# taz.de -- Angriff auf Geflüchteten: Schläger will Freispruch
       
       > Der Polizist Stefan K. wurde 2022 wegen Körperverletzung verurteilt.
       > Jetzt will er das Urteil anfechten, am Dienstag startete der Prozess.
       
 (IMG) Bild: Da müssen die Akten nochmal gewälzt werden; Stefan K. geht in Berufung (Symbolbild)
       
       Stefan K. geht in Berufung. Der 40-jährige Berliner Polizist wurde letztes
       Jahr wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Er
       und zwei weitere Männer sollen einen Geflüchteten krankenhausreif
       geschlagen haben. Eine rassistische Tatmotivation sah die Richterin des
       Amtsgerichts als gegeben an. Das Urteil und die verhängte Geldstrafe von
       insgesamt 9.600 Euro möchte der Polizist K. nun anfechten.
       
       Zum fünfstündigen Auftakt des Berufungsverfahrens an diesem Dienstag will
       sich der Angeklagte nicht äußern, sein Anwalt plädiert für einen
       Freispruch. Geladen waren die Zeugen Philipp G. und Dennis Y. Im
       ursprünglichen Verfahren wurden sie mitangeklagt: [1][Gemeinsam sollen sie
       den Geflüchteten Jamal Ahmadi (Name geändert) im April 2017 am S-Bahnhof
       Karlshorst im Rahmen eines Streits angegriffen haben].
       
       Philipp G. ist gesprächsbereit, gibt auf die Fragen der Richterin aber zu
       erkennen, dass er sich nicht mehr so gut an den Vorfall vor sechs Jahren
       erinnern könne. Dennis Y. ist bei der Befragung weniger auskunftsfreudig,
       was die Richterin veranlasst zu sagen, dass sie der „plötzlichen Demenz“
       des Zeugen nicht so ganz Glauben schenken könne.
       
       Bei der ebenfalls geladenen Zeugin Melina G. weichen die Erinnerungen von
       den früheren Aussagen vor Gericht und Polizei an einigen Stellen ab. Sie
       gibt an, dass sie sich an den genauen Ablauf nicht erinnern könne.
       
       ## Videoschalte aus Kabul
       
       Während die Zeug*innen in der in den Sicherheitstrakt verlegten Kammer
       aussagen können, sitzt der Nebenkläger Ahmadi in Kabul, wohin er noch
       während des laufenden Prozesses abgeschoben wurde. Ein Antrag seiner
       Anwältin, dass es eine Videoschalte zu Ahmadi geben müsse, damit er
       aussagen kann, wurde angehört, auch der Anwalt von Stefan K. plädierte für
       eine Zuschaltung. Die Entscheidung darüber wurde vertagt.
       
       Ein im Vorhinein angekündigter Protest des Flüchtlingsrats vor dem Gebäude
       fand nicht statt. Der Flüchtlingsrat hatte vor dem Berufungsprozess eine
       Rückholung von Ahmadi nach Deutschland gefordert. Für den Flüchtlingsrat
       und Pro Asyl ist die Abschiebung Ahmadis ein Skandal.
       
       Denn eigentlich gibt es in Berlin eine Regelung, dass Opfer von
       Hasskriminalität ein Bleiberecht erhalten. Diese trat aber erst zwei Monate
       nach der Tat in Kraft und wurde deshalb von Innensenator Andreas Geisel
       nicht anerkannt. Stefan K. war vor der Tat in der [2][Sondereinheit der
       Berliner Polizei eingesetzt, die in der bis heute nicht aufgeklärten
       rassistischen Anschlagsserie in Neukölln ermittelte].
       
       21 Feb 2023
       
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