# taz.de -- Urteil zu Hessendata: Kein generelles Verbot
       
       > Das Karlsruher Gericht sieht Nachholbedarf bei der Regelung für den
       > Einsatz von Hessendata. Für die Zukunft bleibt das Gericht gnädig mit der
       > Polizei.
       
 (IMG) Bild: Das BVerfG verkündet das Urteil in Sachen Automatisierte Datenauswertung durch die Polizei
       
       Das Bundesverfassungsgericht hat die automatisierte Datenauswertung der
       hessischen Polizei mit dem Programm Hessendata für verfassungswidrig
       erklärt. Das Polizeigesetz sei viel zu weit formuliert, entschieden die
       Richter:innen. [1][Das Urteil] ist bundesweit relevant, weil andere
       Bundesländer ähnliche Regelungen haben oder planen. Die Karlsruher
       Richter:innen haben nicht die Praxis der hessischen Polizei beanstandet,
       sondern nur die gesetzliche Regelung.
       
       Die bisherige [2][Praxis von Hessendata] war nämlich eher harmlos. So wurde
       lediglich die Durchsuchung bestehender Polizeidateien erleichtert. Es gab
       weder einen Einsatz künstlicher Intelligenz noch eine Auswertung des
       Internets oder ein „predictive policing“, also eine Polizeiarbeit, die
       Straftaten bisher unbekannter Täter:innen vorherzusehen versucht.
       Karlsruhe hat nur beanstandet, dass der hessische Gesetzgeber Derartiges
       weder ausgeschlossen noch adäquat geregelt hat.
       
       Das aber war kein bedauerliches Malheur, sondern hat Methode. Denn bei der
       Einführung von Hessendata versprach Innenminister Peter Beuth, die
       Polizeiarbeit werde durch die Software „in ein neues Zeitalter gehoben“.
       Dass Beuth und der Hessische Landtag postwendend den „Big Brother Award“
       bekamen, passt dazu. Aufschneiderei auf der einen Seite, Dramatisieren auf
       der anderen Seite. Das Karlsruher Verfahren hat die Diskussion nun
       rationalisiert.
       
       Das Gericht zeigte auf, wie Hessendata bisher genutzt wird und vor allem
       wie das Programm bisher nicht genutzt wird. Für die Zukunft war das
       Bundesverfassungsgericht relativ gnädig mit der Polizei. Zwar wurden die
       aktuellen Regeln für verfassungswidrig erklärt. Aber nichts hat Karlsruhe
       generell verboten, auch nicht den fehlerträchtigen Einsatz [3][künstlicher
       Intelligenz]. Das Urteil hat ihn nur auf Fälle besonders großer Gefahr für
       besonders wichtige Rechtsgüter beschränkt.
       
       Wenn die neuen Polizeimethoden aber zu konkreten Problemen führen, wird es
       neue Klagen und neue Entscheidugnen geben. Das Hessendata-Urteil war sicher
       noch nicht das letzte Wort aus Karlsruhe.
       
       16 Feb 2023
       
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 (DIR) [1] https://www.hessenschau.de/politik/warum-die-polizei-software-hessendata-von-palantir-so-problematisch-ist-v2,urteil-bundesverfassungsgericht-hessendata-100.html
 (DIR) [2] /Datenanalyse-bei-der-Polizei/!5900762
 (DIR) [3] /Polizei-will-Erlaubnis-fuer-Datenanalysen/!5619959
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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