# taz.de -- Entscheidung vom Bundesfinanzhof: Reiche müssen weiter Soli zahlen
       
       > Auch 32 Jahre nach der Wiedervereinigung darf der Staat noch den
       > Solidaritätszuschlag erheben. Seit 2021 müssen ihn nur noch
       > Besserverdienende zahlen.
       
 (IMG) Bild: Bitterfeld 1990 – hier sah der Westen dringenden Reparaturbedarf – also eine Aufgabe für den Soli
       
       Freiburg taz | Der Solidaritätszuschlag für Besserverdienende ist nicht
       verfassungswidrig. Das [1][entschied jetzt der Bundesfinanzhof in München],
       das oberste deutsche Gericht für Steuerfragen. Die Frage wird damit nicht
       dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt.
       
       Der Solidaritätszuschlag wird seit 1995 erhoben. Es handelt sich um eine
       Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer, die das Grundgesetz in Artikel 106
       ausdrücklich zulässt. Anders als die Einkommensteuer wird der Soli nicht
       auf Bund und Länder verteilt, sondern geht nur an den Bund, um Sonderkosten
       der deutschen Wiedervereinigung auszugleichen. Das Geld muss aber nicht
       zweckgebunden für Aufgaben in Ostdeutschland ausgegeben werden, sondern
       fließt in den allgemeinen Bundeshaushalt.
       
       Derzeit werden als Solidaritätszuschlag 5,5 Prozent der bezahlten
       Einkommensteuer verlangt. Seit 2021 zahlen den Soli aber nur noch die rund
       10 Prozent der leistungsfähigsten Steuerzahler. Das hat die Große Koalition
       2019 beschlossen. Betroffen sind noch Singles mit einem Nettoeinkommen über
       63.000 Euro und Ehepaare mit über 126.000 Euro. Unternehmen zahlen
       unverändert einen Zuschlag auf die Körperschaftsteuer. In der Folge sank
       das jährliche Soli-Aufkommen von 19 Milliarden Euro auf 11 Milliarden Euro.
       
       Gegen die fortdauernde Erhebung [2][des Solidaritätszuschlags] klagte der
       Steuerberater Andreas Berberich aus Aschaffenburg mit seiner Ehefrau und
       Sekretärin Margarete Berberich. Nach ihrer Ansicht verstößt der Soli längst
       gegen das Grundgesetz, weil es keine vereinigungsbedingten Sonderlasten
       mehr gebe. Als Beleg verwiesen die Kläger:innen auf das Auslaufen des
       Solidarpakts II im Jahr 2019. Bis dahin hatte der Bund den neuen Ländern in
       Ostdeutschland im Rahmen des Bund-Länder-Finanzausgleichs viele
       Extramilliarden überwiesen. Seitdem gehen die Sonderzahlungen des Bundes an
       strukturschwache Regionen in Ost und West.
       
       ## Wiedervereinigung ist „Generationenaufgabe“
       
       Doch wie der Bundesfinanzhof nun entschied, bedeutet das Auslaufen des
       Solidarpakts II nicht, dass es keine vereinigungsbedingten Sonderlasten des
       Bundes mehr gibt. Die Münchner Richter, fünf Männer unter Vorsitz von
       BFH-Präsident Hans-Josef Thesling, gehen davon aus, dass es noch genügend
       Sonderkosten gibt, etwa bei der Finanzierung von Renten für Ostdeutsche und
       für den Arbeitsmarkt in Ostdeutschland, sodass die Ergänzungsabgabe „noch“
       verfassungskonform ist.
       
       Bei der Wiedervereinigung handele sich um eine „Generationenaufgabe“, so
       Thesling, die durchaus 30 Jahre oder länger finanziert werden müsse. Der
       Bund müsse aber immer prüfen, ob noch ein spezifischer Mehrbedarf bestehe
       und ob dieser „vorübergehend“ ist. Wenn eine Aufgabe zur Daueraufgabe
       werde, müsse sie über normale Steuern finanziert werden. Thesling lobte
       allerdings die Reduzierung der Zahl der Soli-Pflichtigen, das sei der
       „Einstieg in den Ausstieg“.
       
       Zwar werden die Besserverdienenden nun ungleich behandelt, so der BFH, dies
       sei aber durch das Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes gerechtfertigt,
       denn sie seien auch leistungsfähiger.
       
       Falls das Ehepaar Berberich den Soli immer noch für verfassungswidrig hält,
       kann es den Fall nun selbst nach Karlsruhe bringen, indem es gegen das
       Münchner Urteil Verfassungsbeschwerde erhebt. Bis das
       Bundesverfassungsgericht entscheidet, kann es aber lange dauern. Dort liegt
       auch noch eine Vorlage des Finanzgerichts Niedersachsen zur Soli-Erhebung
       im Jahr 2007. CDU/CSU, FDP und AfD forderten nach dem Münchner Urteil die
       Aufhebung des Soli durch ein Gesetz des Bundestags.
       
       30 Jan 2023
       
       ## LINKS
       
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