte und nicht nur Beweise
       ausreichen würden, um ein Widerrufsverfahren zu beginnen.
       
       ## Bei Kontrolle: Fast alles in Ordnung
       
       Hamburgs Polizei behalf sich mit einem Trick: Am 7. Februar statteten zwei
       Beamte der Waffenbehörde F. in seiner Wohnung einen auch anlasslos
       möglichen, unangemeldeten Kontrollbesuch ab. Vordergründig ging es dabei um
       die Frage, ob F. die Waffe vorschriftsmäßig in einem abgeschlossenen Tresor
       verwahrte. Das tat er, samt „zwei bis drei“ Magazinen mit Munition – bis
       auf eine Patrone. Die lag lose auf dem Waffenschrank. Dafür fing er sich
       eine Verwarnung ein. Aber eigentlich wollten die Beamten ausloten, ob F.
       psychisch auffällig war. Das Ergebnis: alles in Ordnung.
       
       Im Vorfeld hatten die Beamten im Internet über F. recherchiert. Dabei sei
       ihnen seine Website als Unternehmensberater „seriös“ vorgekommen, sagte
       Polizeipräsident Meyer. Sie waren nicht darüber gestolpert, dass F.
       Geschäftliches auf bizarre Weise mit Religiösem verquickte, von ihm
       gestellte Strafanzeigen gegen Firmen als ehrenamtliches Engagement
       darstellte – und einen selbst in der gelegentlich überhitzten
       Berater-Branche astronomischen Tagessatz von 250.000 Euro ansetzte.
       
       Auf F.s Buch waren sie nicht gestoßen, obwohl er es einen Monat vorher
       veröffentlicht und über Amazon zum Kauf angeboten hatte. „Die Beamten haben
       seinen Namen und ‚Buch‘ bei Google eingegeben“, sagte Meyer, „und das
       Ergebnis war negativ.“ Was daran liegen könnte, dass in den
       Amazon-Verkaufsanzeigen das Wort „Buch“ in der Regel nicht vorkommt. Schon
       gar nicht, wenn es sich wie im Fall von F. um eine englischsprachige
       Veröffentlichung handelt.
       
       Auf die Idee, direkt beim Onlineversandhändler Amazon nach dem Buch zu
       suchen, waren die Beamten offenbar nicht gekommen. Auf die Frage, ob die
       betreffenden Beamten des Englischen mächtig seien, antwortete Meyer mit
       leiser Stimme: „Ich hoffe ja.“ Bei ihrem Kontrollbesuch hatten die Beamten
       F. nicht auf sein Buch angesprochen, wie Meyer sagte. Die Begründung dafür
       klingt kurios: In dem anonymen Schreiben sei darum gebeten worden, alles
       wie eine Routinekontrolle aussehen zu lassen, sagte Meyer – um F. nicht
       „aufzuregen“. Dabei hätte gerade eine solche „Aufregung“ Anhaltspunkte für
       eine psychische Erkrankung zutage fördern können.
       
       Hätte es überhaupt etwas geholfen, wenn die Beamten F.s Machwerk zur
       Kenntnis genommen hätten? „Das Buch ist eine Tatsache“, sagte Meyer am
       Dienstag. „Nach der Lektüre hätte man ein psychiatrisches Gutachten
       verlangen können, das zum Entzug der Waffenbesitzerlaubnis hätte führen
       können.“
       
       Anders als der anonyme Brief: Der sei zwar gut gemeint, aber „wenig
       tauglich“ als Beweismittel. Fast flehentlich appellierte Meyer an die
       Hamburger:innen, sich bei Gefahrenlagen grundsätzlich mit Namen an die
       Behörden zu wenden, damit auch Rückfragen möglich sind.
       
       ## Hätte Polizei die Gemeinde warnen müssen – oder umgekehrt?
       
       Noch ein weiteres Fass machte Meyer auf: Vage deutete er an, die Polizei
       ermittele nach „weiteren Quellen“, bei denen vor der Amoktat Hinweise auf
       eine Gefährdung vorgelegen haben könnten. „Ich muss Ihnen nicht sagen, dass
       wir es mit dem Umfeld der Zeugen Jehovas zu tun haben“, deutete Meyer auf
       Nachfrage mangelnde Kooperationsbereitschaft der Glaubensgemeinschaft an.
       
       Die können das nicht nachvollziehen. „Sie können sicher sein, dass die
       Gemeindemitglieder alles in ihrer Macht Stehende tun werden, um an der
       Aufklärung mitzuwirken“, sagte Michael Tsifidaris, Sprecher der Zeugen
       Jehovas in Norddeutschland. In der Gemeinschaft wisse man aber wenig über
       Philipp F., weil er nur kurze Zeit Mitglied in der Gemeinde gewesen sei. Im
       Gegenteil hätten sich die Zeugen Jehovas gewünscht, sie wären von der
       Hamburger Polizei vorgewarnt worden, nachdem die den anonymen Brief
       erhalten hatte, in dem konkrete Adressaten von F.s Hass genannt wurden.
       „Das wünscht man sich als Gemeinde, das wünscht man sich als Arbeitgeber“,
       sagte Tsifidaris.
       
       Die Polizei habe nach Erhalt des Briefs weder mit den Zeugen Jehovas noch
       mit früheren Arbeitgebern von F. Kontakt aufgenommen, sagte Meyer.
       
       14 Mar 2023
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Amok-Attentaeter-von-Hamburg/!5921159
 (DIR) [2] /Toedliche-Schuesse-auf-Zeugen-Jehovas/!5921094
 (DIR) [3] /Schuesse-auf-Zeugen-Jehovas-in-Hamburg/!5922241
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jan Kahlcke
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Amoklauf
 (DIR) Zeugen Jehovas
 (DIR) Waffenschein
 (DIR) Waffenrecht
 (DIR) Waffengesetze
 (DIR) Polizei Hamburg
 (DIR) IG
 (DIR) Amoklauf
 (DIR) Polizei Hamburg
 (DIR) Waffenrecht
 (DIR) Zeugen Jehovas
 (DIR) Hamburg
 (DIR) Amoklauf
 (DIR) Hamburg
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Amoktat bei Zeugen Jehovas in Hamburg: Polizei und Schießklub im Visier
       
       Verdacht auf fahrlässige Tötung und gefälschte Urkunden: Ermittler
       durchsuchten die Wohnungen eines Polizisten und dreier
       Schießklub-Mitglieder.
       
 (DIR) Pannen vor Amoktat gegen Zeugen Jehovas: Polizeichef muss sich korrigieren
       
       Hamburgs Polizeipräsident Ralf Martin Meyer äußert sich widersprüchlich
       über Ermittlungen im Vorfeld. Die Linke fordert deswegen nun seinen
       Rücktritt.
       
 (DIR) Nach den Schüssen auf Zeugen Jehovas: Die Waffen nieder?
       
       Nach den tödlichen Schüssen auf Zeugen Jehovas in Hamburg wird übers
       Waffenrecht diskutiert. Die Fronten sind verhärtet – mal wieder.
       
 (DIR) Nach Attentat auf Zeugen Jehovas: Empörung über Trauerfeier
       
       Die Stadt Hamburg unterstützt eine „überkonfessionelle“ Trauerfeier für die
       Opfer des Amoklaufs. Die betroffene Gemeinde wurde nicht gefragt.
       
 (DIR) Schüsse auf Zeugen Jehovas in Hamburg: Offene Fragen nach den Schüssen
       
       Nach den Schüssen auf Zeugen Jehovas in Hamburg wird über das Waffenrecht,
       mögliche Behördenfehler und die Einordnung der Tat gestritten.
       
 (DIR) Amok-Attentäter von Hamburg: Ein misogyner Blender
       
       Der mutmaßliche Todesschütze lebte in einer beruflichen Scheinwelt – und in
       einem Gedankengebäude, in dem Frauen sich unterordnen sollten.
       
 (DIR) Schüsse auf Zeugen Jehovas in Hamburg: Die Täterwaffe und viele Fragen
       
       Schon vor den Schüssen auf Zeugen Jehovas in Hamburg war der Täter
       auffällig, durfte seine Pistole aber behalten. Nun entbrennt eine
       Waffenrechtsdebatte.